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eintragung wbf ins grundbuch

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  •  sm6147
  •   Bronze-Award
22.9. - 29.9.2012
5 Antworten 5
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nach langem suchen habe ich folgendes gefunden "ab 1.12.2012 können einfache grundbuchsanträge auch bei gericht zu protokoll gegeben werden" also auch mündlich. zählt da die eintragung des pfandrechts für die wbs zu den "einfachen anträgen"?

  •  creator
  •   Gold-Award
24.9.2012  (#1)
ich hab's jetzt 3 mal gelesen und ned verstanden. - woher hast du das zitat und was willst wisen? ob das land jetzt zur bank tanzt und dort mittels protokoll das pfandrecht für die wbf eintragen lässt? das wohl nicht, noch dazu, wo die amtstage beim bg ab oktober gestrichen werden...

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  •  sm6147
  •   Bronze-Award
24.9.2012  (#2)
gefunden bei help.gv.at.
land wird wohl nicht hintanzen. land würde aber wohl auch keinen notar beauftragen. sinn der sache ist, den notar zu sparen, da ein schriftlicher grundbuchsantrag zur eintragung des pfandrechts für einen normalo nicht machbar ist (auch mir rechtlichen mehr als grundkenntnissen). also zu protokoll zu geben "möchte pfandrecht über.. eingetragen haben" wäre da um ein gutes stück einfacher und günstiger (ähnlich zu beglaubigung unterschriften gericht vs notar)

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  •  creator
  •   Gold-Award
24.9.2012  (#3)
http://www.arbeiterkammer.at/online/grundbuchantraege-weniger-zahlen-51759.html

zitat..
Einfache Grundbuchsanträge können ab 1. November 2012 auch wieder bei Gericht mündlich angebracht werden. Einfache Grundbuchsanträge sind z.B. Löschungsanträge von Pfandrechten oder Namensänderungen.


https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/60/Seite.600600.html

das bezog sich auf die gbg-novelle 2012 : https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/module?gentics.am=Content&p.contentid=10007.63920

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2012_I_30/BGBLA_2012_I_30.pdf §83 ivm §137 gbg.

blöd nur, dass amtstage mit dem 2. stabilitätsgesetz 2012 entfallen: http://www.marktgemeinde-sillian.at/bericht_gerichtstage_aufhebung_12.php



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  •  cc9966
  •   Gold-Award
27.9.2012  (#4)
einfache anträge - mit einfachen anträgen ist gemeint, dass man bei vorliegender beglaubigter löschurkunde pfandrechte löschen kann, oder zB einen adressänderung oder namensänderung des eigentümers machen kann, ohne mit einem geschriebenen grundbuchgesuch und vorgeschriebenen beschluss-text. diese formulierung übernimmt dann der grundbuchpfleger.

banken oder wohnbaufördergeber (landesbanken, etc.) werden diesen weg bestimmt nicht nützen, weil die eh bestimmt formelle vorlagen haben anstatt persönlich ihre sachbearbeiter zum gericht schicken zu wollen.

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  •  sm6147
  •   Bronze-Award
29.9.2012  (#5)
banken oder wohnbaufördergeber haben das problem ja auch nicht, da das pfandrecht ja der schuldner eintragen muss

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