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Fahrzeug geringfügig überladen - Konsequenzen?

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
17.9. - 18.9.2019
15 Antworten | 10 Autoren 15
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Kennt sich da jemand aus der Praxis (Polizei, BH, Spedition...) aus?

Wenn ein Klein-LKW (höchst zulässiges Gesamtgewicht 3,5 Tonnen; gewerblich genutzt) minimal überladen ist, welche Konsequenzen hat das in der Praxis?

Mit minimal überladen meine ich so 100 kg

Gegoogelt habe ich schon.
In Deutschland fällt es scheinbar unter die 5% Toleranz und ist straffrei.
In Österreich dürfte dafür ca 200 Euro Organstrafe fällig werden

Was mich im speziellen interessiert: Darf man in der Praxis bei einer solchen geringfügigen Überschreitung noch weiterfahren, oder wird man definitiv festgesetzt?

Dass man mit einem überladenen Fahrzeug prinzipiell an der Weiterfahrt gehindert werden kann ist mir klar und auch unbestritten. Die Frage ist jedoch wie es in der Praxis bei solchen geringfügigen Überschreitungen gehandhabt wird.

  •  Baumau
  •   Gold-Award
17.9.2019  (#1)
Ich glaube kaum, dass das jemandem auffallen wird. Im Normallfall werden ja die rausgefischt wo es wirklich gravierende Überladungen gibt und das fällt dann natürlich sofort auf.

Sollte es wirklich dazu kommen, wird mal wohl die Weiterfahrt untersagt werden bis die Beladung passt. Das ist aber nur meine Vermutung.

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  •  Hobbyplaner
  •   Bronze-Award
17.9.2019  (#2)
Wer einen 3,5 Tonner auch nur um 100 kg überladet, sollte zumindest einen C1-Führerschein haben. Der Strafrahmen für lenken eines KFZ ohne gültige Lenkberechtigung reicht von 363 - 2180 €..... Nicht jeder "Freundliche" wird das zur Anzeige bringen, aber es gibt sie.....

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  •  mspunkt
17.9.2019  (#3)
Also, wenn du 100kg drüber bist und das höchst zul. Gesamtgewicht 3500kg beträgt, hast du eine Überladung von 2,85%. Bei so einer Überladung kann dir ein Organmandat in der Höhe von 90€ angeboten werden, oder eine Anzeige erfolgen.
Ist die Achslast auch überladen, kannst dafür auch noch eine Anzeige bekommen. 
Eine Untersagung der Weiterfahrt ist ab 2% Überladung (Gesamtgewicht) oder 6% (Achslast) zu verhängen.

Das mit dem C1-FS ist so nicht richtig. 

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
17.9.2019  (#4)
@Hobbyplaner
Wenn man ein Fahrzeug überlädt, dann ist es überladen und das ist ggf. entsprechend zu ahnden. Aber es ist trotzdem noch immer ein Fahrzeug der entsprechenden Füherscheingruppe.
Umgekehrt kann man mit einem LKW-Führerschein auch keinen überladenen PKW "legalisieren".

@Bauman
Auffalen ist kein Thema. Das Fahrzeug hat das "Heavy"-Fahrwerk. Damit der merklich runterhängt müsste man schon eine halbe Tonne oder noch mehr überladen.
Aber grade auf der Autobahn gibt es ja diese Kontrollstationen, bei denen auch manchmal alles ab 2,8t abgeleitet wird. Da wird dann möglicherweise schnell mal jeder, auch ohne Verdacht, gewogen.

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
17.9.2019  (#5)
Wegen 100 kg wirds kein Problem sein, vielleicht ein muss man ein Organmandat "abkaufen"! Die machen halt auch nur ihren Job. Müssen halt eine gewisse Anzahl an Organmandaten und Anzeigen "verkaufen" per Kontrollstelle! Wird auch immer drauf ankommen, wie man sich gegenüber den Beamten verhält. Der Ton macht die Musik!

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Hallo ildefonso,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Fahrzeug geringfügig überladen - Konsequenzen?

  •  hausbau2011
17.9.2019  (#6)
Der §102 KFG sagt folgendes dazu:


http://www.sicher-transportieren.at/images/spacer.gifBildquelle: http://www.sicher-transportieren.at/images/spacer.gif  
 
1.2  KFG § 102. Pflichten des Kraftfahrzeuglenkers (1) Der Kraftfahrzeuglenker darf ein Kraftfahrzeug erst in Betrieb nehmen, wenn er sich, soweit dies zumutbar ist,
davon überzeugt hat, dass das von ihm zu lenkende Kraftfahrzeug und ein mit diesem zu ziehender Anhänger sowie deren  Beladung den hiefür in Betracht kommenden Vorschriften entsprechen; die Überprüfung der Wirksamkeit der Vorrichtungen zum Abgeben von akustischen Warnzeichen darf jedoch nur erfolgen, sofern nicht ein Verbot gemäß
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO 1960 besteht. Berufskraftfahrer haben bei Lastkraftwagen, Sattelzugfahrzeugen, Omnibussen
oder Anhängern unverzüglich den Zulassungsbesitzer nachweisbar zu verständigen, wenn das Fahrzeug diesen Vorschriften nicht entspricht.
(12) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder der Straßenaufsicht sind berechtigt, Personen am Lenken
oder an der Inbetriebnahme eines Fahrzeuges zu hindern, wenn diese hierdurch begehen oder begehen würden
eine Übertretung:


   •  g) des § 4 Abs. 7a, des § 101, des § 104 oder des § 106, wenn durch die Übertretung die Verkehrssicherheit gefährdet wird, wobei die Verkehrssicherheit bei einer Überschreitung des jeweiligen höchsten zulässigen Gesamtgewichtes oder der Höchstgrenzen des § 4 Abs. 7a im Ausmaß von mehr als 2% oder der
zulässigen Achslasten um mehr als 6% jedenfalls gefährdet wird.

