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Hallo bjoe,
Ich mach mal die Buhfrau und stelle DIE Frage: in welchem Bereich bewegt sich dein Budget? Unter 750 - 800 K geht da glaub ich net viel... Aber zum Grundriss: Du hast eh schon selber bemerkt dass die vielen Treppen nicht super sind. Daher, wenn ihr die Geschossanzahl bebehalten wollt, würde ich noch mal anfangen, einen Liftschacht zeichnen, und um den herum planen. Ein paar generelle Anmerkungen zu späterer Berücksichtigung: Alle Räume sind eher überdimensioniert (vergiss das wenn es dein Budget erlaubt und dein Wunsch ist) - glaube du kannst locker 25% Fläche sparen... WC im OG separat! Türen nicht so ins Eck knallen sondern den Raum hinter der Tür nutzen - sieht meiner Meinung nach auch gefälliger aus. Die beiden Terrassen sind eher nutzlos weil zu schmal, Kostentreiber... Tragende Wände, speziell im EG, fehlen. Da wirst ev. Säulen etc. brauchen. Im Vorraum (EG) sehe ich keinen Platz für eine (Gäste)Garderobe. Ich würde auch versuchen neben dem Essbereich den Hang noch etwas zu begradigen für eine schöne SW Terrasse... für das Mehr an Erdarbeiten das Haus etwas schrumpfen. |
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Schau dir an, ob du die 13 % Steigung zur Garage eh machen darfst.
Was sagen die Richtlinienprofis dazu? |
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Hallo Cleudi,
Danke fürs erste rasche Feedback. Die Diskussion betreffend Budget steht noch an, denke jedoch dass es nicht so viel werden wird. Vor allem nach Fertigstellung des Rohbau bei den Innenarbeiten wird viel selber gemacht werden, da Familie aus der Baubrange. Ein Lift würde die Idee bzw. den Rahmen des ganzen sprengen. Viele Treppen werden somit bleiben. Darum denke ich dass der Plan ähnlich der aktuellen Idee ausfallen wird. Die Detailgespräche mit dem gewählten Planer/Statiker, der den Einreichplan dann zeichnet, stehen noch an. Finde große Räume bzw. Flächen angenehm aber habe mir auch schon mit den Gedanken herumgespielt etwas zu verkleinern. Mal sehen was der Planer sagt. Der Hinweis betreffend der Garderobe ist gut. Da war beim eintreten ins Haus am Haupteingang, rechts ein Gäste-Grderobeschrank vorgesehen, wo wahrscheinlich etwas mehr Abstand zur Tür geschaffen werden muss. Betreffend der vorderen auf dem Keller ansetzenden Terrasse mit der Idee diese als Balkon (1,45m tief) zu nutzen, bin ich auch skeptisch, meine bessere Hälfte sieht es anders, aber der Hinweis ist gut. Auch zu bedenken dass 4m vom Gehsteig eine frquentierte Strasse (50 Zone) verläuft und die Frage ist berechtigt ob diese genutzt wird außer Blumentöpfe darauf zu stellen. Die Terrasse bzw. Balkon im OG schaut zum Waldstück, der Blick wäre angenehm. Ob diese auf der Decke des EG aufsetzt oder als Balkon ausgeführt werden muss wird der Statiker entscheiden. in zweiteren würde die Raumgröße nochmal wachsen wo wieder viel Potential die Hausgröße zu schrumpfen. Da auf der Westseite ist ein Waldstück, d.h. viel Sonne in den Winter bzw. Herbstmonaten wird es in dieser Ecke nicht geben. derzeit wäre eine überdachte Terrasse in der Nordecke gedacht da Frühaufsteher und dann im den wärmeren Monaten Frühstück draussen bei Sonnenlicht. Offen bleibt wie am besten das Dach der Garage zu nutzen? Bin für Tipps offen. LG Joe |
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Eventuell ein Gründach? |
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Hallo kernoel, Die Strasse ist nochmal 4m vom linken Rand des Gehsteiges entfernt und hat ca. 10cm Gefälle auf diesen 4m. Der 1,5m ebene Gehsteig ist von meinem Grundstück 2,95m entfernt wo aktuell 1,17m Höhenunterschied. D.h. in jedem Fall ist Erdreich abzutragen damit dann eine für einem akzeptable und erlaubte Steigung der Garageneinfahrt entsteht. Werde kommende Woche in die Gemeinde fahren und mit der für Bauangelegenheiten zuständigen Person reden ob die aktuelle Idee hinsichtlich Steigung der Garageneinfahrt und Gebäudehöhe erlaubt ist (NÖ Bauklasse 2, Kerngebiet). Für mich ist es noch nicht ganz klar von wo genau die erlaubten 8m Gebäudehöhe auf der Vorderseite begonnen werden zu messen. a) beim Beginn der Keller-Bodenplatte? b) bei der Bodenplatte Garageneinfahrt? c) oder bei einer errechneten natürlichen Höhe irgendwo zwischen Beginn Garage und Beginn Keller? LG Joe |
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also die gebäudehöhe wird seit der letzten bauordnungsänderung immer vom neuen niveau weg berechnet, egal ob diese bewilligungspflichtig war oder nicht., sprich bei der dann vom fundament der garage denke ich (oder gibts was garagen angeht eine extra regelung und es ist erst die kellerfundamentplatte?)
