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EPS-S statt XPS für Keller

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  •  sabinel
20.5. - 22.5.2024
19 Antworten | 9 Autoren 19
19
Wir sind gerade dabei, Vollwärmeschutz anzulegen, und haben da auch den Keller ausgegraben (2.5 m), da durch Blockade in der Drainage zwischen Bodenplatte und Mauer Wasser gestiegen ist. Die Firma, die die Isolierung oben macht hat hier Bitumen sowie EPS-S, dann Verputz und eine Spachtelmasse angebracht (wir dachten dass ausgemacht war XPS zu verwenden). Wir waren unter dem Eindruck, dass EPS hier keinesfalls geht und hätten nie gedacht, dass jemand hier nicht XPS verwenden würde, deswegen haben wir erst jetzt geprüft. Das Haus ist in leichter Hanglage und auf 2.5 m steht etwas Grundwasser, obwohl das durch die Drainage erleichtert wird. Verpasse ich da was, ist das normal, das so zu machen, oder ist das einfach schlecht?

  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
21.5.2024  (#1)
Unter Niveau ist das fix nicht zulässig.
Was steht im Angebot/Auftrag?
Ist es fix auch unter dem Grundniveau das EPS-S oder kann es sein daß die das nur im Sockelbereich genommen haben?

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  •  Amateure
21.5.2024  (#2)
Wurde bei mir an einer Stelle auch so gemacht, obwohl im GU Vertrag XPS gestanden ist. Angeblich (laut Auskunft von Sto, die sie dann organisiert haben..) zulässig bis 80 cm unter Niveau oder so. Aber definitiv nicht bei allen Lastfällen, zb nicht bei drückendem Wasser.

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  •  sabinel
21.5.2024  (#3)
Ich hab gerade nochmal telefoniert, und der hat gesagt er macht das immer so undhat dann nochmal Sto angerufen (ist nämlich echt ein super Kerl muss ich sagen) und die haben gesagt mit dem zwei Komponenten Versiegelungssystem geht das schon - das hat er auch angebracht. Ich hab von dem aber noch nie was gehört - deswegen die Frage. Unten kommt auf jeden Fall noch eine Drainage dazu. Aber ich bin jetzt voll verunsichert. 

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  •  sabinel
21.5.2024  (#4)

zitat..
MalcolmX schrieb:

Unter Niveau ist das fix nicht zulässig.
Was steht im Angebot/Auftrag?
Ist es fix auch unter dem Grundniveau das EPS-S oder kann es sein daß die das nur im Sockelbereich genommen haben?

Auch unter Grund, wir haben noch nicht zugeschüttet, man sieht und fühlt es unten 


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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
21.5.2024  (#5)
Für mich ist das eine Schutzbehauptung. Ich würde bei Sto direkt anrufen...

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  •  berhan
  •   Gold-Award
21.5.2024  (#6)
Im Endeffekt wurde das ganze eh schon mal im nachfolgenden Thread abgehandelt. Kurz gesagt EPS-S ist gemäß ÖNORM B 6000:2023-06 höchstens 85cm unter GOK  erlaubt.

https://www.energiesparhaus.at/forum-eps-statt-xps-bei-erdberuehrender-betonwand-verwendet/49926_1

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  •  sabinel
21.5.2024  (#7)
Naja ja alleine eben nicht aber laut Baustoffhändler ist das mit dem Wasser abweisenden Verputz schon erlaubt weil da ja nichts durchgeht. Lasst sich anscheinend auch leichter verputzen und nach oben abschließen. Ich hab aber noch nie davon gehört.

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
21.5.2024  (#8)
Wer verputzt denn bitte im Keller Bereich die Perimeterdämmung?
Im Sockelbereich von mir aus.

Er soll dir die Zulassungsdokumente vorlegen. Wird er nicht können.
Lies dir den anderen Thead durch. Da dürft ihr wirklich nicht nachgeben.

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  •  ds50
  •   Gold-Award
21.5.2024  (#9)
Lass dich ja nicht abwimmeln. Wie @­MalcolmX schon geschrieben hat, Zulassungsdokumente vorlegen lassen. Sonst schriftliche Mängelrüge.

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  •  sabinel
21.5.2024  (#10)

zitat..
ds50 schrieb:

Lass dich ja nicht abwimmeln. Wie @­MalcolmX schon geschrieben hat, Zulassungsdokumente vorlegen lassen. Sonst schriftliche Mängelrüge.

Naja für Keller haben wir kein Angebot das ist noch ad hoc zur Fassade dazugekommen. Würdet ihr alles wieder abtragen und neu machen lassen? Ich glaub nämlich der ist ehrlich überzeugt dass das die beste Art ist. Wurde ihm so von Sto allerdings nur mündlich bestätigt. Ich hab auch angerufen und die haben sich ein bissl gewunden also glaub ich dass sie es informell empfehlen aber nicht schriftlich. So ein Käse. Der arbeitet nämlich super und ist voll fix und engagiert. Dass ihn der Hersteller so reinlässt ... 


