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Fairste Zahlungsaufteilung mit Partnerin

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  •  boumeester
9.11. - 30.11.2015
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110
Hallo, kurz etwas zu meiner Lage: Ich bin Alleinverdiener, mit Partnerin die in der Karenz 450,- verdient und ein knapp 2jähriges Kind. Wir wohnten bisher in einer Wohnung, nun sind wir in unser 2015 erbautes Haus gezogen. Angeschrieben im Grundbuch bin nur ich, da auch der Kredit nur auf mich läuft und die Eigenmittel und der Baugrund von mir stammten, sie bewohnt das Haus mehr oder weniger gratis und hat keinerlei finanzielle Verpflichtungen.
Dass jetzt in der Karenz bzw. auch beim 2. Kind in ein paar Jahren meine Freundin keine großen Sprünge machen kann und alle Zahlungen ich übernehme (Kosten fürs Haus, Kreditrückzahlung, Strom, Heizung, Lebensmittel, etc.) ist für mich selbstverständlich. Lediglich Sachen für unser Kind bezahlen wir über ein Gemeinschaftskonto, auf das auch die Familienbeihilfe überwiesen wird.
Mich würde aber eher die Zeit nach der Karenz interessieren. Wenn meine Freundin etwa 700,- netto verdient, hier gehen unsere Meinungen komplett auseinander.
Sie ist der Meinung, da ihr nichts gehört, muss sie auch nichts bezahlen. Das heißt ich soll Kredit, Strom, Heizung, Essen, alle Kosten fürs Haus, etc. bezahlen. Sie möchte nur ihre eigenen Ausgaben finanzieren + eine Kostenbeteiligung ("Miete") in Höhe von 100,- oder 150,-.
Ich finde das ganze nicht gerade fair und möchte eine höhere Kostenbeteiligung durch sie. Ihr Argument ist immer: wenn ich mich von ihr trenne steht sie komplett ohne allem da und kann nichts mehr zurückfordern. Sie möchte auch diese Kostenbeteiligung eher in Form einer Rückzahlung des Landesdarlehens einbringen, so dass sie bei einer Trennung sagen kann dass sie die Wohnbauförderung bezahlt hat und diese dadurch einfordern kann. Was natürlich nicht geht da diese ja auch auf mich (Hausbesitzer) läuft und außerdem in den ersten 5 Jahren lächerliche 50,- beträgt.

Wie würdet ihr das ganze regeln bzw. wie wäre es objektiv am allerfairsten?

  •  Scholar
  •   Bronze-Award
9.11.2015  (#1)
Alle Einnahmen ab jetzt in einen Topf. Abzüglich aller laufenden Kosten gehört jedem davon die Hälfte.

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  •  Zigi
  •   Bronze-Award
9.11.2015  (#2)
Hi!
Ich habe einen "ähnlichen" Fall. Bei mir ist es auch so, daß ich alles einbringe, Grundstück, Kapital und auch den zusätzlichen Kredit nun allein übernehmen werde. Meine Freundin scheint auch nirgends auf. Nicht im Grundbuch und auch nicht in irgendeinen Vertrag. D.h. Sie haftet auch für nichts.

Das ist auch von unserem Anwalt so empfohlen worden. Im Falle einer Trennung - möge die nie sein - gibt es dann auch keine Streitereien. (hoffentlich :) )

Eine Beteiligung wird es aber schon geben. Wir haben das bisher immer so gemacht, daß wir die Beteiligung in Abhängigkeit unseres Gehalts berechnen. Da ich derzeit doppelt so viel verdiene, werde ich auch doppelt so viel zum gemeinsamen Hausbudget beitragen. Wir hatten das auch schon in der Wohnung so gemacht.
Es werden alle Kosten, die mit dem Haus in Verbindung stehen zusammen gezählt und dann aufgeteilt.

Gut deine Freundin verdient mit 700 eur weniger als in Österreich Notstandshilfe bezahlt wird.
Da kann man ihr schwer mehr als 100-150 abverlangen, daß ihr zum Leben noch was bleibt.

