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Was würde denn dieses Urteil für die Vermittler bedeuten? Ich zahle ja die BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] direkt an die Bank und diese dann davon den Vermittler. Da müsste sich die Bank ja dann einen Teil vom Vermittler zurückholen können? |
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"Auf heimisches Recht berufen
Die Krux an der Sache: Heimische Banken können sich Gelbmann zufolge weiterhin auf österreichisches Recht berufen, dem zufolge nur die laufzeitabhängigen Kosten rückzuerstatten sind – anders als in der der EuGH-Entscheidung zugrundeliegenden EU-Verbraucherkreditrichtlinie. Wie werden es große heimische Banken mit der Kostenrefundierung künftig halten? Man prüfe derzeit das Urteil, erklärten Bank Austria, Bawag und die RLB Niederösterreich-Wien auf Anfrage. Die Erste Bank beruft sich hingegen auf die österreichische Rechtslage – die eben noch keine Rückzahlung sämtlicher Kreditkosten vorsieht." (Zitat) |
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Das Urteil bezieht sich meines Wissens nach auf einen Komsumkredit. Dann wird es wohl über ein Honorar laufen. Das wird dann aber aller Voraussicht nach auch im Nicht-Abschlussfall eingehoben. Dann ist diese Diskussion vom Tisch, und der Kunde zahlt für die Dienstleistung, egal ob er dann beim vermittelten Institut abschließt oder bei seiner Hausbank, weil das Angebot von dieser nachgebastelt wird. |
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@rk515: Das habe ich natürlich gelesen. Interessant ist aber der Teil danach, dass "heimisches Recht" wohl nicht zu EU-Recht passt. Da wird die angestrebte Musterklage vermutlich erfolgreich haben. @speeedcat: Klar, für neue Abschlüsse wäre das eine mögliche Lösung. Aber was ist mit den Altverträgen? Ich denke man wird wohl dazu übergehen, die BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] über die Laufzeit einzuheben, also auch zu einer laufzeitabhängigen Größe zu machen. Problem für die Bank gelöst. Ob die Kredite damit insgesamt günstiger werden? Wohl eher nicht. |
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da es sich um eine EU richtlinie handelt und nicht um eine verordnung, wundert mich das nicht. verordnungen seitens der EU müssen 1:1 umgesetzt werden richtlinien müssen nur nach nationalem recht umgesetzt werden. |
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glaub ich nicht, der EuGH da geht es immer um den tieferen Sinn und dieser ist offenbar grade das Verbot von Einmalkosten die nicht erstattungsfähig sind bei vorzeitigem Vertragsende, das jetzt anders zu nennen vom Namen nach wird das Thema eher nicht ändern der einzig logische Schluß ist es für Neuverträge wie die Ing zu machen und das in die Kondition über die Vertragslaufzeit einzurechnen ODER was ich für schlauer halte es schneller einzupreisen ich meine als Beispiel 10j fix: Jahr 1 & 2: 1,5% Jahr 3 - 10: 1% Jahr 11 - x: variabel = effektiv 1% BAG weil in den ersten 2 Jahren denken die wenigsten an Sondertilgungen oder Refinanzierung weil man mit Bauen und oder Einrichten beschäftigt ist, man investiert freies Geld eigentlich in zusätzlichen Luxus den man sich gönnt ----- wie schon beim Urteil zur Weitergabe des negativen Euribors wird es wohl keine Vorteile für Neuverträge geben aber die Gewinner sind wohl wieder die Leute mit Altverträgen weil vor allem im aktuellen Zinsumfeld jetzt eine Refinanzierung noch wesentlich schmackhafter wird wenn man die alte BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] zu großen Teilen zurückbekommen wird wohl |
