Hallo zusammen,
wir haben folgende Frage zu folgender Problemstellung:
Wir haben für die Errichtung unserer Betriebsanlage ein Ansuchen für eine Betriebsanlagengenehmigung im September 2021 an die zuständige BH gestellt.
Dies wurde nun exakt nach 3 Monaten mit einigen Beanstandungen beantwortet.
Diese müssen demnach nun vom Planer angepasst und nachgereicht werden.
Bautchnisch gibt es nur geringe Anpassungen.
Nachdem die BH scheinbar sehr lange Bearbeitungszeiten hat und dann auch noch eine Begehung ausrufen muss kann sich das mit der neuerlichen Beantwortung und Baubescheid locker bis in den kommenden Sommer ziehen.
Wir würden jedoch gerne schon im März mit dem Aushub und Bodenplatte beginnen damit wir auch die anbietenden Firmen auch die Angebotspreise halten können und sich der Bau nicht weiter verzögert.
Ist das grundsätzlich rechtlich zulässig/denkbar?
Ich weiß, welche Risiken das birgt - Ich stelle mir nur die Frage, ob ich es grundsätzlich darf!
Die Gebäude bzw. Außenanlagen würden wir erst nach positivem Bescheid errichten.
Freue mich über jede Erfahrung und Rat.
Danke
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