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Prinzipiell ist das eine Frage, die pauschal nicht zu beantworten ist. Wenn jedoch schon mal klar ist, dass ein Gehalt für die Darstellung der Rückzahlung nicht ausreicht, dann wird die "Nachhaltigkeit" des zweiten Einkommensteils für die Beurteilung relevant sein. Fragen wie "Wie hoch ist das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld?", "Wie lange wird dieses ausgezahlt?", "Gibt es eine Rückkehrvereinbarung in den bisherigen Job?", "In welchem Stundenausmaß und mit welchem Gehalt ist ab wann zu rechnen?", etc. sind für die finanzierende Bank elementar. Banken sind schon alleine gesetzlich dazu verpflichtet, die Kreditwürdigkeit- und fähigkeit einer eingehenden Prüfung zu unterziehen bevor Kredite zugesprochen werden. Insofern gibt es keine für "die Banken" allgemeingültige Antwort. Eine Bank rechnet das 13. und 14. Gehalt in die Haushaltsrechnung mit ein - eine andere nicht. Ein Institut hat einen fiktiven Rechnungszins von 4% - das andere von 3%. etc. etc. Eines vielleicht als Orientierungshilfe: je Kreditvolumen von EUR 100.000 und einer Gesamtkreditlaufzeit von 25 Jahren ist mit einer monatlichen Kreditrate von grob EUR 400 zu rechnen. Für eure interne Kalkulation zahlt es sich daher aus, eine Haushaltsrechnung anzustellen um einen ersten Anhaltspunkt zu bekommen, ob das Projekt für euch leistbar ist (speziell auch nach der Karenz). |
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Es hängt bei einer meiner Kooperationspartner vom Karenzmodell ab. Einkommensabhängiges Modell plus 1. Jahr zu Hause: ja, wird angerechnet. Freilich muss der Wiedereinsteig geregelt sein. |
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