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Erweiterung Dachausbau in NÖ genehmigungspflichtig? [NÖ]

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  •  alhei
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
16.11. - 20.11.2022
4 Antworten | 3 Autoren 4
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Ich habe bereits seit vielen Jahren ein Dachausbau. Dabei wurden aber nur 2/3 ausgebaut, das restliche Drittel ist noch Dachboden, bzw. darüber direkt mit dem Spitzboden verbunden.
Wie's halt das Schicksal haben will, bräuchte es noch ein zusätzliches Kinderzimmer.
Dazu würde ich den verbleibenden Teil ausbauen: Kinderzimmer, Gang, Technikraum, Spitzboden.
Der Technikraum wäre im Grunde bleiben wie er ist, aber es kommt dort auch gleich Dämmung und ein ordentlicher Boden rein, damit man da auch was sauber lagern kann. Es steht dort auch ein Serverrack. Der Technikraum würde jedenfalls dann mit einer Dachbodentreppe mit dem Spitzboden verbunden werden und erhält gleich einfach die Brandschutztüre die dem Gang weichen muss.
Nun die Frage:
Ist so ein Umbau in NÖ genehmigungspflichtig, oder genügt eine Anzeige?
Mir ist schon klar, dass das auch die Gebühren erhöhen wird, es geht mir nur darum, ob ich da auch eine Bauverhandlung vorher brauche...

Edit: An den Fenstern, oder generell äußerlich, würde sich nichts ändern. D.h. keine Dachflächenfenster...

  •  alhei
18.11.2022  (#1)
vielleicht eine Zusatzinfo dazu, was ich in der Bauordnung gefunden habe:

§ 17 Bewilligungs-, anzeige- und meldefreie Vorhaben Bewilligungs-, anzeige- und meldefreie Vorhaben sind jedenfalls:

...
4. Abänderungen im Inneren des Gebäudes, die nicht die Standsicherheit und den Brandschutz beeinträchtigen; Maßnahmen zur kontrollierten Wohnraumlüftung in Wohngebäuden mit nicht mehr als 2 Wohnungen sowie Einzelanlagen, bei denen die Lüftungsleitungen von der jeweiligen Nutzungseinheit unmittelbar ins Freie geführt werden;
...

Prinzipiell geht es ja um eine Abänderung im Inneren des Gebäudes, oder?
Die Standsicherheit ändert sich jedenfalls nicht.
Der Brandschutz: naja, wenn ich die Brandschutztüre damit verlege... Ist das dann eine "Beeinträchtigung"?


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  •  Bianci
  •   Bronze-Award
19.11.2022  (#2)
Was war dort ursprünglich bewilligt?
Wenn das ein Dachboden und dementsprechend kein Aufenthaltsraum war und du dort aber jetzt einen Aufenthaltsraum machen möchtest, würde ich schon sagen, dass die Behörde ein Interesse daran hat - also ein Verfahren notwendig ist.

Ich würde dabei am ehesten den §14 Abs. 3 als relevant sehen - somit bewilligungspflichtig.

Bin aber kein Baurechts-Experte, sag ich auch dazu.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
19.11.2022  (#3)
Ich verzichte mal auf Details (die bisherigen Infos sind dafür auch zu grob). Die Antwort scheint aber auch ohne die Situation genau zu kennen eindeutig zu sein: Ja, in jedem Fall bewilligungspflichtig gem.  § 14 Zif.3 NÖ Bauordnung.

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  •  alhei
20.11.2022  (#4)
Danke!

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