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  •  berhan
  •   Gold-Award
21.5.2024  (#11)

zitat..
sabinel schrieb: Naja ja alleine eben nicht aber laut Baustoffhändler ist das mit dem Wasser abweisenden Verputz schon erlaubt weil da ja nichts durchgeht.

Na dann schauen wir einmal was die ÖNorm dazu sagt.

Wäre dann gemäß ÖNorm B 6000 wohl "Perimeterbereich, außenliegende Dämmung unter Niveau hinter einer Abdichtung mit mechanischem Schutz", in der Tabelle der ÖNorm 3b.

EPS-S ist für 3b nicht erlaubt.
EPS-P wäre für 3b erlaubt, jedoch nur bei "Nicht bei drückendem Wasser; mit umlaufender Kantenprofilierung (z. B. Stufenfalz)."



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  •  rabaum
  •   Gold-Award
21.5.2024  (#12)

zitat..
sabinel schrieb: Dass ihn der Hersteller so reinlässt

Ist bitter, aber kann dir egal sein. Wenn das sein Gewerk ist, muss er halt selbst auch mal denken oder lesen. Das ist ja kein Hobbyverein, wo es alle nur gut meinen. Das Geld nehmen sie gerne, aber wenn es etwas hat, versteckt man sich hinter vagen Aussagen des Herstellers. Das ist bei den Installateuren exakt dasselbe.

Alles fachlich relevante wurde bereits gesagt, es gibt dafür keine Zulassung. Ich würde das neu machen lassen. 


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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
21.5.2024  (#13)
So blöd es klingt, im Baunebengewerbe tummeln sich halt viel Leute, die nicht das Zeug zum Baumeister oder Ziviltechniker hatten. Das erklärt leider vieles. Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel.

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  •  sabinel
21.5.2024  (#14)
Unser Architekt hat es geregelt der war nämlich nicht happy damit und hat gesagt dass dadurch unter der Abdichtung drückendes Wasser entstehen könnte dass dann durch das Bitumen durchdringen kann und es wird alles unter der zugelassenen Höhe runter geholt und mit XPS ersetzt. Mann ist das stressig für uns der ist nämlich echt total gewissenhaft und gut und auch professionell. Ich weiß nicht genau warum das so eine anscheinend nicht Standard Sache installiert wurde und wir haben alle immer von XPS geredet er hat aber damit anscheinend Sockelplatten gemeint deswegen ist das ganze entstanden. Aber er sagt auch, das ist halt das Baugewerbe. 

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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
21.5.2024  (#15)
Im Prinzip muss er froh sein, dass du ihm was gelernt hast. Dann macht ers in Zukunft hoffentlich gleich richtig. Könnte ihn schlimmer treffen, wenn er so weiter macht.

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  •  sabinel
21.5.2024  (#16)

zitat..
Pedaaa schrieb:

Im Prinzip muss er froh sein, dass du ihm was gelernt hast. Dann macht ers in Zukunft hoffentlich gleich richtig. Könnte ihn schlimmer treffen, wenn er so weiter macht.

Ist ja auch weniger Arbeit ohne die Spachtelei 🤷🏼‍♀️ deswegen versteht es unser Architekt ja nicht wirklich warum nicht einfach der ÖNORM gefolgt wurde


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  •  Aquila
  •   Bronze-Award
21.5.2024  (#17)

zitat..
sabinel schrieb:

Unser Architekt hat es geregelt der war nämlich nicht happy damit und hat gesagt dass dadurch unter der Abdichtung drückendes Wasser entstehen könnte dass dann durch das Bitumen durchdringen kann und es wird alles unter der zugelassenen Höhe runter geholt und mit XPS ersetzt.

Meinst du damit, das unter dem EPS drückendes Wasser enstehen kann das dann direkt auf die Bitumenabdichtung anliegt? 


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  •  sabinel
21.5.2024  (#18)

zitat..
Aquila schrieb:

──────..
sabinel schrieb:

Unser Architekt hat es geregelt der war nämlich nicht happy damit und hat gesagt dass dadurch unter der Abdichtung drückendes Wasser entstehen könnte dass dann durch das Bitumen durchdringen kann und es wird alles unter der zugelassenen Höhe runter geholt und mit XPS ersetzt.
───────────────

Meinst du damit, das unter dem EPS drückendes Wasser enstehen kann das dann direkt auf die Bitumenabdichtung anliegt?

Ja ich glaube das hat er gemeint


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  •  cc9966
  •   Gold-Award
22.5.2024  (#19)

zitat..
sabinel schrieb: der hat gesagt er macht das immer so

Das sind die größten Alarmsignale. Wenn ein fachausgebildeter Handwerker mit...

- Haben wir immer schon so gemacht
- Manchen Alle so

....dann stimmt fachlich etwas nicht, was er einfach anders nicht begründen kann. Ansonsten erzählt er immer die guten fachlichen Gründe dafür, warum man etwas so macht.


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