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Eisenbewehrung in Bodenplatte fehlerhaft

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  •  killian
2.4. - 12.4.2021
17 Antworten | 8 Autoren 17
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Ich habe 2014 mein EFH mit einem Generalunternehmer gebaut, werde demnächst die Fertigstellungsmeldung machen.
2015 bin ich durch Zufall draufgekommen, dass die Baufirma bei der Bodenplatte (Keller gibt es keinen) einfach die Randverbügelungen sowie die Verstärkungen unter den tragenden Wänden weggelassen hat. Ich kann alles durch Fotos belegen.
Den Chef der Firma habe ich daraufhin gefragt warum er die Bodenplatte nicht nach ÖNORM baute und mir das gar nicht sagt, da das ja im Prinzip eine totale Wettbewerbsverzerrung ist und er nur deshalb den Zuschlag bekam da das Gesamtangebot somit billiger als die Konkurrenz war.
Dieser sagte mir dass er nie nach ÖNORM baut, sondern nach NÖ Bauordnung! Und dass Randverbügelungen und Verstärkungen unter tragenden Wänden nur bei einer „Weißen Wanne“ notwendig wären!
Jetzt hätte ich dazu 3 Fragen:
 • Ist es rechtlich zulässig dass er nach NÖ Bauordnung baut u sich nicht an ÖNORMEN hält? Und stimmt seine Behauptung bzgl. der Weißen Wanne?
 • Was könnte schlimmstenfalls passieren ohne Randverbügelungen und ohne Verstärkungen unter tragenden Wänden? Was ist wenn ich mal den Dachboden ausbauen will oder es ein Erdbeben gibt?
 • Welcher Preisabschlag wäre für so einen Mangel gerechtfertigt?
Vielen Dank!

  •  mariof
2.4.2021  (#1)
Wurde die bodenplatte von einem Statiker berechnet, um die Verstärkungen zu definieren? Oder basieren die Verstärkungen auf "erfahrung"? Gibt es bewehrungspläne, eisenlidtem vom Statiker?

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  •  MiMo2402
  •   Bronze-Award
2.4.2021  (#2)
Du willst jetzt einen Mangel geltend machen, den Du seit 6 Jahren kennst?

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  •  killian
2.4.2021  (#3)
@mariof: Ich bezweifle dass ein statiker seine finger im spiel hatte. Und selbst wenn es Bewehrungspläne gäbe, woher kann ich sicher sein dass nach diesen auch gebaut wurde? 

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  •  Hobbyplaner
  •   Silber-Award
2.4.2021  (#4)
Eine Norm ist grundsätzlich freiwillig und wird erst verpflichtend, wenn Sie in einem Gesetz/Verordnung oder einen Vertrag (z.B. Angebot oder Auftrag) explizit genannt wird.

Abgesehen davon kenne ich keine Norm, in der die Randverbügelung zwingend vorgeschrieben wird.

Die Konstruktionsregel sagt dazu: Entlang eines freien (ungestützten) Randes ist eine Längs- und Querbewehrung anzuordnen. Bei Fundamenten und innenliegenden Bauteilen des üblichen Hochbaus kann diese Bewehrung entfallen.

Somit besteht auch nicht zwingend ein Mangel, obwohl viele Statiker auf die Ausführung einer konstruktiven Verbügelung bestehen.

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  •  Tomo8
2.4.2021  (#5)
Wenn es keinen Plan gab, woher möchtest du wissen das etwas nicht verbaut wurde was (von wem auch immer) als erforderlich angesehen wurde? Verstehe den zeitlichen Ablauf nicht. Wenn kein Plan und kein Schaden sehe ich hier wenige Chancen? Etwas anderes wäre natürlich wenn er weniger eingebaut hat als abgerechnet wurde. Aber wieviel Chancen du in diesem Fall hast - keine Ahnung. 

