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Es geht hier um die Frage des "Baubeginns". Und dieser ist - zugegeben etwas drastisch formuliert - dann gegeben, wenn du den ersten Spatenstich setzt, der der Umsetzung des Bauvorhabens dient. Der Baubeginn muss gemeldet werden und die Voraussetzung dafür ist eine rechtskräftige Baubewilligung. Was wird jetzt passieren? Nun, wenn es tatsächlich so ist, dass eure Tätigkeiten eine Vorarbeit für das Bauvorhaben sind, die direkt und ursächlich mit dem Bauvorhaben in verbindung steht, dann habt ihr einen ungesetzlichen Baubeginn gesetzt (weil keine rechtskräftige Baubewilligung vorhanden). Das hat eine Verwaltungsübertretung zur Folge, die mit Geldstrafe belegt werden könnte. Ich betone "könnte", denn in einem solchen (eher harmlosen) FAll ist mir das aber noch nicht untergekommen. Also wirds max. auf eine Baueinstellung hinauslaufen. Oder aber ihr könnt erklären, dass das was ihr da jetzt schon gemacht habt und noch machen werdet, keinen direkten Zusammenhang mit dem späteren Bauvorhaben hat und dies als eigenständige, vom Bauvorhaben trennbare Maßnahme anzusehen ist, für die weiters für sich allein betrachtet keinerlei Bewilligung oder Bauanzeige erforderlich ist. Also: Ich denke, dass es im schlimmsten Fall heißen wird: "Bautätigkeit sofort einstellen". Auch ein "Deal" ist immer möglich, d.h. entgegen gesetzlich/rechtlicher Sachlage lässt man euch bis zu einem gewissen Grad mit mündlicher Zusage weiterarbeiten. Da musst du aber wissen, dass das weiterhin ungesetzlich ist und du daher z.B. von einem Nachbarn jederzeit anzeigbar bist. Da hilfts dir dann nichts, wenn du sagst, du hättest eh gefragt bzw. man hats dir ja erlaubt. Du hast allerdings keinen Bescheid dafür und nur das zählt. Ich denke es ist sehr selten, dass die Gemeinde da von selbst so schnell auf den Plan tritt; oder hats da schon von irgendwoher aus der Nachbarschaft einen "zarten" Hinweis bei der Gemeinde gegeben?? |