Wobei, solange nichts passiert ist eine Strafe das geringste Problem, wenn jedoch etwas passiert, dann hast evtl. noch ganz andere Probleme.

lg hausbau2011

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  •  Hobbyplaner
  •   Bronze-Award
17.9.2019  (#7)

zitat..
ildefonso schrieb: @Hobbyplaner
Wenn man ein Fahrzeug überlädt, dann ist es überladen und das ist ggf. entsprechend zu ahnden. Aber es ist trotzdem noch immer ein Fahrzeug der entsprechenden Füherscheingruppe.

 Eben nicht! 

Mit dem B-Schein darf man Fahrzeuge bis 3,5 t lenken. Wenn es mehr hat braucht man einen C- Schein, ansonsten kann man wegen lenken eines Fahrzeuges ohne gültige Lenkberechtigung angezeigt werden.

Und das wird wirklich angezeigt. Genauso wenn leichte Anhänger überladen werden (oder schwerer sind als das Zugfahrzeug erlaubt) und dadurch der E-Schein erforderlich wird.




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  •  gdfde
  •   Gold-Award
17.9.2019  (#8)

zitat..
ildefonso schrieb: Mit minimal überladen meine ich so 100 kg

Dann steigst halt beim Wiegen aus ;)

Ernsthaft, ich glaub wegen 100 kg wird keiner was sagen und ich glaub auch nicht, dass es wirklich zumutbar ist, das höchstzulässige Gesamtgewicht aufs kg oder 100 kg genau feststellen zu können.

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
17.9.2019  (#9)

zitat..
gdfde schrieb: Ernsthaft, ich glaub wegen 100 kg wird keiner was sagen und ich glaub auch nicht, dass es wirklich zumutbar ist, das höchstzulässige Gesamtgewicht aufs kg oder 100 kg genau feststellen zu können.

So ist es! Wird auch Wiegetoleranz geben! So wie es eine Messtoleranz bei Geschwindigkeit gibt. (die was aber immer weniger ist, weil Laser genauer misst)

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  •  kraweuschuasta
  •   Gold-Award
17.9.2019  (#10)
Wie weit fährst denn?
Nur in Ö?
Warum ist 2x fahren ka Option?

lg Wolfgang

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  •  felis
  •   Gold-Award
18.9.2019  (#11)
Gehts um eine einmalige Fahrt oder regelmäßig? Man kann vor den kontrollstationen auch abfahren....

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  •  Ghamor
18.9.2019  (#12)

zitat..
Hobbyplaner schrieb:
__________________

Mit dem B-Schein darf man Fahrzeuge bis 3,5 t lenken. Wenn es mehr hat braucht man einen C- Schein, ansonsten kann man wegen lenken eines Fahrzeuges ohne gültige Lenkberechtigung angezeigt werden.

 
Woher kommt denn die Info?

Klasse B berechtigt u.A. zum fahren von:
Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/fuehrerschein/6/Seite.040150.html

Die zulässige Gesamtmasse für PKW sind 3.5t. Wer die überschreitet, hat seinen PKW überladen, aber nicht aus seinem PKW einen LKW gemacht. Du vermischst das tatsächliche Gewicht des beladenen Fahrzeuges mit der rechtlich Definierten höchsten zulässigen Gesamtmasse.

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  •  mspunkt
18.9.2019  (#13)

zitat..
altehuette schrieb:
__________________

So ist es! Wird auch Wiegetoleranz geben! So wie es eine Messtoleranz bei Geschwindigkeit gibt. (die was aber immer weniger ist, weil Laser genauer misst)

Die Wiegetoleranz ist abhängig von der Art und Weise der Abwaage. Auf einer geeichten Brückenwaage gibt es keine Toleranz. 
Bei einer Abwaage mit mobilen Wiegeplatten gibt's schon Toleranzen. 

Was dem TE passieren kann hab ich bereits angeführt, was dann wirklich passiert liegt im ermessen des Beamten, zumindest was die Strafe betrifft. 

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  •  Hobbyplaner
  •   Bronze-Award
18.9.2019  (#14)

zitat..
Ghamor schrieb:

Klasse B berechtigt u.A. zum fahren von:
Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/fuehrerschein/6/Seite.040150.html

Die zulässige Gesamtmasse für PKW sind 3.5t. Wer die überschreitet, hat seinen PKW überladen, aber nicht aus seinem PKW einen LKW gemacht. Du vermischst das tatsächliche Gewicht des beladenen Fahrzeuges mit der rechtlich Definierten höchsten zulässigen Gesamtmasse.

Ja stimmt, du und auch Ildefonso habt vollkommen Recht.

Ich habe das mit dem tatsächlichen Gesamtgewicht bei Anhängern vermischt. Bei KFZ gilt aber das höchstzulässige.....




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  •  altehuette
  •   Gold-Award
18.9.2019  (#15)
@mspunkt
Mit der Wiegetoleranz habe ich eh die mobilen Waagen gemeint. 
Neuere Holz LKW haben ihre Waagen schon eingebaut. 
Wie ich schon geschrieben habe, ob und wie hoch gestraft wird, kommt auf das Auftreten des "Sünders" an! Einsichtigkeit hat sich immer schon bewährt!

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