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Das Nachbargrundstück ist nicht im Bauland und wird Landwirtschaftlich genutzt (Acker) |
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Trifft hier auch zu: https://www.energiesparhaus.at/forum-gartenmauer-zu-strasse-anzeige-oder-bewilligung/82050_1#867224 |
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Ich kann dir sagen wie ich das mache wenn ich was bauen möchte. Wir haben da auf der Gemeinde eine Abteilung, die nennt sich Bauamt. Da gehe ich hin, rufe an oder schreibe eine Email mit meinem Anliegen. Da bekomme ich dann die Auskunft die ich benötige und ich weiß aus erster Hand bescheid. |
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Danke HelmutG Es gibt leider Gemeinden an denen man für solche Anliegen keine Kompetente Antwort bekommt |
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Die nächste Instanz ist das Land NÖ ![]() |
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Da habe ich auch schon angerufen und die haben mich nach langem hin und her wieder auf die Gemeinde verwiesen |
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Also wenn ich mich nicht irre, ist die NÖ Bauordnung Landesgesetz, in 1. Instanz die GEmeinde. Dann probiere die Auskunft bei der gemeinde schriftlich, und lasse es von der NÖ Landesregierung"checken", rufe dann bei der Bürgerservicestelle an. aber nur wenn du die Antwort schriftlich von deiner Gemeinde hast. bin nicht in NÖ daheim auch nicht mein Bauprojekt |
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Ich mische mich hier nochmal ein und verweise auf meinen ersten Kommentar mit Verlinkung zu meinem Kommentar in einem anderen aber ähnlichen Fall wo ich die Thematik der Wahl der Verfahrensform für Einfriedungen bereits umfassend beantwortet habe.
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