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Einkommenssteuererklärung

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  •  LEJ
23.3. - 4.4.2013
21 Antworten 21
21
Hallo zusammen,

eine Frage bezüglich Einkommenssteuererklärung / Arbeitnehmerveranlagung:

Können hier bei den Sonderausgaben auch Ausgaben für eine Kreditvermittlung bzw. Notargebühren geltend gemacht werden, oder können hier nur die reinen Kreditrückzahlungen / Zinsen mit hineingenommen werden?

Besten Dank

  •  spontan
27.3.2013  (#1)
Arbeiterkammer oder bmf - Kann dir leider keine genaue Antwort geben, nur was zum nachschlagen.

http://wien.arbeiterkammer.at/steuer/steuersparen.htm

oder
https://www.bmf.gv.at/

Bei der AK kann man sicher auch per e-mail anfragen, denk ich mal.

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  •  ildefonso
  •   Silber-Award
27.3.2013  (#2)
Ist üblicherweise eine verlässliche Quelle:

http://www.geldmarie.at/steuern/sonderausgaben-wohnraumschaffung-wohnraumsanierung.html

Alternativ gibts auch die FA-Richtlinien online, die sind aber ein bisl mühsamer zu durchsuchen.

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  •  kalki80
27.3.2013  (#3)
Meine InfoFalls der Kredit für den Hausbau ist, so hast du sicher auch schon andere Kosten für die Wohnbauschaffung, als die Notarkosten. Die Sonderausgaben, die hier gelten gemacht werden können, sind nämlich mit 2920€ gedeckelt....da wirst wahrscheinlich zum erreichen dieser Summe die Notarkosten nicht mehr brauchen....in meinem Fall habe ich den Grundkauf reingegeben. Bist du Alleinverdiener mit mind. einem Kind, so steigt das Limit auf 5840€.
Solltest du zu gut verdienen (mehr als 36.400€)....wird noch weniger geltend gemacht.
Konkret zu deiner Frage: Nein.
Aus der bmf - Seite:
"Als Sonderausgaben für die Schaffung von Wohnraum können in der Regel nur die bis zur Fertigstellung (Erteilung der Benützungsbewilligung) des Eigenheimes anfallenden Kosten und die darauf entfallenden Darlehensrückzahlungen inkl. Zinsen geltend gemacht werden."
lg,

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  •  johro
  •   Gold-Award
27.3.2013  (#4)
hallo - kreditvermittlung nein, Notargebühren wurden mir vor 2 Jahren abgewiesen (ist aber eine Streifrage da er auch die Grunderwerbssteuer berechnete und das eigentlich absetzbar ist) somit bleiben dir nur der Kredit und Bau-Rechnungen aber nur bis 2920.- maximal.

lg
johannes

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  •  halfway
  •   Silber-Award
27.3.2013  (#5)
Im blödesten Fall beginnst mit der Rückzahlung des Kredits erst nach der Fertigstellungsmeldung und kannst dann gar nichts absetzen. Bei uns war das dann im 2012er Jahr eine Kreditrate und von nun an wars das. Alles was jetzt noch mit Eigenmitteln bezahlt wird zählt nicht, richtig?
Am besten müsste es dann sein, wenn man eine Gemeinde hat dies mit der Fertigstellung nicht so genau nimmt, man über Jahre baut und schon den Kredit zurückzahlt.
Kann mir jemand die Logik erklären?

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  •  bautech
27.3.2013  (#6)
@halfway - Die Rückzahlung ist in deinem Fall wurscht - der Kredit wurde bereits benötigt nehm ich mal an... also habts Geld von der Bank verwendet, um für Euch Leistung erbringen zu lassen. Und das kannst sehr wohl geltend machen, die Rückzalungsmodalitäten sind da Nebensache...

