Man geht mit einem Wandaufbau von Ziegel und VWS in die Einreichung. Wenn man dann nach Erteilung der Baugenehmigung aus welchem Grund auch immer draufkommt, dass man eigentlich lieber ein Holzriegelhaus bauen will muss man das dann neu bewilligen lassen oder ist es egal solange die äußeren Abmessungen des bewilligten Bauvorhabens, nicht überschritten werden und Fenster, Dachneigung, etc.. so bleiben wie bewilligt?
neuer wandaufbau = neuer energieausweis = neue einreichung, oder zumindest auswechselplan, das sollte dann mit der bewilligung rasch gehen, da sich ja baupolizeilich und für die anrainer nichts ändert, ich tät einfach auf der gemeinde nachfragen, wie du am besten vorgehen sollst, wozu sitzen die denn den ganzen tag dort?
.. da sich ja baupolizeilich und für die anrainer nichts ändert
genau darauf wollt ich hinaus. Wenn außen eh alles gleich bleibt, kann´s im Prinzip ja eh jedem wurscht sein. Dass man einen neuen EA EA [Energieausweis] braucht ist klar, sollte aber, wenn die EKZ hinuntergeht, kein Problem darstellen. Zumindest für mein Verständnis.
...hat nicht nur mit dem Energieausweis zu tun, dass man eine neue Baubewilligung braucht:
anderer Baustoff, andere Statik, anderer Brandschutz, andere Optik..... ergibt für NÖ jedenfalls eine bewilligungspflichtige Abänderung gem. § 14 Z. 4 Bauordnung....
1
Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.