allerdings hast du doch ganz klar ein hanggrundstück und somit bis 11 m bauhöhe, oder hat die gemeinde etwas anderes gesagt? positiv auswirken tut sich bei der berechnung der gebäudehöhe auch die von dir geplante stufenförmig bauweise. ebenfalls gut auf die errechnete gebäudehöhe wirkt sich aus wenn man teile des gebäudes verschüttet bei dir ist das ganze etwas komplizierter als bei uns, hier mal der link zur bauordnung, unter § 53 ist das festgelegt https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20001079 |
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Bedenkt aber, dass ihr im Gegensatz zu den meisten anderen "vielgeschoßig bauenden" NICHT die Option habt, zumindest das ebenerdige Geschoß ohne Hilfe zu nutzen wenn ihr mal - und sei es nur vorübergehend - nicht so mobil seid. Und kleine Kinder/Einkäufe immer fast 2 Geschoße nach oben bringen zu müssen ist auch nicht soooo super. Was mir noch aufgefallen ist: Die Garage ist wegen der Treppe drin doch recht eng wenns mich nicht täuscht? Autotüren ordentlich aufmachen bei 2 Fahrzeugen wird da nicht gehen, oder? |
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Ich würde das EG und OG um mind. 3m nach hinten schieben.
Ihr bekommt dadurch im Süden eine ordentliche und sonnige Terrasse. Oder besser noch das OG nochmal um 2m nach hinten, dann könntet ihr bei den Kinderzimmern einen Südbalkon realisieren. Mein Vorschlag erhöht zwar die Baukosten, dürfte aber bei so einem Projekt nicht so ein Problem sein. Wenn ihr den Entwurf so beibehalten wollt, würde ich zumindest auf dem Garagendach einen Terrasse zum Sonnenbaden machen. |
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Bei so einem Projekt spart man sich zumindest das Fitness-Studio. So ein Projekt ist eine echte Herausforderung.
Vielleicht liest Karl10 hier mit und kann dir eine genaue Antwort geben. Bezüglich Rampenneigung steht in der OIB-Richtlinie 4: Demnach sehe ich Probleme wegen deinen 13% Neigung ab der Grundgrenze. Nun zu den Grundrissen: Keller: - Zugang ins Haus möglich? Aussentreppe kann im Winter rutschig werden bei Schneefall und Glätte - Speis? Du musst dann immer 1 Stockwerk rauf und runter wegen euren Vorräten? Sehr umständlich. - Abstellraum durchqueren um in den Vorraum zu kommen? Würde diesen abtrennen. - Garagendach als große Terrasse nutzen EG: - Terrasse nicht wirklich nutzbar mit 1,45m Tiefe für Gäste; für 2 Personen ok - Treppenaufgangspodest (1x1m?) sehr klein im Vergleich zur Gesamtfläche - Garderobe fehlt. Würde WC/DU verkleinern und so eine Nische vorsehen. - Wohnraum riesig. Wären fast 1,5 Geschosse bei meiner Planung. Braucht ihr Platz für eine Modelleisenbahn? Ich käme mir verloren vor. OG: - Gang neben Stiege wirkt sehr schmal (1m?) - eigenes WC wäre vorteilhaft. Hast ja eine riesige Fläche. - wozu braucht ihr ein so großes Schlafzimmer? - Terrasse wie im EG schlecht nutzbar - vor allem im Vergleich zu den Herstellungskosten Allgemein: - Türen nicht ins Eck setzen. - Möblierung planen um ein besseres Raumgefühl zu erlangen. - statisches Konzept nicht ausgereift. Tragende Wände verlaufen nicht immer in einer Flucht. Die 3m hohe Stützmauer wird teuer werden! Viel Erfolg bei der weiteren Planung! |
