nach langem suchen habe ich folgendes gefunden "ab 1.12.2012 können einfache grundbuchsanträge auch bei gericht zu protokoll gegeben werden" also auch mündlich. zählt da die eintragung des pfandrechts für die wbs zu den "einfachen anträgen"?
ich hab's jetzt 3 mal gelesen und ned verstanden. - woher hast du das zitat und was willst wisen? ob das land jetzt zur bank tanzt und dort mittels protokoll das pfandrecht für die wbf eintragen lässt? das wohl nicht, noch dazu, wo die amtstage beim bg ab oktober gestrichen werden...
gefunden bei help.gv.at.
land wird wohl nicht hintanzen. land würde aber wohl auch keinen notar beauftragen. sinn der sache ist, den notar zu sparen, da ein schriftlicher grundbuchsantrag zur eintragung des pfandrechts für einen normalo nicht machbar ist (auch mir rechtlichen mehr als grundkenntnissen). also zu protokoll zu geben "möchte pfandrecht über.. eingetragen haben" wäre da um ein gutes stück einfacher und günstiger (ähnlich zu beglaubigung unterschriften gericht vs notar)
.. Einfache Grundbuchsanträge können ab 1. November 2012 auch wieder bei Gericht mündlich angebracht werden. Einfache Grundbuchsanträge sind z.B. Löschungsanträge von Pfandrechten oder Namensänderungen.
einfache anträge - mit einfachen anträgen ist gemeint, dass man bei vorliegender beglaubigter löschurkunde pfandrechte löschen kann, oder zB einen adressänderung oder namensänderung des eigentümers machen kann, ohne mit einem geschriebenen grundbuchgesuch und vorgeschriebenen beschluss-text. diese formulierung übernimmt dann der grundbuchpfleger.
banken oder wohnbaufördergeber (landesbanken, etc.) werden diesen weg bestimmt nicht nützen, weil die eh bestimmt formelle vorlagen haben anstatt persönlich ihre sachbearbeiter zum gericht schicken zu wollen.