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Jetzt neu, wurde so geregelt im EAG für zukünftige Anlagen/Erweiterungen |
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Für die kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Modulleistung zahlst du auch weiterhin nichts, für die netzrelevante Engpassleistung des Wechselrichters (streng genommen kVA) jetzt schon. Das ist die Schattenseite des EAGs, VNBs die bislang kein Netzzutrittsentgelt erhoben haben kommen jetzt abseits der üblichen Netzentgelte jetzt auf andere Ideen. |
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bezhalt man das dann jedes Jahr? |
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Einmalig bei der erstmaligen Herstellung des Netzanschlusses oder der Abänderung eines Anschlusses infolge einer Erhöhung der Anschlussleistung. |
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Hi alle - ich habe heute die Rechnung Pauschale Erzeugungsanlage bis 20 kW erhalten. Wir haben eine 11kWp Anlage und eine Netzzusage für 10kW (WR ist für 10kWp ausgelegt - von daher kein Thema). Die Rechnung setzt sich zusammen aus 6 Stk. a 10€/Stk. + MWSt. Ich hab keine Ahnung wie/warum da 6 Stück zusammenkommen - müssten das nicht 10*10€ sein für die in der Netzzusage angegebenen 10kW? Nicht dass da ein Fehler unterlaufen ist und die jetzt nur 6kW drinnen stehen haben? Viele Grüße, Danke und allen schon mal ein schönes Wochenende... ![]() |
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Dein bestehender Zutritt von 4 kW wird abgezogen (war bei mir in NÖ auch so) |
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achsoooo... das heißt nicht ich bin jetzt begrenzt auf 6kW einspeisen - sondern die 4kW Bezug wir da quasi gegengerechnet. ok ok, macht irgendwie Sinn. Vielen Dank |
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