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Ich glaube kaum, dass das jemandem auffallen wird. Im Normallfall werden ja die rausgefischt wo es wirklich gravierende Überladungen gibt und das fällt dann natürlich sofort auf. Sollte es wirklich dazu kommen, wird mal wohl die Weiterfahrt untersagt werden bis die Beladung passt. Das ist aber nur meine Vermutung. |
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Wer einen 3,5 Tonner auch nur um 100 kg überladet, sollte zumindest einen C1-Führerschein haben. Der Strafrahmen für lenken eines KFZ ohne gültige Lenkberechtigung reicht von 363 - 2180 €..... Nicht jeder "Freundliche" wird das zur Anzeige bringen, aber es gibt sie..... |
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Also, wenn du 100kg drüber bist und das höchst zul. Gesamtgewicht 3500kg beträgt, hast du eine Überladung von 2,85%. Bei so einer Überladung kann dir ein Organmandat in der Höhe von 90€ angeboten werden, oder eine Anzeige erfolgen. Ist die Achslast auch überladen, kannst dafür auch noch eine Anzeige bekommen. Eine Untersagung der Weiterfahrt ist ab 2% Überladung (Gesamtgewicht) oder 6% (Achslast) zu verhängen. Das mit dem C1-FS ist so nicht richtig. |
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@Hobbyplaner Wenn man ein Fahrzeug überlädt, dann ist es überladen und das ist ggf. entsprechend zu ahnden. Aber es ist trotzdem noch immer ein Fahrzeug der entsprechenden Füherscheingruppe. Umgekehrt kann man mit einem LKW-Führerschein auch keinen überladenen PKW "legalisieren". @Bauman Auffalen ist kein Thema. Das Fahrzeug hat das "Heavy"-Fahrwerk. Damit der merklich runterhängt müsste man schon eine halbe Tonne oder noch mehr überladen. Aber grade auf der Autobahn gibt es ja diese Kontrollstationen, bei denen auch manchmal alles ab 2,8t abgeleitet wird. Da wird dann möglicherweise schnell mal jeder, auch ohne Verdacht, gewogen. |
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Wegen 100 kg wirds kein Problem sein, vielleicht ein muss man ein Organmandat "abkaufen"! Die machen halt auch nur ihren Job. Müssen halt eine gewisse Anzahl an Organmandaten und Anzeigen "verkaufen" per Kontrollstelle! Wird auch immer drauf ankommen, wie man sich gegenüber den Beamten verhält. Der Ton macht die Musik! |
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Hallo ildefonso, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Fahrzeug geringfügig überladen - Konsequenzen? |
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Der §102 KFG sagt folgendes dazu: Bildquelle: http://www.sicher-transportieren.at/images/spacer.gif 1.2 KFG § 102. Pflichten des Kraftfahrzeuglenkers (1) Der Kraftfahrzeuglenker darf ein Kraftfahrzeug erst in Betrieb nehmen, wenn er sich, soweit dies zumutbar ist, davon überzeugt hat, dass das von ihm zu lenkende Kraftfahrzeug und ein mit diesem zu ziehender Anhänger sowie deren Beladung den hiefür in Betracht kommenden Vorschriften entsprechen; die Überprüfung der Wirksamkeit der Vorrichtungen zum Abgeben von akustischen Warnzeichen darf jedoch nur erfolgen, sofern nicht ein Verbot gemäß § 43 Abs. 2 lit. a StVO 1960 besteht. Berufskraftfahrer haben bei Lastkraftwagen, Sattelzugfahrzeugen, Omnibussen oder Anhängern unverzüglich den Zulassungsbesitzer nachweisbar zu verständigen, wenn das Fahrzeug diesen Vorschriften nicht entspricht. (12) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder der Straßenaufsicht sind berechtigt, Personen am Lenken oder an der Inbetriebnahme eines Fahrzeuges zu hindern, wenn diese hierdurch begehen oder begehen würden eine Übertretung: • g) des § 4 Abs. 7a, des § 101, des § 104 oder des § 106, wenn durch die Übertretung die Verkehrssicherheit gefährdet wird, wobei die Verkehrssicherheit bei einer Überschreitung des jeweiligen höchsten zulässigen Gesamtgewichtes oder der Höchstgrenzen des § 4 Abs. 7a im Ausmaß von mehr als 2% oder der zulässigen Achslasten um mehr als 6% jedenfalls gefährdet wird. Wobei, solange nichts passiert ist eine Strafe das geringste Problem, wenn jedoch etwas passiert, dann hast evtl. noch ganz andere Probleme. lg hausbau2011 |
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Eben nicht! Mit dem B-Schein darf man Fahrzeuge bis 3,5 t lenken. Wenn es mehr hat braucht man einen C- Schein, ansonsten kann man wegen lenken eines Fahrzeuges ohne gültige Lenkberechtigung angezeigt werden. Und das wird wirklich angezeigt. Genauso wenn leichte Anhänger überladen werden (oder schwerer sind als das Zugfahrzeug erlaubt) und dadurch der E-Schein erforderlich wird. |
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Dann steigst halt beim Wiegen aus ;) Ernsthaft, ich glaub wegen 100 kg wird keiner was sagen und ich glaub auch nicht, dass es wirklich zumutbar ist, das höchstzulässige Gesamtgewicht aufs kg oder 100 kg genau feststellen zu können. |
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So ist es! Wird auch Wiegetoleranz geben! So wie es eine Messtoleranz bei Geschwindigkeit gibt. (die was aber immer weniger ist, weil Laser genauer misst) |
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Wie weit fährst denn? Nur in Ö? Warum ist 2x fahren ka Option? lg Wolfgang |
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Gehts um eine einmalige Fahrt oder regelmäßig? Man kann vor den kontrollstationen auch abfahren.... |
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Woher kommt denn die Info? Klasse B berechtigt u.A. zum fahren von: Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/fuehrerschein/6/Seite.040150.html Die zulässige Gesamtmasse für PKW sind 3.5t. Wer die überschreitet, hat seinen PKW überladen, aber nicht aus seinem PKW einen LKW gemacht. Du vermischst das tatsächliche Gewicht des beladenen Fahrzeuges mit der rechtlich Definierten höchsten zulässigen Gesamtmasse. |
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Die Wiegetoleranz ist abhängig von der Art und Weise der Abwaage. Auf einer geeichten Brückenwaage gibt es keine Toleranz. Bei einer Abwaage mit mobilen Wiegeplatten gibt's schon Toleranzen. Was dem TE passieren kann hab ich bereits angeführt, was dann wirklich passiert liegt im ermessen des Beamten, zumindest was die Strafe betrifft. |
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Ja stimmt, du und auch Ildefonso habt vollkommen Recht. Ich habe das mit dem tatsächlichen Gesamtgewicht bei Anhängern vermischt. Bei KFZ gilt aber das höchstzulässige..... |
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@mspunkt Mit der Wiegetoleranz habe ich eh die mobilen Waagen gemeint. Neuere Holz LKW haben ihre Waagen schon eingebaut. Wie ich schon geschrieben habe, ob und wie hoch gestraft wird, kommt auf das Auftreten des "Sünders" an! Einsichtigkeit hat sich immer schon bewährt! |