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estrich funktionsheizung ausheizen

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  •  14wien14
12.12. - 17.12.2009
5 Antworten 5
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hallo,
1. vor dem ausheizen des estrichtes ist eine funktionsheizung durchzuführen? gibt es dafür eine norm?
2. wer ist zuständig für die funktionsheizung? wer muss sie bezahlen, wenn sie nicht eplizit ausgeschrieben wurden?
danke für die antworten

  •  Baxter
  •   Gold-Award
12.12.2009  (#1)
.1) ja. das funktionsheizen ist ein muss. belegereifheizen wenn es die cm-messung erfordert. link: http://www.flaechenheizung.de/Planer/PDF/BVF%20Schnittstellen_2006_Monitor.pdf

DIN EN 1264

2) Zuständigkeit liegt beim Heizungsbauer. Bezahlen? Du meinst die dafür notwendige Energie?
lg
Bax

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  •  14wien14
16.12.2009  (#2)
bezahlen - heizungsbauer installiert wärmepumpe und heizkreise hat dafür ein angebot gelegt, das ich akzeptiert habe- in dem angebot war allerdings die funktionsheizung nicht angeführt-
jetzt möchte er geld für ein leihgerät, mit dem er den estrich heizt, die stromkosten soll ich auch tragen. was ist unter diesen umständen gerechtfertigt?
ps gilt die norm auch für österreich?
danke


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  •  Baxter
  •   Gold-Award
17.12.2009  (#3)
warum erfolgt - das ausheizen nicht mit der wärmepumpe?

die kosten für das leihgerät würde ich ablehnen, da das funktionsheizen zum beweis der mängelfreiheit seines gewerks zählt. wenn er dafür ein eigenes gerät braucht, sein pech. ist aber nur meine meinung.
fraglich ob die leistung als nebenleistung gilt und im angebot hätte stehen müssen, oder es sich dabei um ein leistung handelt die laut norm zu erbringen ist.

die stromkosten sind vorher zu vereinbaren.
In Österreich ist das Funktionsheizen in der ÖNORM B 2242 geregelt. ev hast du die möglichkeit in die norm einblick zu nehmen...

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  •  fruzzy
  •   Silber-Award
17.12.2009  (#4)
ausheizen...hat ja nix mit dem installateur zu tun. das brauchst du um mögliche probleme am estrich aufzudecken bevor der fußboden verlegt wird.
ich denke mal das wirst du alles selbst bezahlen müssen. aber warum heizt du wirklich nicht mit deiner wp wie von baxter vorgeschlagen?

lg
fruzzy



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  •  Baxter
  •   Gold-Award
17.12.2009  (#5)
nein - das funktionsheizen liegt im aufgabenbereich des installateurs:

"Das Funktionsheizen nach DIN 1264-4 dient als Nachweis der Erstellug eines mangelfreien Werks für den Heizungsbauer und NICHT als Aufheizvorgang zum Erreichen der Belegereife."

Du hast schon recht, dass es auch für das Aufdecken von Rissen im Estrich verwendet wird, es ist aber dem Heizungsbauer zugeordnet.

Das Belegereifheizen ist eine Sonderleistung und extra zu vergüten.

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