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Hallo, ganz ähnliche Lage bei uns. Wir haben auf Anraten des Notars einen einfachen Partnerschaftsvertrag aufgesetzt und die Gültigkeit des Vertrags mit dem Zeitpunkt der Eheschließung und der darauffolgenden Grundbuchsteilung limitiert. Zudem habe ich bis dahin ein Testament notariell hinterlegt, womit sie das Haus erbt falls was ist mit mir. Ist einfach nur eine Übergangslösung bis zum Heiraten Zusammengefasst hat sie also ein Darlehen eingebracht, welches im Fall der Eheschließung in einen grundbücherlichen Hälfteanteil umgewandelt wird oder im Falle der Trennung von mir mit einer Einmalzahlung und der Rest in Raten zurückzuzahlen ist. |
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Danke für den Beitrag, das wäre genau die Lösung die wir anstreben. Das Einzige das uns hier im Weg stehen könnte wären ihre Eltern falls Sie der Grundbuchsteilung nach der Ehe nicht zustimmen. Heißt bei euch war am Ende die Teilung finanziell auch "unfair" weil das Haus 50/50 geteilt wurde aber von einem Teil mehr beigetragen wurde? Ich fühle mich irgendwie jetzt nicht 100% gut dabei wenn mir mal die Hälfte gehört und es dann vielleicht so wirkt, als ob ich mich bereichern möchte. (was natürlich Blödsinn ist, immerhin sind wir bald 9 Jahre zusammen) Vielleicht sind meine Bedenken auch unberechtigt aber das schwirrt eben so im Kopf rum.... Meine Partnerin sieht das nicht so sondern sie meint, wenn wir die Zukunft zusammen verbringen und eine Familie gründen dann soll mir auch die Hälfte vom gemeinsamen Haus gehören, unabhängig davon wer wie viel mitgebracht hat. Immerhin bauen wir es auch gemeinsam um. Am liebsten wäre uns gewesen einfach vor dem Umbau zu heiraten, das möchten wir uns jetzt im Baustress der auf uns zukommt aber nicht antun. Es soll ja schön werden und keine Stress Aktion. Außerdem ist es irgendwie noch die letzte Prüfung vor der Ehe ;) |
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Kann das nach der Heirat noch von einseitigem Interesse sein? Ich hätte gemeint mit der (unvertraglichen) Hochzeit habt ihr beide die selben Rechte, natürlich erst nach einer gewissen gemeinsamen Zeit aber doch... |
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Da bin ich ehrlich gesagt überfragt, ich hab mir gedacht ein Belastungs- und Veräußerungsverbot verhindert quasi jeden Grundbucheintrag (ohne Zustimmung) bis eben die Eltern nicht mehr leben, dann ist es jedenfalls hinfällig. Kann auch anders sein, ich denke eigentlich eh nicht das sich ihre Eltern dann nicht bereit erklären würden. Möglich wäre es, aber ich glaub nicht das sie Ärger in die Familie bringen möchten, weil sie ihrer Tochter nicht mit ihrem Eigentum machen lassen was sie will. Momentan ist mir eh nur wichtig das die Finanzen geregelt sind solange wir nicht verheiratet sind und dass ich im Ablebensfall abgesichert bin. Alles andere wird sich dann schon ergeben. |
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Bin kein Jurist und es wäre auch sicher empfehlenswert einfach einen Notar aufzusuchen anstelle hier die Laieninfos zu bekommen. Aber meines Wissens nach müssen die Eltern auch nach der Hochzeit der Änderung im Grundbuch zustimmen d.h. die Teilung auf 50:50 zwischen dir und deiner Partnerin. Alles was eine Person vor der Hochzeit bereits besessen hat besitzt Sie auch in er Ehe bzw. bei der Scheidung... |
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Ja am Notar führt kein weg vorbei, haben uns deswegen heute beraten lassen und werden es wie beschrieben durchführen. Bis zu Ehe werden sämtliche Ausgaben und die geleisteten Arbeitsstunden aufgeschrieben, nach Eheschließung wird dann das Eigentum geteilt. Es ist dann uns überlassen ob wir die Aufteilung rein finanziell gestalten, also ich genau den Anteil bekomme den ich tatsächlich geleistet habe, oder ob man generell eine 50/50 Teilung macht im Sinne von "ab der Ehe gibt es nur noch gemeinsam" Weiters wird meine Partnerin ein Testament verfassen damit das Haus im Ablebensfall mir zufällt. Die Eltern müssen jedenfalls der Teilung zustimmen und dazu sind sie auch bereit. (waren heute dabei) Weiters sind sie auch bereit einer Eintragung durch die Bank für einen Kredit zuzustimmen. Somit ist eigentlich alles geregelt. |
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