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Eure Meinung zum Thema Bankgarantie

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  •  donwichote
8.6. - 9.6.2017
8 Antworten | 5 Autoren 8
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Hallo Community,

mich würde eure Meinung zu dem Thema interessieren.
Unserer FTH FTH [Fertigteilhaus] Firma (W**f) möchte entweder eine Bankgarantie über den jeweiligen ausständigen Betrag oder eine unwiderrufliche Zahlungsbestätigung lt. vorgefertigtem Muster.

Meine Hausbank (Sp******e) sagt mir jedoch siw ürden von so einer unwiderruflichen abraten da wenn es hart auf hart kommt immer eine BG mehr
zählt als voriges, auch wenn die unwiderrufliche mit eindeutigen Klauseln versehen ist. (Abnahme durch Ziviltechniker vor Abbuchung des Wohnkontos etc.)

Was habt ihr gewählt? BG oder die unwid.??

LG

  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
8.6.2017  (#1)
UZA kostet halt nichts, die BG schon. Manche Banken machen deswegen nur BG.
Die Unterschiede im Rechtlichen kenn ich nicht.

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  •  agricola1
8.6.2017  (#2)
weder noch, wer zahlt schafft an,
also hat die hausfirma zu akzeptieren das sie baut - man den teil abnimmt sie teilrechnung stellt und man diese dann bezahlt, so wie da nunmal üblich ist, alle die vorher schon ne garantie haben wollen oder viell. noch Vorkasse sollte man genau prüfen

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
8.6.2017  (#3)
Das war nicht die Frage. Wenn die Firma aber ohne dem keinen Vertrag eingeht, ist blöd für den TE.
So einfach sagen, "ich such mir wen anderen" ist nicht immer so leicht durchführbar ;).
Klar folgt Geld Leistung, das kann man aber bei der UZA UZA [unwiderrufliche Zahlungsanweisung] mit seinem Banker vereinbaren.
Hab das selber bei meiner Fenster-Firma so gehandlet

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
8.6.2017  (#4)
@donwichote - Ich hatte von meiner FH-Firma (Haas) einen Vordruck bekommen (kannte ich schon vor der Vertragsunterzeichnung), der eigentlich relativ kundenfreundlich formuliert war. Vermutlich steht dahinter eine Vorgabe des FH-Verbands oder der VKI hat schonmal geklagt. Denn üblicherweise erwartet man ja immer grenzwertige Bedingungen in solchen Vordrucken.

Soweit ich mich erinnere war das im wesentlichen so formuliert: Gezahlt wird nach Baufortschritt (ich glaube in 4 Tranchen).
Die Fortschritte waren darin genau definiert.
Die FH-Firma, die Bank und natürlich auch ich, hatten diese Vereinbarung im Vorfeld gegenseitig abgezeichnet und das Geld wurde bei der Bank daher für die FH-Firma "reserviert".
Jedesmal wenn ein Fortschritt erreicht war, war die FH-Firma berechtigt mir eine Teilrechnung zu schicken, ich habe diese unterschrieben und an die Bank zwecks Überweisung weitergegeben.

Hätte ich diese nicht freiwillig unterschrieben (z.B. wegen Mängel, Verzug etc.), war vereinbart dass ein ger. beeideter SV (nicht einer der FH-Firma, sondern einer aus dem BVH-Sprengel) zu bestätigen hat ob der Baufortschritt erreicht ist oder nicht. Die Kosten für den SV hätte der zu tragen gehabt der Unrecht gehabt hätte.

Ich muß sagen, das ganze hat sich o.k. angehört, der Vordruck war auch relativ kurz, transparent und gut verständlich. Hat nicht so gewirkt als hätte den ein Anwalt geschrieben, denn dann hätte ihn ja keiner mehr verstanden und es wären 1.000 Klauseln drinnengestanden.

Wenn eine Bank "Bankgarantie" sagt, meint sich in der Regel eine abstrakte Bankgarantie.
Eine abstrakte Bankgarantie wird eine seriöse Firma NICHT verlangen, mir kam zumindestens keine unter die sowas wollte.
Mit einer solchen wäre man dem Lieferanten mit Haut und Haaren ausgeliefert, und man wäre auch im Problemfall weitgehend zahlungspflichtig.

Das was die FH-Firmen im Regelfall unter "Bankgarantie" (oder "UZA") verstehen, ist im Regelfall ganz was anderes, nämlich eine Zahlungsgarantie die an diverse Vorbehalte etc. geknüpft ist. Nur wenn diese erfüllt sind, entsteht die Zahlungspflicht.

