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Das kann man nicht sagen, weil es auf die genaue Vereinbarung ankommt. Generell dürfen aber Servitute nicht unberechtigt erweitert werden. Also wenn da genau eine Leitung inkl. Verlauf drin ist, darf man nicht daneben eine zweite legen (so wie ein Servitutsnehmer einen Servitutsweg nicht einfach verbreitern darf). Bei Stromleitungen eines Stromversorgers kommt man aber schnell in einen Bereich einer Zwangsservitut, weil hier die Vorteile für die Allgemeinheit größer als die Nachteile des Einzelnen sind. D.h. man würde dann verpflichtet werden, das zu dulden, ob man will oder nicht, siehe auch: https://widab.gerichts-sv.at/website2016/wp-content/uploads/2016/08/Sach-Sonderausgabe-2012-38-52-Kerschner.pdf |
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