Hallo,
unsere Gemeinde hat einen Bebaungsplan, da wird vorgeschrieben, dass wir zumindest Pultdächer mit 5° Neigung errichten müssen. und bei eingeschossige Nebenanlagen ebenso, außgenommen Carports, die dürfen als Flachdach ausgeführt werden.
Jetzt wollte ich gerne Wissen wie ein Erker einzuordnen und zu bewerten ist laut Baurecht?
Lg
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