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ist an der gleichen stelle, wie in den letzten jahren. ich glaub der 3. oder 4. unterpunkt war das... du hast ja als vergleich eh die vorjahreswerte dort stehn... |
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Unterpunkt von was? Und nein ich sehe keine Vorjahreswerte. Ist das vielleicht nur bei der Arbeitnehmerveranlagung so und nicht bei der Einkommenssteuererklärung? |
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Das kommt doch eh nur pauschal in die Topfsonderausgaben, oder? |
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Mag sein, aber bisher war Wohnraum explizit genannt und jetzt finde ich nur ein Feld für andere Sonderausgaben. |
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weil der hausbaukredit glaub ich nicht mehr abgeschrieben werden kann :-/ da gibts jetzt den handwerkerbonus |
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Bis 2020 gehts noch wenn vor 2016 abgeschlossen hast. Habs vorige Woche gemacht und am Formular wars nach wie vor eindeutig aufgeschlüsselt. |
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Geht noch- hab's auch gemacht. Nur mal gespeichert weil jahreslohnzettel noch immer nicht übermittelt wurde 🙄 |
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Arbeitnehmerveranlagung ist nicht ganz das gleiche wie Einkommenssteuererkärung. Bei der Einkommenssteuererklärung: Für das Jahr 2017 unter: Sonderausgaben --> Summe aller Beiträge sowie Rückzahlungen von Darlehen und Zinsen, die zur Schaffung und Errichtung oder Sanierung von Wohnraum geleistet wurden - (Kennzahl 456) Für das Jahr 2018 unter: Sonderausgaben inkl. Verlustabzug --> Summe aller Beiträge sowie Rückzahlungen von Darlehen und Zinsen, die zur Schaffung und Errichtung oder Sanierung von Wohnraum geleistet wurden Nur mehr bis 2020 absetzbar, wenn Maßnahme vor 01.01.2016 begonnen. Kennzahl 456 1 |
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@ streicher Danke! Jetzt hab‘ ich‘s gefunden. |