Eine kurze Frage: Ich habe heute festgestellt, dass auf dem Einreichplan auch der Bauführer angegeben werden muss. Was mache ich, wenn zum Zeitpunkt der Einreichung die Entscheidung über die zu beauftragende Baufirma noch nicht gefallen ist und entsprechend auch noch kein Bauführer benennbar ist?
Spätestens zu Baubeginn musst Du dem Bauamt einen Bauführer nennen. Ich nehme an, er/sie muss vom Fach sein. Alles andere macht m. M. n. auch keinen Sinn, Du stehst sonst an, wenn es etwas mit Behörden oder anderen Fachkräften zu klären gibt. Zum einen, weil es nicht deren Aufgabe ist, einem Laien diesen Job erst zu erklären und zum anderen, weil Du auch nicht weißt, worauf Du achten musst, damit das Ergebnis rechtlich und qualitativ passt.
Der Bauführer muss bei der Fertigmeldung die rechtlich und technisch einwandfreie Bauausführung bestätigen. Das kann er eigentlich nur mit gutem Gewissen wenn er es selbst gemacht hat.
Einen Bau ohne Bauführer kann es aus rechtlicher Sicht nicht geben, bei der Baubeginnsanzeige musst du einen Bauführer melden, legt dieser seine Funktion zurück wirst du von der Gemeinde aufgefordert einen neuen zu benennen. Andernfalls wird ein behördlicher Baustopp verhängt.
Obige Aussagen gelten für NÖ. Wird aber in den anderen Bundesländern ähnlich sein.