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  •  Kleinermuk
  •   Gold-Award
3.4.2021  (#6)
Sehr interessante Diskussion.
1) Wer hat festgestellt, dass die Bodenplatte wie im Titel-Thread  "Bodenplatte  fehlerhaft" 
    fehlerhaft ist? 
2) Die meisten Bodenplatten sind ja gar nicht gerechnet.  Es wäre schon sehr komisch, dass immer die Stärke 25cm oder 30cm herauskommt.  Mir hat  ein Statiker, der wirkliche Berechnungen für größere, mehrgeschossige Bauten macht, gesagt, dass die meisten Bodenplatten für Einfamilienhäuser überdimensioniert sind. Man muss immer unterscheiden zwischen einer Bodenplatte, die vollflächig aufliegt und einer Decke, die punktweise aufliegt und sonst freitragend ist.
3) Und die Aussage "totale Wettbewerbsverzerrung" ist aus meiner Sicht auch übertrieben.
4) Der Bodenplatte wird es egal sein, wenn im Zuge eines Dachbodenausbaues, nochmals
    eine Masse von ca. 50 Tonnen (verteilt auf alle tragenden Wände) darauf kommt.
5) Und mit der  Forderung nach einem  Preisnachlass nach 6 Jahren  (hast du dem Baumeister überhaupt eine schriftliche Mangelrüge zukommen lassen?)  für einen angeblichen Mangel, damit wirst du wohl abblitzen.


2021/20210403916894.jpg
Gruß

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  •  BAULEItEr
4.4.2021  (#7)
Das die Norm es nicht fordert mag sein und wird der Firma auch helfen,
aber eines möchte ich schon noch anmerken, ich habe die letzten geschätzten 15Jahre keine von einem Statiker gerechnete Bodenplatte ohne Randverbügelung gesehen, und da waren einige Statiker darunter.

Aber vielleicht haben wir einfach nur die falschen Statiker.

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  •  mariof
4.4.2021  (#8)
Ich wollte mich nicht auf die randverbügelung sondern auf die Zulagen (laienhaft Verstärkung der bodenplatte) einschiessen... 

In den statikbüros in denen ich gearbeitet hab wurden 100e efhs gerechnet und die bewhrungspläne dafür gezeichnet...

Aus meiner Sicht hast Chancen wenn der bewehrungsplan missachtet wurde. Wenn nix gerechnet und gezeichnet wurde fehlt mir die Kreativität zu einer möglichen Argumentation: dein Gefühl mit d12/15 Zulagen ist falsch, meins sagt d10/15 und ist richtig ... Gefühle sind subjektiv....

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  •  killian
10.4.2021  (#9)
@Kleinermuk:
Sehe das anders als du! Wenn ich mein bad fliesen lasse und von 2 angeboten den 2. Anbieter nehme, da er 20% günstiger ist und dann komm ich nach abschluss der arbeiten drauf dass er minderwertigen fliesenkleber verwendete u deshalb beim nächsten erdbeben risse entstehen u vielleicht einige runterfallen, dann ist das für mich fehlerhaft, ein mangel und wettbewerbsverzerrend!

@Bauleiter:
DANKE!! Und genau darum gehts! Ein baulaie darf schon annehmen dass statisch alles passt und nicht irgendwo versteckt gespart wird ohne ihm das mitzuteilen... meine meinung!

Ich möchte nochmal auf meine anfangsfrage zurückkommen: was wäre der worst case, das ohne randverbügelungen und verstärkungen unter den tragenden wänden passieren könnte?

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  •  Tomo8
10.4.2021  (#10)
Risse in der Bodenplatte und Undichtheiten. Bei den lasten eines EFH ist bei einer fehlerhaften Randverankerung ein Tragfähigkeitsthema sehr unwahrscheinlich, wobei natürlich nie zu 100% auszuschließen wobei dann auch dein Untergrund sehr inhomogen und tlw. Nicht Tragfähig sein müsste. Genaues kann man erst durch ein genaues nachrechnen sagen. 

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  •  BAULEItEr
11.4.2021  (#11)
Ich werde mal versuchen meine laienhafte Rechtsmeinung dazu abzugeben.

Es gibt zwei Möglichkeiten um Mängel zu beanspruchen.

1.Gewährleistung 
Diese ist allerdings bei dir schon abgelaufen(3Jahre) und weiters wäre es auch schwer einen Mangel nachzuweisen, wenn selbst einschägige Normen ein entfallen der Randverbügelung zulassen.