Ich habe den Eindruck dass sich hier keiner so recht auskennt (FH-Firmen, Banker), und daher die Begriffe oft durcheinandergewürftelt werden.
War bei mir auch so vorab: Im KV des Hauses stand irgendwo dass eine "Bankgarantie" nötig sei. Da ich ja im Forum zuvor schon die Begriffe BG und UZA UZA [unwiderrufliche Zahlungsanweisung] oft laß, schrieb ich händisch dazu, dass ich mir aussuchen kann ob ich eine BG oder eine UZA UZA [unwiderrufliche Zahlungsanweisung] bringe (auch weil ich mir damals nicht sicher war ob dafür unterschiedlichen Kosten anfallen).

Als ich später mal den BG-Vordruck der FH-Firma ganz genau ansah, merkte ich auch dass das Wort "Bankgarantie" darin nirgends auftaucht, es stand bloß irgendwo im Fließtext dass ich die Zahlungspflicht nicht eigenmächtig widerrufen kann.

Wie es aussieht wird hier das definierte Instrument der "abstrakten Bankgarantie" (wird im B2B-Bereich, z.B. Export oft benötigt) gerne verwechselt mit der umfangssprachlichen "Bankgarantie", bei der die Bank (unter bestimmten Bedingungen!) zwar für etwas garantiert, aber es halt trotzdem keine (abstrakte) Bankgarantie ist.

Es gab ja im Vorjahr schonmal einen thread zum Thema, und da hatten sich ja auch 2 mitschreibende Banker ein bisl in die Nessln gesetzt, weil die scheinbar nicht wussten dass es noch was anderes als abstrakte Bankgarantie gibt.

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
8.6.2017  (#5)
Was würde ich an Deiner Stelle tun:

Hast Du schon das Muster von der FH-Firma bekommen?

Was steht da drinnen? Klingt das plausibel und halbwegs ausgewogen?
Also z.B. Auszahlungen nur nach definierten Baufortschritten, dass die Bank immer nur nach schriftlicher Zustimmung des Bauherrn auszahlen darf; was zu tun ist wenn der Bauherr seine Unterschrift verweigert (wegen Mängel etc.)?

Wenn das OK ist, dann würde ich dem Banker das Formular zeigen, ihn fragen ob die das so ausführen können wie es drinnensteht (die müssen das ja dann auch unterschreiben) und was sie dafür abcashen?

Wenn der "ja" sagt und der Preis stimmt (zwischen "nix" und einer vierstelligen Summe ist alles möglich), gibts doch eh nix mehr zu diskutieren.

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  •  coxi
9.6.2017  (#6)
Meine Baufirma (Wim......) verlangt auch eine Bankgarantie.
Das vorgedruckte Formular ist aber auch verständlich und kundenfreundlich geschrieben, Auszahlung nur nach Baufortschritt und Bestätigung des Bauherren, usw.

Gekostet hat das Ganze pauschal 150€ bei meiner Bank.
Hatte aber hier auch unverschämte Angebote von 1% p.a. für den aushaftenden Betrag bei anderen Banken.

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  •  kraweuschuasta
  •   Gold-Award
9.6.2017  (#7)
Wir haben 2006 auch mit W*** gebaut. Damals gabs nur Bankgarantie, also eh keine Wahlmöglichkeit.

Auszahlung nur nach Baufortschritt und Bestätigung des Bauherren.

Und hier würd ich noch ansetzen - wie eh schon oben erwähnt - und einen unabhängigen Bausachverständigen einsetzen.
Bauabnahme durch den Bauherren bringt eh nix, wenn der net vom Fach ist. Wir haben mitgeholfen, waren also immer dabei und nach der Fertigstellung des jeweilgen Gewerkes dann beurtilen, obs passt. Hmmmmmm. Und davon dann Zahlungen abhängig machen??

Aber ganz generell, du bist bei denen gut aufgehoben, sind mit unserer Hütte immer noch sehr zufrieden emoji

lg Wolfgang

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
9.6.2017  (#8)
@coxi @kraweuschuasta - Hört sich aber so an, als wäre das eh auch - streng genommen - keine (abstrakte) Bankgarantie bei euch gewesen. Weil dann gebe es ja gar keine Vorbehalte, denn eine solche Bankgarantie ist ja weitgehend losgelöst vom zugrundeliegenden Rechtsgeschäft, daher eine große Gefahr für den Häuslbauer.

Ich glaub dass das nur im Sprachgebrauch Bankgarantie genannt wird, aber eigentlich keine ist, sondern eh bloß eine UZA UZA [unwiderrufliche Zahlungsanweisung].

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