« Finanzierung  |

Erhöhung Kontoführgsgeb. gedeckelt?

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Bergsteirer
26.4.2012 0
0
In der "Europäischen Standardinformation" (Kredit) von zwei Banken habe ich folgenden Satz gefunden:

"Bei nicht einmaligen Kosten können vorgenannte Kosten im Wege einer rechtzeitigen Kundenverständigung mit Widerspruchsmöglichkeit geändert werden."

"Vorgenannt" wurde z.B. die vierteljährliche Konfoführungsgebühr. Gibt es hier eine gesetzliche Begrenzung dieser Änderung (=Erhöhung)? Auf meinen Einwand, dass ich doch mit meiner Unterschrift nicht mir noch völlig unbekannten zukünftigen Erhöhungen zustimmen wolle, meinte die Dame von der Bank nur, sie verstehe meinen Einwand, und sie wurde mit dieser Frage noch nie konfrontiert...

Und nein, leider: ich konnte die Kontoführungsgebühr nicht wegverhandeln.

Hat sich hier schon jemand mit dieser Frage beschäftigt?

mfG

Bergsteirer


Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Wie fix ist ein "fixer" Aufschlag?