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Du wirst höchstwahrscheinlich (hoffentlich) eine Kombination aus ESG und VSG haben.
ESG muß wohl gekennzeichnet sein ... siehe PDF Seite 25 (beschriftet), Absatz 2: https://www.oib.or.at/sites/default/files/heft_4_2014_redaktioneller_teil.pdf VSG muß wohl nicht gekennzeichnet sein, kann aber auf Wunsch auch bei VSG gemacht werden --> Beispiel für Aufzuganlagen (gelesen bei Glas Gasperlmair) Die Fragen gabs schon mal: http://www.energiesparhaus.at/forum/21080 http://www.energiesparhaus.at/forum/19198 |
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Wenn die Parapethöhe <100cm ist muss eine absturzsichere Verglasung (VSG mit 0,76mm PVB-Folie, Gläser statisch ausreichend dimensioniert - hier wohl 2x6mm oder sogar 2x8mm Glas) ausgeführt werden. Diese Richtlinie galt auch schon 2015... |