« Elektrotechnik & Smarthome  |

Elektroinstallation Normen

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
  •  fresh
9.8. - 12.8.2022
14 Antworten | 10 Autoren 14
14
Hi an alle
Ich hätte eine kurze Frage an euch. Mir wurde von einen Elektriker mal so nebenbei erzählt das man laut neuster Norm die Licht und Schuko Stromkreise trennen muss?! Nun habe ich das in noch keiner Norm gefunden daher wollte ich mal Fragen ob ihr wisst ob das Pflicht ist und wenn ja ob die alten Normen noch übergangszeiträume haben. In unserer 10 Jahre alten Wohnung ist es nicht getrennt aber die Frage ist nun ob wir das im Haus Baujahr 2022 schon so machen müssen?! 

Danke

  •  Kleinermuk
  •   Gold-Award
9.8.2022  (#1)
Ja das ist so, man darf die Steckdosenstromkreise mit max. 10A und die Lichtstromkreise mit max. 6A  absichern.  Aus meiner Sicht ein totaler Schwachsinn. 
Beitrag #38 
https://www.energiesparhaus.at/forum-4-adriges-kabel-fuer-lampe/68560_2

1
  •  fresh
9.8.2022  (#2)
Hi
Das Problem ist der Elektriker hat unser Haus bereits verkabelt und da sind natürlich Lichtkreise und Schuko gemischt also es ist klassisch Raumweise abgesichert. DIe Frage ist nun von meiner Seite ob das gesetzlich so noch in  Ordnung ist?

1
  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
9.8.2022  (#3)
Er muss den Elektrobefund machen.

Ich hab davon ehrlich gesagt noch nie was gehört. Muss meinen mal fragen was es damit auf sich hat.
Ich meine, soll demnächst dann jede Steckdose eine eigene Sicherung bekommen? Klassischer Fall von Industrielobbying aus meiner Sicht. Hauptsache Material verkaufen wie die Weltmeister.

1
  • ▾ Anzeige
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des Amazon-Partnerprogramms, das zur Bereitstellung eines Mediums für Webseiten konzipiert wurde, mittels dessen durch die Platzierung von Partner-Links zu Amazon.de Entgelte verdient werden können.
Hallo fresh,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Elektroinstallation Normen



  •  BungalowImGruen
9.8.2022  (#4)
Ich war zufällig beim Vortrag aus Beitrag #39 aus von Kleinermuk angeführtem Tread.
Da der Herr Junker äußerst versiert auf diesem Thema ist schließe ich mich auch seiner Interpretation an, dass nach Produktnorm geprüfte Schaltgeräte mit In = 10A auch mit 10A abgesichert werden dürfen.

Dass Steckdosen- und Lichtstromkreise generell getrennt werden müssen sehe ich auch nicht so. Allerdings muss die Absicherung eben auf die vorhandenen Schaltgeräte, Steckdosen und Verkabelung abgestimmt sein.

1
  •  eXTrEm.aT
  •   Bronze-Award
9.8.2022  (#5)
Deswegen hat man ja für größere Stromabnehmen (Geschirrspüler, Wama, Trockner, E-Herd, Zeranfeld etc) eigene Leitung und alles extra abgesichert.

Den Rest auch wieder getrennt zu machen ist doch wohl schwachsinn -.-

1
  •  Jacky1905
  •   Silber-Award
9.8.2022  (#6)

zitat..
eXTrEm.aT schrieb:

Den Rest auch wieder getrennt zu machen ist doch wohl schwachsinn -.-

Naja als Schwachsinn würd ichs nicht bezeichnen - wir haben auch bewusst Steckodesn- und Lichtkreise pro Raum getrennt abgesichert. Vorteil: Fällt dir die Sicherung wegen Überlast - hast du zumindest noch Licht 😉

Dennoch denke ich nicht, dass man es machen MUSS - zumindest habe ich noch nie davon gehört...


1
  •  Kleinermuk
  •   Gold-Award
9.8.2022  (#7)

zitat..
fresh schrieb: Das Problem ist der Elektriker hat unser Haus bereits verkabelt und da sind natürlich Lichtkreise und Schuko gemischt also es ist klassisch Raumweise abgesichert. DIe Frage ist nun von meiner Seite ob das gesetzlich so noch in  Ordnung ist?

Wenn er nach dem "Buchstaben" der Vorschriften geht, dann ist es nur in Ordnung, wenn er die Stromkreise mit 6A absichert. Die ETV (Elektrotechnikverordnung) ist inkl.  Übergangsfrist  seit Juli 2021 gültig. Aber manchmal muss man halt die Zeit in Gedanken zurück drehen 😊


2022/20220809712837.jpg


2022/20220809788037.jpg


2022/20220809473177.jpg

1
  •  Deep
  •   Bronze-Award
10.8.2022  (#8)
Was ist denn das für ein Schwachsinn mit den 10A?
Die Absicherung richtet sich doch nach dem Querschnitt der Zuleitung. Darf man 1,5mm2 plötzlich nur mehr mit 10A absichern?!

1
  •  uzi10
  •   Gold-Award
10.8.2022  (#9)

zitat..
Deep schrieb:

Was ist denn das für ein Schwachsinn mit den 10A?
Die Absicherung richtet sich doch nach dem Querschnitt der Zuleitung. Darf man 1,5mm2 plötzlich nur mehr mit 10A absichern?!