2.Schadenersatz
Bei einem Schadenersatzanspruch muss ein tatsächlicher Schaden vorliegen, das ist bei dir aber nicht der Fall.
Was anderes wäre es wenn ein Schaden vorliegen würde z.b. Risse welche Aufgrund einer fehlerhaften Bewehrungsführung  zurückzuführen sind, dann hat man Anspruch auf Schadenersatz.
Schadenersatzansprüche können 30Jahre geltend gemacht werden, wobei nach 10 Jahren die Beweislastumkehr gilt.

Dass heißt nach 10 Jahren musst du beweisen dass ein Schaden kausal mit der fehlenden Randverbügelung einhergeht.

Aber wie gesagt ich bin kein Jurist.
Wäre schön wenn das  jemand bestätigen würde oder eben koriegiert.

p.s. wenn die ÖNORM B2110 Vertragsbestendteil war müsste man bedenken dass es hier auch noch ein paar kleine Unterschiede zum ABGB gibt.

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  •  killian
11.4.2021  (#12)
@­Tomo8:
Könnte ich von der baufirma die pläne des statikers einfordern? Habe ich da ein recht darauf?

@Bauleiter:
Danke für deine ausführungen! Kommst du aus NÖ? Weißt du zufällig ob man irgendwo die normen einer bodenplatte nach NÖ Bauordnung findet? Wo kann man nachlesen wie man nach NÖ Bauordnung bauen muss?

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  •  Kleinermuk
  •   Gold-Award
11.4.2021  (#13)

zitat..
killian schrieb: Wo kann man nachlesen wie man nach NÖ Bauordnung bauen muss?

Ich bin was Normen und Vorschriften betrifft ein kompletter Laie.
Aber meine Logik sagt mir, dass man solche statische Details  in einer Bauordnung nicht finden
wird. Ob in diesem Dokument alles drinnen steht, weiß ich nicht.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20001079

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  •  BAULEItEr
11.4.2021  (#14)


zitat..
killian schrieb: Danke für deine ausführungen! Kommst du aus NÖ?


Nein aus der Steiermark spielt aber keine Rolle.


zitat..
killian schrieb: Weißt du zufällig ob man irgendwo die normen einer bodenplatte nach NÖ Bauordnung findet? Wo kann man nachlesen wie man nach NÖ Bauordnung bauen muss?


 
Nennt sich Eurocode und kannst du bei Austria Standard bestellen.
Um diese Normen zu verstehen braucht es aber ein gewisses Maß an bautechnischen Grundwissen.
Auf den Eurocode wird in der OIB RL RL [Rücklauf] 1 hingewiesen, bin mir jetzt aber gar nicht sicher ob NÖ  2015 schon die OIB in die Bauordnung aufgenommen hat.

Spielt aber keine rolle denn
anscheinend hast du meinen letzten Beitrag nicht verstanden.
Selbst wenn nicht nach irgendeiner Norm gebaut wurde hilft dir das nix solange kein Schaden auftritt, da du die Gewährleistungsfrist verstreichen hast lassen.



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  •  Tomo8
11.4.2021  (#15)
Ich würde es versuchen aber ob du ein Recht darauf hast weiß ich leider nicht. Da du whs ein Werkvertrag für das Haus und nicht für die Planung unterschrieben hast eventuell schwierig, aber ehrlich gesagt ich kann nur mutmaßen und das hilft dir nicht. Es gibt keine Gesetze die einzuhalten sind für die Randbewehrung einer Bodenplatte, lediglich einen Stand der Technik (=aktuell gültige Normen). Wenn nicht anders vertraglich vereinbart kann auch von diesen Normen abgewichen werden (wird auch teilweise bei größeren bvh gemacht um wirtschaftlicher zu agieren, wobei wir soetwas nur mit Zustimmung des Bauherren tun) wobei in einem Schadensfall zu erklären wäre warum abgewichen wurde und dann der veranlasser der Abweichung haftbar wäre. 

Juristische ausdrücke sind whs falsch formuliert, da ich Techniker und kein Jurist bin.

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  •  BAULEItEr
11.4.2021  (#16)
@­energiesparhaus
aus irgend einem Grund hat sich in meinem letzten Beitrag meine Antwort in den von mir zitierten Text von Kilian geschoben🤷‍♂️
kann man das richtig stellen?

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  •  energiesparhaus
  •   Dieses Logo kennzeichnet einen Beitrag des energiesparhaus.at-Teams
12.4.2021  (#17)
Sollte wieder passen

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