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·gelöst· Energiekostenausgleich 2022 - kennt sich da wer aus?

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  •  bautech
  •   Gold-Award
26.5. - 18.6.2022
19 Antworten | 15 Autoren 19
19
Hallo liebe Forianer,

meine Eltern haben ne gewisse Zwickmühle und brauchen Hilfe, die ich nicht unbedingt bieten kann.
Folgende Ausgangslage: zwei Personen im gemeinsamen Haushalt, beide auf der Stromrechnung als Kunde geführt, beide sind nun mit einem Energiegutschein 2022 gesegnet worden.
Beide sinds alleine bzw auch gemeinsam unterhalb der jeweils gültigen EInkommensgrenze, geht sich auch brutto locker aus.
Nun die Gretchenfrage: dürfen die beide Gutscheine einlösen oder gibts dafür eine aufs Haupt? Aus den FAQ´s der Website vom BMF werd ich nicht schlau...

Danke für eure Beteiligung.

lg bautech

  •  Rotkehle
  •   Bronze-Award
26.5.2022  (#1)
Es kann nur ein Gutschein pro Haushalt eingelöst werden und ja dafür gibt es eine aufs Haupt.
 


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  •  bautech
  •   Gold-Award
26.5.2022  (#2)
Bleibt die Frage warum dann zwei ausgesendet wurden 🤔
Aber ich bin da auch eher bei dir, einen einlösen und einen entsorgen...

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  •  kraweuschuasta
  •   Gold-Award
26.5.2022  (#3)
Hi
Würd den Gutschein-Spender fragen....
Fragen kost nix.
LG

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  •  Rotkehle
  •   Bronze-Award
26.5.2022  (#4)
Der Gutschein geht normalerweise an die Adresse und nicht an eine Person. Sollten zwei Gutscheine versandt worden sein, dann normalerweise nur wenn mehrere Adressen vorhanden sind. Die Überprüfung der Berechtigung erfolgt nach der Abrechnung mit dem Stromanbieter. Im Begkeitschreiben steht ziemlich genau wer wann einlösen darf. Ist halt so wie bei den COVID Hilfen -  der Staat hat schnell geholfen und überprüft dann im Nachhinein, ob der Anspruch wirklich gegeben war. 

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  •  Apobine
  •   Silber-Award
26.5.2022  (#5)
Sorry, dass ich diesen Thread verwende, aber bekommt eigentlich jeder Haushalt so einen Gutschein oder nur auserwählte? Meine Eltern haben beispielsweise (noch) keinen bekommen. 

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  •  Breitfuss
  •   Gold-Award
26.5.2022  (#6)
Jeder Haushalt soll einen bekommen, auch die, denen er eigentlich nicht zusteht, die dürfen ihn halt nicht einlösen...
Wir haben ihn aber auch noch nicht bekommen bzw. auch im engeren Umfeld noch niemand, soweit mein letzter Stand. Das wird wohl über mehrere Wochen stückerlweise ausgeschickt.

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  •  Bungi
  •   Bronze-Award
27.5.2022  (#7)
https://www.oesterreich.gv.at/themen/steuern_und_finanzen/sonstige_beihilfen_und_foerderungen/energiekostenausgleich.html - hier könnt ihr nachlesen wann die Gutscheine in eurer Stadt oder Gemeinde versandt werden oder wurden. In der Kommunikation rund um die Gutscheine wurde nicht explizit erwähnt, dass der Versand sich über mehrere Wochen zieht. Das online einlösen war jedoch sehr einfach. Geht aber auch postalisch und JA, zum THreadersteller, deine Eltern dürfen nur 1 Gutschein einlösen.

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  •  Kleinermuk
  •   Gold-Award
30.5.2022  (#8)
Wie ist dieses Beispiel zu beurteilen:

1) 2 Personen Haushalt
2) 1 Person berufstätig
3) Jahresbrutto ca. 107000€

Aus meiner Sicht kann man den Gutschein einlösen. 

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
30.5.2022  (#9)
Keine Förderung. Der Höchstbetrag des Familieneinkommens ist weit überschritten.

OT: mich wundert echt, dass man bei 107K Brutto ernsthaft überlegt, den Gutschein einzulösen. Der sollte wirklich denjenigen zugute kommen, die es echt brauchen.

Ich habe "unseren" Gutschein gekübelt.

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  •  Kleinermuk
  •   Gold-Award
30.5.2022  (#10)

zitat..
speeeedcat schrieb: OT: mich wundert echt, dass man bei 107K Brutto ernsthaft überlegt, den Gutschein einzulösen. Der sollte wirklich denjenigen zugute kommen, die es echt brauchen.

Bitte genau lesen, ist nur ein Beispiel und nicht Realität. 😀
Es geht darum, ob man bei diesen Gegebenheiten den Gutschein einlösen darf. 
Ich lese überall, dass man bei einem Mehrpersonenhaushalt die Einkommen von max.
55K addieren muss. Macht in diesem Fall 107K + 0K = 107K.
Ich kann niergends lesen, dass bei einem Mehrpresonenhaushalt alle Personen
über ein Einkommen verfügen müssen.  Oder sehe ich das falsch?


