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Hallo
Ich bin kein Experte aber ich glaube das hängt von einigen Faktoren ab wie Flächenwidmung des Grundstückes, max. verbauter Fläche, etc. Am Besten wäre, du gehst zur Baupolizei(MA37). Dort gibt es Sprechstunden und man wird sehr freundlich von den Referenten beraten, was erlaubt ist und was nicht. mfg Sektionschef |
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Danke! Werde hoffentlich morgen dazukommen hinzugehen. Ich fürchte allerdings, dass man nicht darf :/ |
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Mein Nachbar hat mir erzählt, dass neurdings angeblich Carports in Wien bis zu einer bestimmten Größe bewilligungsfrei sind.Das könntest Du im Gespräch erwähnen.
Was du auf jeden Fall machen darfst ist eine Pergola aufstellen. Die darf aber nicht gedeckt sein, also nicht mit einem Dach versehen sein. Du könntest nun ein "provisorisches Dach" darauf montieren, welches Du bei Problemen einfach wieder entfernst. Aber warte einmal ab, was sich beim Gespräch ergibt. mfg Sektionschef |
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Ergebnis? - Wird wohl auf die Widmung ankommen, wenn Vorgarten dann nicht |
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Aber man darf doch eine Überdachung für die Mistkübeln machen, oder? Wie siehts dann mit einer Überdachung für Fahrräder in ca. 1,70m Höhe aus? |
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Habe noch kein Ergebnis. Unsere Sachverständige ist er im Juli wieder da, dann werde ich das persönlich mit ihr besprechen. |