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Estrich zweites Mal aufheizen ("bei dampfbremsenden Bodenbelägen")?

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  •  2woozy
  •   Bronze-Award
24.4. - 25.4.2022 1
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Liebes Forum,

das Aufheizprotokoll unsereres Estrichs sieht u.a. ein zweites Aufheizen vor:

"Generell, insbesonders bei dampfsperrenden Bodenbelägen und bei Holzfußböden ist nach Beendigung des ersten Ausheizvorganges und nach dreitägiger Auskühlung (Wichtig: Heizsystem muss bis auf Umgebungstemperatur abkühlen) nochmals bis zur maximalen Vorlauftemperatur aufzuheizen und diese 24 Stunden beizubehalten. Bei diesem zweiten Ausheizvorgang muss das Auf- und Abheizen nicht mehr in Stufen erfolgen."

Klingt für mich so, als würde dieses zweitmalige Aufheizen nicht mehr zum Funktionsheizen gehören, sondern eher der Feuchtigkeitsregulation dienen. 

Unser Estrich liegt seit Jänner diesen Jahres drin, wir lüften fleißig bzw. haben die Fenster fast permanent offen. Das Funktionsheizen wird demnächst erfolgen. Belag wird Parkett sein bzw. Fliesen.
Wäre es hier sinnvoll, statt nochmal auf 35°C aufzuheizen eine Feuchtemessung zu machen, ob es überhaupt notwendig ist?

LG

  •  Stoffal02
  •   Silber-Award
25.4.2022  (#1)
Prinzipiell eine gute Idee, nur stellt sich mit die Frage, wie es mit der Haftung des Estrichlegers aussieht, wenn ihr den zweiten Durchgang nicht mehr macht

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