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EPU/Grundbuch

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  •  Columbo
19.5.2012
3 Antworten 3
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Hallo!

Wir haben kürzlich eine Finanzierung bei der BAWAG abgeschlossen.
Ich habe nur Bearbeitungsgebühr, Aufschlag und Sondertilgungen verhandelt, auf den Punkt EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde] bin ich erst im Nachhinein gestoßen.

Bei uns ist es so, dass die Bank trotz geringer Kreditsumme im Vergleich zum Eigenkapital (70.000 € Kredit, 230.000 € Eigenkapital) mit 120 % ins Grundbuch eingetragen hat.
Wir werden sicher kein Problem haben, den Kredit abzubezahlen. Vom dem her besteht mit der Grundbucheintragung eigentlich eh kein Risiko für uns, oder?
Und was bedeutet im Vergleich dazu EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde] und warum ist das besser?

Danke.

LG Columbo

  •  zed
19.5.2012  (#1)
Hi,

bei der EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde] hättest du den Vorteil gehabt daß du die Grundbucheintragungsgebühr von ich glaub 1.3% des Eintragungswertes nicht bezahlen hättest müssen. Ist jetzt aber eh müßig ;)

Weiters hättest den Eintrag nachher nicht löschen lassen müssen.

Sprich, du hättest dir ein paar Einmalgebühren sparen können.

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  •  Columbo
19.5.2012  (#2)
aha, danke.

mist, das hätte natürlich schon was ausgemacht emoji
hab mich so gefreut, dass ich gute konditionen ausgehandelt hab. tja...

aber kommt man da überhaupt leicht drumherum? mir hat das keine bank angeboten.

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  •  creator
  •   Gold-Award
19.5.2012  (#3)
freiwillig wird dir epu auch nie eine bank anbieten... da sie die forderung dann ja auch nicht z.b. in form von hypothekenpfandbriefen weiterverkaufen kann, hättest du schon selbt hartnäckig verhandeln müssen, um die epu bei der bank im ladl liegen zu lassen bzw. halt nur 50% oder so eintragen zu lassen... ist jetzt eh zu spät...

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