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Hallo Lemming, War heute mit meinem Planer in der Gemeinde und haben über den obigen Erstentwurf gesprochen. Die für Bauangelegenheiten zuständige Person war zwar hilfsbereit und nett, konnte uns jedoch keine konkreten Antworten geben und hat auf die Bausachverständige-Person verwiesen welche für diese Gegend zuständig ist. In zwei Wochen wird es eine Besprechung mit dem Bausachverständigen geben, wo unsere Fragen gestellt werden, aber leider keinen eigenen Termin bekommen da Terminkalender bereits voll. a) Keine Aussage erhalten von wo genau die 8m erlaubte Gebäudehöhe an der Strassenseite gemessen werden muss. --> Verweis nur dass 8m erlaubt und dass die Aussage der Bausachverständige treffen muss. b) Keine Aussage ob die Garagenauffahrt von Gehsteig weg mit 13% realisiert werden darf. --> Verweis auf Bausachverständigen Habe mir jedoch die Nachbargrundstücke angesehen und bemerkt dass 2 Häuser weiter bei zwei in den letzten 10 Jahren gebauten Häusern die Garagenauffahrten direkt von Gehsteig beginnt zu steigen und deutlich mehr als 5% (nicht überdacht). Bei einem Haus sind sogar 3 Geschoße auf eine Garage aufgesetzt ähnlich meiner Idee. Habe Bilder von den Garagenauffahrten bzw. Haus gemacht, werde diese beim nächsten Gespräch vorlegen. Falls Experten aus dem Forum hier Erfahrung betreffend der erlaubten Gebäudehöhe aus einem Fall ähnlich meinem haben, so bin ich für Feedback sehr dankbar. Einen schönen Abend! |
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@ nobody4yu:
Sind gute Tipps, Danke! Werde darüber nachdenken und mir dem Planer reden wenn diese seine Pläne anfertigt. Treppe aus der Garage in den Keller ist ein muss, vor allen im Winter, und auch so geplant. Die Terassen werden Größer ausfallen. Da Lärm von der frequentierten Strasse davor, frage ich mich wie oft die vordere Terrasse von uns benutzt wird. Hmm.... Habe auch heute erfahren dass die Gemeinde nur 1,5m hohe Stützmauern erlaubt. D.h. hinter dem Haus werden es wohl 2 Terrassen werden mit einer oder zwei 1,5m hohen Stützmauern. LG |
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Einen schönen Abend den Forumbenutzern!
Es gibt Neuigkeiten und ich dachte ich schreibe wieder mal. Das Gespräch mit der Ansprechperson in der Gemeinde bzw. sein Gespräch mit dem Bausachverständigen hat stattgefunden. Im neuesten Entwurf habe ich einige Ratschläge von euch eingearbeitet, "ein wenig" die Dimension verkleinert und die Garage komplett ins Haus bzw. in den Keller integriert. D.h. auf dem Keller ergibt sich damit eine Terrasse von 3,15m Tiefe. Die 8m erlaubte Gebäudehöhe ist an jeder Ecke des Hauses gesondert zu betrachten: > Da das EG gegenüber Keller eingerückt wurde (womit sich die Terrasse mit 3,15m ergibt), so sind die 8m erlaubte Gebäudehöhe auf der kritischen Ost-Ecke des Hauses gerade noch ausreichend. - Die Abstände zu den Nachbarn sind ausreichend. - Die Terrasse/Balkon auf der N/W Seite ist jetzt mal mit 1,5m Tiefe angesetzt. - Die Steigung der Rampe vor der Garage darf laut Gemeinde max 15% haben (nich überdachte Rampe) > im aktuellen Entwurf sind es ca. 15% Garageneinfahrt: - mit dem Auto in die Doppelgarage gerade einfahren - Rückwärts herausfahren und das Heck des Wagens nach Osten lenken (denke die 6,55m vor der Garage reichen dafür aus) - Dann nach links lenken und vorwärts auf die Strasse herausfahren. Meine Entwürfe gehen morgen an den Planer/Baumeister der sich diese im Detail ansehen wird. Bin schon auf sein Feedback gespannt. LG Joe |