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Erweiterung Stromleitung bei bestehender Dienstbarkeit

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  •  BauHund
28.4.2021 1
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Hallo,

Genau auf meiner Grundstücksgrenze verläuft ein 20kV Erdkabel. Dies ist im Grundbuch auch bzgl. Dienstbarkeit und Duldung vermerkt. 
Nun wird aufgrund eines größeren Neubaus in der Nähe ein weiterer Kabelstrang im Bereich der bestehenden Leitung gelegt.

Meine Frage: muss ich das dulden?

Bezieht sich Dienstbarkeit nur auf bestehende Leitungen oder auch auf alle zukünftigen Leitungen in diesem Bereich auf meinem Grundstück ?

Danke.

Bundesland: Steiermark

  •  chrismo
  •   Gold-Award
28.4.2021  (#1)
Das kann man nicht sagen, weil es auf die genaue Vereinbarung ankommt. 

Generell dürfen aber Servitute nicht unberechtigt erweitert werden. Also wenn da genau eine Leitung inkl. Verlauf drin ist, darf man nicht daneben eine zweite legen (so wie ein Servitutsnehmer einen Servitutsweg nicht einfach verbreitern darf).

Bei Stromleitungen eines Stromversorgers kommt man aber schnell in einen Bereich einer Zwangsservitut, weil hier die Vorteile für die Allgemeinheit größer als die Nachteile des Einzelnen sind. D.h. man würde dann verpflichtet werden, das zu dulden, ob man will oder nicht, siehe auch: https://widab.gerichts-sv.at/website2016/wp-content/uploads/2016/08/Sach-Sonderausgabe-2012-38-52-Kerschner.pdf

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