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  •  halfway
  •   Silber-Award
27.3.2013  (#7)
Ah die Kosten sind über die Fertigstellungsmeldung abgegrenzt, nicht die Dahlehenszahlungen.
Also die Einfriedung nach der Fertigstellungsmeldung würde rausfallen.
Ich steig dann mal wieder runter von der Leitung. *g*

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  •  bautech
27.3.2013  (#8)
Ich kann Dir grad ned folgen *kopfkratz* - Du hast einen Kredit am laufen, richtig?
Du finanzierst mit dem Kredit die Schaffung oder Sanierung eines Eigenheimes, auch richtig?
Also ists vollkommen Blutwurst, wannst Du ins Zurückzahlen beginnst, die Kreide hast - und die damit getätigten Zahlungen kannst steuerlich geltend machen - oder meinst was Anderes?

ng

bautech

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
27.3.2013  (#9)
bitte? jetzt steh ich glaub ich auf der leitung.

du kriegst von deiner bank einen jahresauszug fürs FA wo genau aufgeschlüsselt drinstet, wievie kapital du rückgeführt hast und eben auch wieviel die zinslast ausgemacht hat.
diesen betrag über die zinsen setzt du dann ein.

hab meine ANV am montag online eingereicht und heute den positiven bescheid erhalten.
mit fertigstellungsanzeige hat das null zu tun.

gruß, alex

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  •  halfway
  •   Silber-Award
27.3.2013  (#10)
@ bautech und speedcat

Es geht um den Satz den kalki aus bmf.gv.at zitiert hat:
https://www.bmf.gv.at/Steuern/TippsfrdieArbeitneh_7636/WasknnenSiebeimFina_7924/wasknnensie.htm#Sonderausgaben im Einzelnen

"Als Sonderausgaben für die Schaffung von Wohnraum können in der Regel nur die bis zur Fertigstellung (Erteilung der Benützungsbewilligung) des Eigenheimes anfallenden Kosten und die darauf entfallenden Darlehensrückzahlungen inkl. Zinsen geltend gemacht werden."

sprich: alle Kosten bis das Teil fertiggestellt ist (aus Rz511 und exklusive Rz512), und das wird formal über die Benützungsbewilligung abgegrenzt, weil irgendwann muss man ja belegen können, dass es fertig ist und der Wohnraum nun final geschaffen wurde. Bis zu dieser Fertigstellung kannst die Leistungen wie auch immer sie an den Leistungserbringer bezahlt wurden (Fremd- oder Eigenmittel) inhaltlich reinpacken. Ab der Fertigstellung nicht mehr.

Die Kosten die vor Fertigstellung angefallen sind und die du über die Kreditraten zurückzahlst, kannst du dann jährlich ansetzen i.H.v. dem Betrag den die Bank am Jahresende als Evidenz schickt. Hat mans mit Eigenmitteln erbracht kann mans im Jahr der Zahlung ansetzen, aber eben auch nur für Kosten die bis zur Fertigstellung angefallen sind.

Ich versteh das so:
A) Du bekommst 250.000€ von der Bank, zahlst alle deine Baufirmen während der Bauphase i.H.v. 200.000€, machst deine Fertigstellung und dann baust einen Zaun und legst die letzten Fliesen in einem Raum, der dir über geblieben ist (wie in Randziffer 511 angeführt) um zusätzlich sagen wir 50.000€ im Folgejahr. Dann kannst die 20.000 € nimmer ansetzen. Die gehören zwar inhaltlich zur Wohnraumschaffung (laut der Rz511), sind aber nach der Fertigstellung angefallen.

B) Du verprasst deine 250.000 und da wäre zum Beispiel der Zaun und die Fliesen fürn letzten Raum inkludiert. Dann gehst zur Gemeinde machst deine Fertigstellung und kannst dne Zaun und die restlichen Fliesen noch mitreinnehmen, weil das alles vor der Fertigstellung passiert ist.

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  •  bautech
27.3.2013  (#11)
Ich sehs andersEs ist ja anhand der Rechnungen nachvollziehbar, dass das zur Verfügung gestellte Geld der Bank für die Schaffung (und dazu gehört auch die Vollendung des Gewerks nach Fertigstellung) oder Sanierung von Wohnraum verwendet wird... also kannst es auch nachher geltend machen. Das wäre meine Argumentation - von doppelten Kosten (Kredit / Miete) und Zeitmangel mal ganz abgesehen...
Und die Fertigstellung hat imho trotzdem keinen Einfluss darauf, aus den oben genannten Gründen emoji

ng

bautech

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  •  kalki80
28.3.2013  (#12)
@halfway - Kreditrückzahlungen für den Hausbau kannst immer absetzen!
Lies dir den zitierten Satz nochmal durch.Zu verstehen ist er so:
- Bis zur Fertigstellungsmeldung kannst du Baukosten und auch Kreditraten (wennst schon zurückzahlst) abschreiben.
- Nach der Fertigstellungsmeldung ("..die darauf...") können nur mehr die Rückrückzahlungen abgesetzt werden. Etwaige folgende Baukosten (z.B. zusätzliches Bad im Keller) könnén dann nicht mehr geltend gemacht werden.

