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wo hast denn das her? - nein - vgl. §14 vkrg: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20006780&ShowPrintPreview=True
die änderungsmöglichkeiten hatten wir hier schon öfters - vgl. z.b. http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20110706_OGH0002_0030OB00107_11Y0000_000 - müssen vereinbart werden. |
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Also -
siehe dazu: http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/437925/Wenn-Banken-Kredite-vorzeitig-faellig-stellen Zitat daraus: "Die Fälligstellung von Krediten wird meist in den AGB geregelt. Diese können etwa vorsehen, dass Banken bei einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden den Kredit fällig stellen können, sofern die Erfüllung von Verbindlichkeiten gefährdet ist. Diese Klausel lässt freilich einen großen Interpretationsspielraum." Auch wenn es nicht gesetzlich sattelfest ist, läuft es wieder auf ein Spiel mit der Angst des Kreditnehmers hinaus. LG LPrider |
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dass es nicht immer zulässig war, steht ja schon im artikel, - der übrigens |
schon ziemlich angestaubt und zwischenzeitlich von einigen gesetzen wie eben dem vkrg und zadig sowie ogh-judikaten überholt worden ist... ||
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creator.. - ja da geb ich dir recht, der Artikel ist doch schon älter. Auch wenn es nicht mehr zulässig ist, heißt das nicht, dass die Bank das nicht probiert.
LG |
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probieren werden sie es immer wieder... und auch scheitern, zuletzt die volksbank vorm OLG Innsbruck 25.11.2011, 3 R 183/11b
Volltextservice Klagevertreter: Kanzlei Kosesnik-Wehrle & Langer, Rechtsanwälte-KG in Wien |