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Einfriedung gegen Nachbargrundstück in Niederösterreich [NÖ]

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  •  Andreas1990
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
23.3. - 1.4.2025
8 Antworten | 4 Autoren 8
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Hallo Ich habe hinter meinem Haus einen bestehenden Zaun der aus einem 20cm hohen Sockel und einem Holzzaun besteht, der aber ca 50 cm innerhalb der Grubdstücksgrente auf meinem Grund steht.
Ich will diesen jetzt auf 10 cm an die Grenze neu mit einem Sockel errichten und darauf einen niedrigen Doppelstabmattenzaun stellen.
Meine Frage ist jetzt ob ich dafür eine Bauanzeige benötige oder ob das Genehmigungsfrei ist.
Aus der Nö Bauordnung werde ich nicht schlau.  

  •  Andreas1990
23.3.2025  (#1)
Das Nachbargrundstück ist nicht im Bauland und wird Landwirtschaftlich genutzt (Acker)

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  •  Krautla
25.3.2025  (#2)
Trifft hier auch zu:
https://www.energiesparhaus.at/forum-gartenmauer-zu-strasse-anzeige-oder-bewilligung/82050_1#867224

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  •  HelmutG
25.3.2025  (#3)
Ich kann dir sagen wie ich das mache wenn ich was bauen möchte.
Wir haben da auf der Gemeinde eine Abteilung, die nennt sich Bauamt.
Da gehe ich hin, rufe an oder schreibe eine Email mit meinem Anliegen.
Da bekomme ich dann die Auskunft die ich benötige und ich weiß aus erster Hand bescheid.




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  •  Andreas1990
26.3.2025  (#4)
Danke HelmutG 
Es gibt leider Gemeinden an denen man für solche Anliegen keine Kompetente Antwort bekommt

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  •  HelmutG
27.3.2025  (#5)
Die nächste Instanz ist das Land NÖ emoji, die helfen dir bestimmt weiter.




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  •  Andreas1990
28.3.2025  (#6)
Da habe ich auch schon angerufen und die haben mich nach langem hin und her wieder auf die Gemeinde verwiesen 

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  •  mycastle
  •   Gold-Award
29.3.2025  (#7)
Also wenn ich mich nicht irre, ist die NÖ Bauordnung Landesgesetz, in 1. Instanz die GEmeinde.

Dann probiere die Auskunft bei der gemeinde schriftlich, und lasse es von der NÖ Landesregierung"checken", rufe dann bei der Bürgerservicestelle an. aber nur wenn du die Antwort schriftlich von deiner Gemeinde hast.

bin nicht in NÖ daheim auch nicht mein Bauprojekt

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  •  Krautla
1.4.2025  (#8)

zitat..
Krautla schrieb: Trifft hier auch zu:
https://www.energiesparhaus.at/forum-gartenmauer-zu-strasse-anzeige-oder-bewilligung/82050_1#867224

Ich mische mich hier nochmal ein und verweise auf meinen ersten Kommentar mit Verlinkung zu meinem Kommentar in einem anderen aber ähnlichen Fall wo ich die Thematik der Wahl der Verfahrensform für Einfriedungen bereits umfassend beantwortet habe.

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