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Hallo ChristianIV, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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Denke auch, dass es irgendwie darauf herauslaufen wird. Wir hatten ja vor 1-2 Jahren das Thema mit der generellen Rechtmäßigkeit der Verrechnung von Bearbeitungsgebühren. Das Thema ist ja vom OGH nun entdgültig entschieden worden. Wenn die Bearbeitungsgebühr (bei dem wie der Name schon sagt, die "Bearbeitung" eines Kreditfalls entlohnt wird) nun je nach Laufzeitausnutzung wieder rückgefordert werden soll, dann werden künftig möglicherweise Beratungsgebühren eingeführt werden (die dann bei Abschluss allenfalls gegengerechnet werden können) - auch für den Fall des Nicht-Abschlusses, um die Ausfälle zu kompensieren. Die Einpreisung stelle ich mir schwierig vor, da man bei der Angebotslegung ja im Wettbewerb steht. Genau das ist der Punkt. Irgendwo wollen die Kosten immer untergebracht werden. |
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Seit ein paar Jahren steht bei den Kreditverträgen einer meiner Partnerbanken schon der Passus drinnen, das die BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] laufzeitunabhängig ist und auch bei einer vorzeitigen Rückzahlung nicht rückgeführt werden muss. Die Frage ist, ob es für die Kunden wirklich von Vorteil ist, wenn bei jeder Anfrage Honorar, Beratungsgebühen o.ä. auflaufen. Denn dann ist es wurscht, ob es zu einem positiven Abschluss kommt (der zB bei mir) mit einer BAG BAG [Bearbeitungsgebühr]-Teilung bezahlt wird, oder die Anfrage negativ verläuft. Ein weiterer Aspekt ist sicher auch, wenn das Vermittlergeschäft abnimmt (abnehmen sollte), die Banken dann zwar weniger oder keine Gebühren verlangen, dies aber mit höheren Aufschlägen kompensieren. Da fallen mit einige regionale Beispiele ein, wo trotz mini-Gebühren aber die Kunden unterm Strich durch höhere Aufschläge viel mehr bezahlen (müssen). Spannend allemal. |
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Die Überlegung finde ich spannend. Sollte igh also nun zu einer anderen Bank umschulden und das ganze geht dann soweit, dass auch in Österreich die BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] aliquot verrechnet werden muss, könnte ich also den aliquoten Teil der BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] rückvergütet bekommen? Na dann muss ich auf jeden Fall bei einer Umschuldung meine Bank zumindest formal darauf hinweisen |
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Der Hauptaufwand besteht ja am Anfang, daher kann ich mir eher nicht vorstellen, dass ein „großer Teil“ für eine Rückerstattung in Frage käme. Nur weil man vorzeitig zurückzahlt reduziert sich der Aufwand ja eigentlich nicht sehr. Im Gegensatz zur Weitergabe des negativen Euribor damals hätte ich hier eher Skrupel, eine Rückerstattung einzufordern. Naja, mal sehen ob/wie sich das Thema entwickelt... |
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Wobei ich mich schon frage: Die Filialbanken haben ja - aus bekannten Gründen - einen ziemlichen Überhang an Filialen und Mitarbeitern (mal von Direktbanken abgesehen). Andererseits geben sie aber das Geschäft mit den Krediten, wo es ja - im Gegensatz zum Sumsi-Sparbuch - auch tatsächlich was zu verdienen gäbe, scheinbar oft freiwillig (um nicht zu sagen: aggresiv) an Kreditvermittler raus, noch dazu, wo diese Vermittlergeschäfte ja tendenziell margenärmer sind (gute Konditionen, und die Provision muß sich auch noch irgendwo ausgehen). Aus Konsumentensicht wäre ohnehin wünschenswert: Anstatt Bearbeitungsgebühr, Kontoführungsgebühr, Zinssatzänderungsgebühr, Bewertungsgebühr und was weiß ich noch welche Gebühren es alle gibt einfach EIN Betrag gemeinsam mit den Zinsen. Das ließe sich ja über den Aufschlag/Zinssatz abbilden. Lediglich müsste man einen Modus finden wie man es bei Laufzeitverkürzung abbilden kann. Denn wer heute einen Kredit aufnimmt und morgen schon alles sondertilgt, bei dem ist dann der Aufwand freilich in keinem Verhältnis zu den 5 Euro Zinsen die erlöst werden konnten. Eine "Beratungsgebühr" wird sich außerdem kaum ein im Wettbewerb stehender Marktteilnehmer leisten können. Wer mit dieser antanzt, hat halt gar keine Kunden mehr. Man stelle sich einen Baumeister vor der eine Beratungsgebühr für ein detailiertes Angebot einhebt. Der muß heute schon damit leben dass nur jeder x-te Angebot tatsächlich ein Abschluß wird. |
