Hallo!
Es geht um folgendes - (Bundesland Kärnten - Kelag):
Haben heute eine Verständigung bezüglich eines Neubaues (Nachbar) bekommen - beim Lageplan wurde der Elektroverteiler der Kelag auf unser Grundstück eingezeichnet. Darf die Kelag einfach den Verteiler auf unser Grundstück stellen?
danke
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