Stimmt es dass es in Deutschland laut VOB so geregelt ist, dass zum Estrich legen auch das Schleifen des Estrichs gehört? In unserem Vertrag ist das nicht extra erwähnt. Kann ich darauf bestehen? Danke für Infos!
versuchs doch mal - in diesem forum: http://www.bau.net/ da geben deutsche experten tips. ich habe auch mal was zu deinem thema gelesen, aber heute bin ich zu müde zum suchen...
1
Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.