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Der Grund warum Dir hier noch niemand geantwortet hat ist wahrscheinlich, dass das schon des öfteren diskutiert wurde. Ich machs trotzdem
Wenn die "Eintragunsfähige Pfandbestellungsurkunde" nicht gleich ins Grundbuch eingetragen wird ersparst Du Dir die Eintragungsgebühr und auch Löschungsgebühren am Ende der Laufzeit. Wenn Dir die Bank diesen Vertrauensvorschuss gewährt und Du während der Laufzeit ein braver Kreditzahler bist besteht auch keine Veranlassung diese nachträglich einzutragen. Die Bank kann aber natürlich jederzeit eintragen und dann musst Du die Kosten wieder tragen. Auch ist zu sagen, dass für die interne Bewertung der Bank eine Grundbucheintragung als höhere Sicherheit bewertet wird und sie Dir damit wahrscheinlich etwas bessere Konditionen machen wird. Musst Du dann selbst abwägen was Dir lieber ist. lg, Chris |
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was würdet ihr eher nehmen ..? - Kreditbetrag 170.000 € (auf 25 Jahre) mit Grundbucheintragung und 1,125 % Aufschlag auf 3 M Euribor ODER ' hinterlegte EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde] ' mit 1,25 % Aufschlag ? |
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lass mich mal statisch rechnen - 150 K - 25 J - 2,75 % = € 785 mtl x 300 Mon = 235,5 K gesamtkosten
150 K - 25 J - 2,625 % = € 774 mtl x 300 Mon = 232,2 K gesmatkosten Differenz € 3.300,- wenn die GB-eintragung mit 120 % des kreditbetrages erfolgt kostet diese inkl spesen so etwa € 2.800 das sind gesamt € 500 ersparnis wenn ich vor hätte früher zu tilgen (zb nach 15 jahren) dann würde ich die variante ohne GB-eintragung wählen - wenn ich aber den gesamten kredit nach plan über die 25 jahre bedienen möchte ist variante zwei die günstigere... ich würde grundsätzlich den 1-Monats-euribor bevorzugen - über die laufzeit seitdem es den euribor gibt habe ich in etwa eine differenz von 1/8 % p.a. errechnet das ergibt dann eine differenz von € 3.800 gegenüber variante eins - den genauen break even point ab wann es sich bei vorzeitige tilgung auszahlt müsste man genau errechnen.... lg jochen |
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