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
30.5.2022  (#11)
Familieneinkommen, so ist es mWn definiert. Somit ist bei

zitat..
Kleinermuk schrieb: muss. Macht in diesem Fall 107K + 0K = 107K.

keine Förderung möglich.


zitat..
Kleinermuk schrieb: Bitte genau lesen, ist nur ein Beispiel und nicht Realität. 😀

Kein Problem😊




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  •  dawenth
  •   Bronze-Award
30.5.2022  (#12)
ich hab den brief mangels möglichkeit auch schon gekübelt, aber da stand auch extra eine einkommensgrenze für mehrpersonenhaushalte drin - und soweit ich mich erinnere waren das nicht einfach die 55k*2

LG

edit - es steht ja eh auf der oben verlinkten page, mehrpersonenhaushalt 110k pro jahr

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  •  sudiger
31.5.2022  (#13)
Die Anforderungen bzw. die Einkommensgrenze ist im Brief nicht plausibel formuliert. Deswegen habe ich mich auf dieser Seite schlau gemacht:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/steuern_und_finanzen/sonstige_beihilfen_und_foerderungen/energiekostenausgleich/faq/voraussetzungen.html

Hier ein Auszug zum Mehrpersonenhaushalt:
Die Grenze beträgt 110.000 Euro im Jahr. Sie ist aus der doppelten ASVG-Höchstbeitragsgrundlage abgeleitet, die 11.340 Euro brutto beträgt.
Zusammengefasst: Der Wert ist weder "brutto" noch "netto". Der Grund dafür ist, dass Menschen mit Einkünften aus selbständiger und unselbständiger Arbeit (bzw. gemischten Einkünften, z.B. ein Nebenerwerbslandwirt) gleich behandelt werden sollen.

Die Einkunftsgrenze kann im Einkommensteuerbescheid unter der Zeile  "Gesamtbetrag der Einkünfte" bestimmt werden.

Laut diesen Angaben benötigt man schon ein Mega Einkommen um den Gutschein nicht einlösen zu dürfen.

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  •  coisarica
  •   Gold-Award
31.5.2022  (#14)
höchstbemessungsgrundlage = brutto 5.670,--/monat.
dh. bei 1-person-haushalt: 5.670 x (1-18,12%) x 12 = 55.711,-- (bzw. abgerundet 55 TEUR)
bei 2 bzw. mehr-personen-haushalt dann entsprechend das doppelte.

aber dann dürften sonderzahlungen nicht mitgerechnet werden, oder?
und gilt hier das einkommen von 2021 oder wie?

ich verstehe nicht, warum man nicht einfach das jahresbrutto als grenze festlegt, zb. 80.000/person.

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  •  coisarica
  •   Gold-Award
31.5.2022  (#15)

zitat..
Kleinermuk schrieb:

Wie ist dieses Beispiel zu beurteilen:

1) 2 Personen Haushalt
2) 1 Person berufstätig
3) Jahresbrutto ca. 107000€

Aus meiner Sicht kann man den Gutschein einlösen.

ja, natürlich kann der eingelöst werden.


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  •  gdfde
  •   Gold-Award
31.5.2022  (#16)

zitat..
coisarica schrieb: ich verstehe nicht, warum man nicht einfach das jahresbrutto als grenze festlegt, zb. 80.000/person.

Zusammengefasst: Der Wert ist weder "brutto" noch "netto". Der Grund dafür ist, dass Menschen mit Einkünften aus selbständiger und unselbständiger Arbeit (bzw. gemischten Einkünften, z.B. ein Nebenerwerbslandwirt) gleich behandelt werden sollen.

lt. der Homepage von oben geposteten Link.

Wenn man sich mit dem Jahresbrutto leichter tut, wären´s ca. 68 k pro Kopf bzw. 136k€ bei Mehrpersonenhaushalt.

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  •  BauHund
2.6.2022  (#17)
ziemlich unverständlich, daher einfach einlösen. Wenn das Finanzamt prüft, muss man im worst case halt zurückzahlen.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
2.6.2022  (#18)
Die 55.000.- (bzw. 110.000.-) sind als "Einkünfte" bezeichnet. Das ist ein steuerrechtlich eindeutig definierter Begriff (und somit keinesfalls unverständlich).
"Einkünfte" ergeben sich aus dem "Brutto" abzüglich diverser Abzüge (wie Sozialversicherung, Werbungskosten, Sonderausgaben, Verluste...). Es bleibt dann jener Betrag über, von dem dann letztendlich die Lohn-/Einkommensteuer berechnet wird und zu zahlen ist. 
Das gibt es von jedem,  der irgendwo was verdient bzw. einnimmt - sei es im Wege einer Lohnverrechnung, Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommensteuererklärung.
Außerdem ist es über alle gesehen die gerechteste Lösung: gleicher Maßstab für alle ist also der Betrag, den jeder letztlich zu versteuern  hat. 

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
18.6.2022  (#19)
Gestern hatte ich mal Muße den Gutschein auszufüllen und abzuschicken.

Nur damit ich sicher gehe: Hier war der Stromlieferant und NICHT der Netzbetreiber einzutragen?
Also einen der zig-Dutzenden Stromlieferanten die es wahlweise am Markt gibt, und nicht der "monopolistische" Netzbetreiber (im Regelfall der Landesversorger: EVN, Wien Energie...).

Warum ich frage:
Heute hatte ich mal Muße und meinen Maileingang der letzten Monate aufgeräumt.

Da ist mir von Anfang Mai ein E-Mail der EVN untergekommen in dem sie netterweise eine Ausfüllhilfe für den Gutschein schickten:

Darin haben sie mir mein Geburtsdatum genannt (könnte ich ja vergessen haben emoji ), meine Adresse und die Zählpunktnummer.
Und daran steht auch dass ich als Stromlieferant die "EVN Energievertrieb GmbH & Co KG" eintragen soll.

Aber eigentlich bin ich bloß Kunde vom EVN-Netzbetreiber ("NÖ-Netz") und bekomme von den lediglich die Netzkostenabrechnung.
Den Strom selbst beziehe und bezahle ich bei go green energy. Die habe ich auch in den Gutschein eingetragen?!?

PS: Man kann das Mail auch online, ohne die persönlichen Daten, einsehen:
https://www.evn.at/Newsletter/SpecialNL/sNL-2022/sNL-Energiegutscheine-05-2022.aspx

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