Wir haben nächste Woche die Endbeschau durch den Sachverständigen der Gemeinde für unser Einfamilienhaus. Das Haus selbst ist auch fertig, allerdings fehlen uns an zwei Stellen bei Steinschlichtungen im Garten noch Absturzsicherungen. Das allerdings deswegen, weil das finale Geländeniveau durch den Gartenbauer erst hergestellt wird und der finale Zaun also noch keinen Sinn macht. Nun meine Fragen: - was passiert formal wenn das Haus zwar normgerecht ist, im Garten aber zwei Absturzsicherungen fehlen? - was wäre die einfachste und günstigste provisorische Absturzsicherung, die euch einfällt? - oder genügt es, mit Absperrbändern den Bereich großflächig zu sperren? Außerdem fehlt bei der Außentreppe noch der Handlauf, auch deswegen, weil hier noch Platten gelegt werden und damit auch das finale Niveau noch nicht da ist. Man kann das Haus aber problemlos auch durch den Keller betreten. Hier die gleiche Frage wie oben, der Handlauf liegt schon hier rum, würdet ihr ihn montieren mit dem Risiko, nicht die perfekte Höhe zu haben oder gibts ne einfachere provisorische Lösung? Vielen Dank!
@schneeundeis Die im Baugesetz für die Steiermark vorgesehene "normale" Vorgansgweise ist folgende: - du machst eine Fertigstellungsanzeige UND - du legst dieser Fertigstellungsanzeige eine Bauführerbescheinigung bei, in welcher der Bauführer die bewilligungsgemäße und den Bauvorsschriften entsprechende Ausführung des Bauvorhabens bestätigt. Und dann gibt es keine "Endbeschau" durch die Gemeinde mit ihrem Bausachverständigen!
Hast du also keine Bauführerbescheinigung vorgelegt???
In NÖ gibt es hierfür eine Teilfertigstellungsanzeige. Du meldest quasi das EFH fertig, die Außenanlagen aber noch nicht. Ich weiß aber nicht, ob das in der Steiermark auch so ist.