Blödsinn nach E8101 muss nach dem Betriebobjekt oder Schaltorgan gesichert werden und ein Aus/ Wechselschalter kann nur 10A schalten. Genauso wie ein Jalousieaktor nimma mit 13A gesichert werden darf.
Und ein FI Schalter hat auch noch nie die Last von 20LS Schalten können.
Und ein zweiter FI sollte auch zwecks Redundanz im Haus sein.(Umsonst werden in Wohnungen Gänge nicht auf einen FILS gehängt.)
Fragts doch euren Elektriker

https://www.elektrotechniker-stmk.at/dateien/14/vortrag-gerald-junker.pdf
http://elektrotechnik.schoeggl.at/databox/DIGITAL_SCHOEGGL_OVE-E8101_WKO_25-06-2019.pdf

1
  •  Ziegelrot
  •   Gold-Award
10.8.2022  (#10)

zitat..
uzi10 schrieb: Genauso wie ein Jalousieaktor nimma mit 13A gesichert werden darf.

Servus Uzi10! 
Wie darf der Jalousieaktor gesichert werden?

Unser Elektriker wollte den Jung Jalousieaktor, max. Schaltstrom lt. Datenblatt 6A, mit 13A absichern. Ich wollte eine 6A Sicherung, er hat 10A eingebaut. Die extralangen Anschlussleitungen der Jalousien haben auch nur 1mm². Entspricht 10A der Norm?


 


1
  •  uzi10
  •   Gold-Award
11.8.2022  (#11)
Wird bei dir laut neuer Norm gebaut oder alter. Wann wurde die Hütte eingereicht?... bei der alten wär auch 13A gangen, weils eh fix angeschlossene Geräte sind. Bei der neuen nur 6A, weil mehr können die Relais im Schaltaktor nicht schalten. Weil noch weniger kannst eh net sichern. Also das ist meine Ansicht. Ich hab aber mit der neuen Norm noch nicht viel geplant,weil ich andere Sachen mach und bin da nicht ganz fit

1
  •  berhan
  •   Gold-Award
11.8.2022  (#12)
Also das mit den 10A beim Steckdosenkreis verstehe ich nicht ganz, ist vermutlich auch interpretationssache und Herr Junker schreibt das auch so in seinem Vortrag.

Die aktuelle OVE E 8101 besagt gemäß 512.1.2 Strom

Elektrische Betriebsmittel müssen für den vorgesehenen Betriebsstrom (bei Wechselstrom für den Effektivwert), den sie bei bestimmungsgemäßem Betrieb führen, ausgelegt sein. 

Elektrische Betriebsmittel müssen außerdem geeignet sein, jene Ströme für eine Dauer gemäß der Ansprechkennlinien der verwendeten Schutzeinrichtungen zu führen, wie sie im gestörten Betrieb auftreten können. 

Und wie Herr Junker in seinen Folien auch schreibt liegt der Prüfstrom gemäß OVE E 8684-1 bei 22A über eine Dauer von 1 h für wieder anschließbare ortsfeste Steckvorrichtungen und Einbausteckdosen (also eigentlich nicht für das Betriebsmittel selbst, sondern nur für die Steckverbindung).

Somit könnte ich, wenn ich den 1h Fall heranziehe, auch mit 13A absichern. Aber wenn ich den 4 s Fall eines LS10B heranziehe (30A), dann würde sich dieser wiederum nicht ausgehen, da >22A und eine höherer Prüfstrom gemäß OVE E 8684-1 nicht vorgesehen ist. Im Endeffekt müsste ich den Hersteller des Betriebsmittel und der Steckverbindung fragen.

Alles natürlich graue Theorie, den beim Prüfstrom von 22A brennt ja nicht die Steckverbindung ab, sondern die Steckverbindung darf gemäß Norm einen gewissen Spannungsabfall nicht überschreiten. Und in der Realität wird es eher auf die Qualität der Steckverbindung ankommen, ist diese aufgrund Korrosion oder Verschmutzung schlecht, dann sind vermutlich die 10A auch schon wieder zu viel.

Edit: Ich würde sogar weiter gehen, der Hersteller eines Betriebsmittels muss diese für einen Nennstrom von 16A auslegen (OVE E 8684-1, zumindest bis zur internen Sicherung) und nachdem ein LS16B Stand der Technik ist, muss das Betriebsmittel auch diese Kennlinie verkraften.

1
  •  uzi10
  •   Gold-Award
12.8.2022  (#13)

zitat..
berhan schrieb: Edit: Ich würde sogar weiter gehen, der Hersteller eines Betriebsmittels muss diese für einen Nennstrom von 16A auslegen (OVE E 8684-1, zumindest bis zur internen Sicherung) und nachdem ein LS16B Stand der Technik ist, muss das Betriebsmittel auch diese Kennlinie verkraften.

Du musst dir jetzt eigentlich auch vom Schalterhersteller eine Bestätigung holen, das 16A Steckdosen das schaffen und mit 16A gesichert werden dürfen.


1
  •  berhan
  •   Gold-Award
12.8.2022  (#14)
Eigentlich nicht, den den Nennstrom von 16A müssen die Steckdosen ja schaffen (steht ja auf der Steckdose drauf und gemäß Norm ja auch, nach Norm ja sogar 22A für 1h). Und als Steckdosenhersteller muss ich davon ausgehen, dass die Steckdose im besten Fall mit einem LS16B abgesichert ist (könnte ja auch C oder D sein).

Auf was ich eigentlich hinaus wollte ist, dass diese ganze Argumentationslinie nicht stimmig ist, irgendwer hat halt für sich angenommen er verwendet den 1h Lastfall eines LS und deswegen ist mit 10A abzusichern. Nur würde er statt dem 1h Lastfall einen 4s Lastfall annehmen, dann müsste mit diesem Gedankengang ein 6A LS verbaut werden.

1


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: Soll man Smart Meter Funktionen negieren?