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Endbeschau durch Gemeinde, fehlende Absturzsicherungen Stützmauer

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  •  schneeundeis
14.7. - 22.7.2022
9 Antworten | 6 Autoren 9
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Wir haben nächste Woche die Endbeschau durch den Sachverständigen der Gemeinde für unser Einfamilienhaus. Das Haus selbst ist auch fertig, allerdings fehlen uns an zwei Stellen bei Steinschlichtungen im Garten noch Absturzsicherungen. Das allerdings deswegen, weil das finale Geländeniveau durch den Gartenbauer erst hergestellt wird und der finale Zaun also noch keinen Sinn macht. Nun meine Fragen:
- was passiert formal wenn das Haus zwar normgerecht ist, im Garten aber zwei Absturzsicherungen fehlen? 
- was wäre die einfachste und günstigste provisorische Absturzsicherung, die euch einfällt?
- oder genügt es, mit Absperrbändern den Bereich großflächig zu sperren?
Außerdem fehlt bei der Außentreppe noch der Handlauf, auch deswegen, weil hier noch Platten gelegt werden und damit auch das finale Niveau noch nicht da ist. Man kann das Haus aber problemlos auch durch den Keller betreten. Hier die gleiche Frage wie oben, der Handlauf liegt schon hier rum, würdet ihr ihn montieren mit dem Risiko, nicht die perfekte Höhe zu haben oder gibts ne einfachere provisorische Lösung?
Vielen Dank!

  •  schneeundeis
14.7.2022  (#1)
...ergänzend, weiß jemand ob so etwas reichen würde?

https://www.hornbach.at/shop/Netz-Absperrzaun-orange-65-mm-50-Meter/8584220/artikel.html

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
14.7.2022  (#2)
Bundesland?  Wo gibts da noch eine Endbeschau mit dem Sachverständigen der Gemeinde?

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  •  schneeundeis
15.7.2022  (#3)
Ah sorry, Steiermark. 

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  •  premo
15.7.2022  (#4)
macht sowas heutzutage nicht der z.b. baumeister als bauführer, dass alles ordnungsgemäß laut einreichplan gebaut wurde?

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
15.7.2022  (#5)
Bei uns im Bezirk Mattersburg kommt auch der Bausachverständige...

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
15.7.2022  (#6)
@schneeundeis 
Die im Baugesetz für die Steiermark vorgesehene "normale" Vorgansgweise ist folgende:
- du machst eine Fertigstellungsanzeige UND
- du legst dieser Fertigstellungsanzeige eine Bauführerbescheinigung bei, in welcher der Bauführer die bewilligungsgemäße und den Bauvorsschriften entsprechende Ausführung des Bauvorhabens bestätigt.
Und dann gibt es keine "Endbeschau" durch die Gemeinde mit ihrem Bausachverständigen!

Hast du also keine Bauführerbescheinigung vorgelegt???

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  •  schneeundeis
15.7.2022  (#7)
Das ist korrekt, beantwortet aber immer noch nicht meine Frage emoji Danke trotzdem

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  •  Zwosti
  •   Bronze-Award
18.7.2022  (#8)
Würde die Kollaudierung abwarten. Die verlinkte Absperrung ist auf jeden fall keine Absturtzsicherung. 

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  •  NWCH
22.7.2022  (#9)
In NÖ gibt es hierfür eine Teilfertigstellungsanzeige. Du meldest quasi das EFH fertig, die Außenanlagen aber noch nicht. Ich weiß aber nicht, ob das in der Steiermark auch so ist. 

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