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Entgelt Erhöhung bei Kreditkonto-->§988

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  •  rsm4
9.1.2014
2 Antworten 2
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Ich habe neuerlich eine Nachricht auf meinem Kontoauszug vom Kreditkonto stehen, dass die Bank das Kontoführungsentgelt anheben möchte.
Bei Bedarf informiert mich der Betreuer "gerne" darüber.
Wenn kein Einwand, dann wird dies nach 8 Wochen als akzeptiert betrachtet ...

Nun, da ich mir schon denken kann, was der Herr Betreuer sagen wird, erspare ich mir das mal lieber.

Jetzt meine Frage:
Kennt sich jemand von euch mit folgenden Paragraphen aus:
§988 ABGB
Zitat:

Der entgeltliche Darlehensvertrag über Geld heißt Kreditvertrag; dazu zählt auch ein Vertrag, mit dem ein Geldbetrag zum Abruf zur Verfügung gestellt wird. Die Parteien dieses Vertrags heißen Kreditgeber und Kreditnehmer. Das Entgelt besteht in der Regel in den vom Kreditnehmer zu zahlenden Zinsen; für diese gilt § 1000 Abs. 1.
Zitat Ende

Verstehe ich das richtig, dass das Entgelt (inkl. Kontoführungsentgelt) für einen Kredit mit den Zinsen abgedeckt sind?

  •  hofer.tirol
9.1.2014  (#1)
ist - die kontoführung nicht Teil des kreditvertrages? also mal so einseitig erhöhen gefällt mir nicht. Vorallem da ja eine umschuldung wenn du das nicht akzeptierst sehr teuer kommen kann. Tipp: AK bzw. VKI und gespräch mit deinem Berater.

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  •  rsm4
9.1.2014  (#2)
Nun - Die Bank behandelt offensichtlich das Kreditkonto ident zu einen normalen Girokonto - schätze mal die haben da überhaupt keine Unterscheidung und somit kommt der standardmäßige Text rein, wie beim Girokonto, dass das Entgelt für die Kontoführung angehoben wird.

Im Kreditvertrag ist schon verankert, dass ein Kontoführungsentgelt pro Quartal fällig ist, allerdings steht im Kreditvertrag nichts von einer Anpassung entsprechend VPI "XYZ". Dies steht wiederum in der AGB der Bank.

Die grundsätzliche Frage ist aber, ob es nicht überhaupt rechtswidirg ist, ein Kontoführungsentgelt zu verrechnen, da dies eigentlich durch die Zinsen (Entgelt für das geliehene Geld) abgedeckt ist?
Zumindest würde ich erst mal als Laie den §988 ABGB so verstehen.

Schön wäre es, wenn jemand mit fundierten Rechtskenntnissen dies erklären könnte.

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