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Warum fragst du nicht einfach bei der Gemeinde nach? Du weißt ja selbst, dass du einen Änderungsplan einreichen und bewilligen lassen musst.
Wenn die Abänderung auf Holzriegelbauweise keine Auswirkung auf die Fundamente und Grabungsarbeiten hat, wirst du diese wahrscheinlich problemlos auf Grund der bestehenden Bewilligung schon jetzt herstellen dürfen. Sollte dir die Gemeinde das verweigern, muss sie das nachvollziehbar begründen können. Reiche den Änderungsplan schnellstmöglich bei der Gemeinde ein und informiere sie über den geplanten Beginn der Bodenplattenarbeiten. Eine nachträgliche Bewilligung für die Abänderung auf Holzriegelbauweise ist jedenfalls zu erteilen, wenn sie nicht im Widerspruch zum Bebauungsplan oder den Baugesetzen deines Bundeslandes steht. Ohne Rücksprache mit der Gemeinde mit den Bauarbeiten zu beginnen, ist riskant. |