Ich hoffe das ganze ist nun klar.

lg,

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  •  halfway
  •   Silber-Award
28.3.2013  (#13)
Na dann sind wir ja d'accord.

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  •  Fuxi83
  •   Silber-Award
30.3.2013  (#14)
Bin auch gerade dabei ihn zu machen.
Hab ich das jetzt richtig verstanden.
-Man kann alle kreditraten aus dem jahr 2012 einsetzen
-man kann rechnungen bis max 2920€ einsetzen

2011 haben wir noch keinen kredit rückbezahlt aber rechnungen bis 2920€ hät ich trotzdem angeben können ????

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  •  johro
  •   Gold-Award
30.3.2013  (#15)
hallo fuxi, kreditraten und rechnungen bis gesamt 2920.-

2011 kannst ja noch nachreichen.

ich find die 2920.- ja auch doof, das ist schliesslich meine lebenseinrichtung und jeder selbstständige kann alle seine ausgaben absetzen, ich muss auch steuer zahlen und da kommen die mit so einer höchstgrenze dauer, voll sch....

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
30.3.2013  (#16)

zitat..
jeder selbstständige kann alle seine ausgaben absetzen


Hast Du vermutlich nur im Frust geschrieben, oder? emoji

Auch Selbstständige können ihre private Lebensführung nicht von der Steuer absetzen, jedenfalls nicht mehr als das bisl wie es auch bei Unselbstständigen der Fall ist.

Sogar bei Kosten die der "Firmenseite" zuzurechnen sind, schaut es recht triest aus (Stichwort Arbeitszimmer im häuslichen Verband, Stichwort Firmenauto, von der dazugehörige USt mal ganz abgesehen etc.).

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  •  johro
  •   Gold-Award
30.3.2013  (#17)

zitat..
Hast Du vermutlich nur im Frust geschrieben, oder? emoji

ja, vor allem wenn man bedenkt was ein haus kostet, aber finde die idee trotzdem net schlechtemoji ich zahle ja auch steuer und versicherung, warum darf ich dann nur 2920.- absetzen und dann noch nur ein viertel davon steuerwirksam.

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
31.3.2013  (#18)

zitat..
ich zahle ja auch steuer und versicherung, warum darf ich dann nur 2920.- absetzen und dann noch nur ein viertel davon steuerwirksam.


Warum? Aus dem selben Grund aus dem ein Unternehmer keine Vorsteuer beim PKW (oder allerlei anderen Anlässen) ziehen darf. Ist genauso wenig logisch zu erklären.
Grund: Die Marie muß halt irgendwo herkommen, also mußten ein paar "specials" ins Steuerrecht eingebaut werden.

Vermutlich lassen sich von den 2.920,- viele Blenden, und am Ende kommt die Ernüchterung:

Ein Viertel von 2.920,-; von dem Viertel dann wiederum nur 0% bis 50%; und von dem was dann rauskommt nochmals 60 Euro abziehen (denn die bekommt man ohnehin automatisch).
Bleiben effektiv bloß 0 bis 300 Euro Steuerersparnis pro Jahr (als Alleinverdiener halt das doppelte davon).
Und verdient man über ca. 36.000 wird es nochmals weniger bzw. ab 60.000 fällt es komplett weg (was ja auch nicht logisch ist ... gerade der hat ja am allermeisten Steuern gepeckt).

Aber was reg' ich mich auf ...

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  •  johro
  •   Gold-Award
31.3.2013  (#19)
ja, so ist es leider, solidarität hin oder her...

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  •  Fuxi83
  •   Silber-Award
2.4.2013  (#20)
Wie kann ich für 2011 noch was nachreichen???

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  •  fruzzy
  •   Gold-Award
4.4.2013  (#21)
@fuxi83 - du musst einen antrag auf wiederaufnahme stellen. ist kein problem. geht glaube ich bis zu 5 jahre zurück.

lg
fruzzy

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