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@Einreichplan - Bei mir musste der Einreichplan noch den Lageplan und Schattenflächenplan enthalten, sowie den Stempel und Unterschrift des Architekten. Die Arcon-Datei alleine dürfte zuwenig sein. Den genemigten und abgestempelten Einreichplan brauchst Du dann für die Wohnbauförderung. |
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Einreichplan - In einem Einreichplan müssen folgende Teile enthalten sein:
Grundrisse der Geschoße, Schnitte (Stiegenhaus), Lageplan (1:200, 1:500) und Ansichten im Maßstab 1:100; die Bemaßung, die Beschriftung etc.. ist in Ö-Normen genau festgelegt. Manche Gemeinden schreiben noch zusätzliche Pläne vor, wie z.B. Höhenschichtenplan bei Hanglage. Darum kann ein Laie kaum einen einreichfähigen Plan zeichen, sodaß er auch bewilligt wird. Bauplatzerklärung, Bautechnikgesetz, Baupolizeigesetz sind zu beachten. |