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der logische Schluss, eine Umschuldung ist eine vorzeitige Rückzahlung und der EuGH hat da jetzt das in Kontext in Polen als Grundsatzurteil gebracht das ALLE Einmalgebühren anteilig zurückerstattet werden müssen, klar muss man das noch abwarten das sich das in Österreich materialisiert aber ich halte is für höchstwahrscheinlich wenn man sich es ansieht |
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is ja bei banke nix anderes, oder? dann hats nur statt einem grünen ein rotes mascherl.. ich finde, es bleibt spannend, wahrscheinlich kommt a typisch österreichische lösung.. und zwar gar keine. klassische honorarberatung.. in deutschland und armyland im wertpapierbereich gang und gebe. |
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hat das eigentlich jetzt schon jemand in österreich durchexerziert? da wir gerade umgeschuldet haben und nur recht kurz bei der "erstbank" waren, ginge es um eine nette summe bzw. quasi "rückholung" der 1% pönale für die vorzeitige tilgung... |
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Diesbezüglich habe ich noch keine Neuigkeiten erfahren - weder medial noch von unseren Bankpartnern. Mein letzter Kenntnisstand ist jener, dass nun der Gesetzgeber mit der Implementierung des Urteils in heimisches Recht beauftragt ist. |
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wäre es dann sinnvoll, trotzdem bereits heute ansprüche geltend zu machen, für den fall, dass das gesetz so umgesetzt wird? |
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Bin zwar kein Jurist, aber die Frage ist - nachdem es anscheinend (noch) keine Rechtsnorm in Ö gibt - auf welcher Basis die Ansprüche begründet wären. Erst wenn gesetzlich mal Fakten geschaffen wurden, ist das Thema eindeutig "greifbar". |
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http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=217625&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=14193069 Ist laut einer Bank-Rechtsabteilung in Ö kein Thema, da nationales Recht. Und soweit ich weiß, betraf das Urteil in Polen einen Konsumkredit. Also mMn. keine Chance auf Rückzahlung. Hier der österreichische Gesetzestext, da steht nichts von einer Rückzahlbarkeit von Einmalkosten. Laufzeitabhängige Kosten verringern sich sehr wohl (zB Kontoführungsgebühren): Kundmachungsorgan BGBl. I Nr. 28/2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2015 §/Artikel/Anlage § 16 Inkrafttretensdatum 21.03.2016 Text Vorzeitige Rückzahlung § 16. (1) Der Kreditnehmer hat das jederzeit ausübbare Recht, den Kreditbetrag vor Ablauf der bedungenen Zeit zum Teil oder zur Gänze zurückzuzahlen. Die vorzeitige Rückzahlung des gesamten Kreditbetrags samt Zinsen gilt als Kündigung des Kreditvertrags. Die vom Kreditnehmer zu zahlenden Zinsen verringern sich bei vorzeitiger Kreditrückzahlung entsprechend dem dadurch verminderten Außenstand und gegebenenfalls entsprechend der dadurch verkürzten Vertragsdauer; laufzeitabhängige Kosten verringern sich verhältnismäßig. |
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Ob das so einfach geht, weiß ich nicht. Immerhin handelt es sich um ein Urteil des EUGH, der angerufen wurde, weil sich ein Verbraucher eines Mitgliedsland ungerecht behandelt gefühlt hat. Im Umkehrschluss könnte ebenso ein Österreicher die "polnische Sichtweise" einwenden und den Weg zum Gericht beschreiten - dann wäre es ein heimisches Thema. Aber es stimmt schon - nationalstaatliche Regelungen gibt es ja auch in unterschiedlichsten Ausprägungen (auch bei der "Rechtmäßigkeit" der Bearbeitungsgebühr an sich - siehe Unterschiede Deutschland und Ö). Und das Urteil betraf einen "Verbraucherkredit" und keinen Immobilienkredit (wobei ein Immobilienkredit zwischen Bank und Konsument (der im rechtlichen Sinne ein Verbraucher ist) meiner Ansicht nicht weit weg davon ist. Mal schauen - ich rechne damit, dass der VKI dranbleibt. |