Aber im Normalfall - sollte sie eine eigene Wohnung haben - müsste Sie auch Miete, Strom, TV, Heizung bezahlen. Ich denke daß es von ihrerseite durchaus fair wäre sich bei dir auch dementsprechen zu beteiligen.
Du kannst ihr - so machen wir das auch - in einem Partnerschaftsvertrag eine bestimmte Summe für eine Trennung fixieren. Das wird ein Anteil sein, von dem Betrag, den sie laufend beiträgt.
Denn Betriebskosten und eine Nutzungsgebühr(Miete) kann sie ja nicht zurückverlangen. Das wäre unverschämt.
Das könnte Sie in einer Mietwohnung oder Genossenschaftswohnung auch nicht. Auch wenn Sie sich bei Möbel etc. beteiligen sollte, kann Sie keine Rückvergütung verlangen - wenn dann nur max. zum Zeitwert. Möbel wohnen sich im Normalfall ab und verlieren an Wert.
D.h. auch wenn Sie Rechnungen diesbezüglich hätte, muss Sie damit rechnen, daß Sie darauf nur bedingt Anspruch hat.
LG Zigi



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  •  StefanP
  •   Silber-Award
9.11.2015  (#3)
Wir haben das mit einer dem Verdienst entsprechenden aliquote Zuzahlung geregelt.
beide Einkommen zusammen sind 100%, ich verdiene zB 60% sie verdient 40% vom gemeinsamen haushalteinkommen. Daher zahle ich auch 60% der gesamten haushaltskosten und sie zahlt 40% der gesamten Haushaltskosten.
So hatten wir es in der Wohnung auch schon.
Wir haben es zusätzlich so geregelt, dass sie ihren Anteil auf ein separates Sparkonto zahlt. Das wird dann entweder angespart bzw. werden Urlaube oder nicht unbedingt notwendige Luxusgegenstände bezahlt.

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  •  Richard3007
9.11.2015  (#4)
Ich finde das Körndlzählen als Wahnsinn. Ich habe auch meine selbst finanzierte Wohnung zur Gänze als Eigenmittel in die Finanzierung geschmissen, und meine Frau trotzdem zu 50% ins Grundbuch gelassen. Aber das ist jedem seine Entscheidung.
Nur zur anderen Sichtweise. Gehe davon aus, wenn du jetzt Körndl zählst, wird Sie das auch im Falle einer Trennung tun.
Nur mal ein paar Eckpunkte:

1. Das Kind darf nicht obdachlos sein, das heißt in Falle einer Trennung kannst du die Kindesmutter nicht auf die Straße setzen, da dort in der Regel auch das Kind ist. Es sei denn, du kündigst deinen Job, und bist von nun an für das Kind zu 100% da.

2. Durch Ihre Aufopferung für Eure Familie, kann Sie bei Gericht einige Dinge verlangen, an die du jetzt gar nicht denkst. Das wären zB.: nachträglich Alimente, Rückwirkend auf mehrere Jahre, da das Kind unehelich geboren wurde, hat Sie vermutlich auch die alleinige Obsorge. Der nächste Punkt, Sie hält als Hausfrau das Haus in Stand. Somit fallen nachträglich auch auf Jahre rückwirkend ein Kostenersatz dafür an. Sind auch mal schnell 250,-/Monat. Und wenn Ihr glaubt das Familien und Sozialgericht entscheidet zu Ungunsten der Kindesmutter, vergesst es! In 99% der Fälle ist der Mann, der finanziell gelackmeierte.
Aber man muss auch fairerweise die Seite der Frau betrachten, Sie kann sich beruflich nicht entfalten. Da ist es unerheblich welchen Bildungs und Ausbildungsstand diese hat. Wenn Sie eine Lehre im Einzelhandel hat, spricht nichts dagegen Filialleiterin einer Lebensmittel oder Modekette zu werden. Das spielts oft mit Babypause nicht mehr!

Mein Rat ist, lass Ihr Luft um sich vom eigenen Geld etwas leisten zu können. Und sichere dich im Gegenzug ab, dass Sie keine Rückwirkenden Forderungen an Dich stellen kann.
Auf der anderen Seite muss deine Freundin auch soweit sein, dass Sie auf Annehmlichkeiten verzichtet, wenn es mal knapp in der Haushaltskasse wird.

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  •  rk515
  •   Gold-Award
9.11.2015  (#5)
bei uns isses auch so. wir sind aber verheiratet.
ich hab da ein problem mit.

sie bezahlt lebensmittel und kindersachen (natürlich auch ich, aber vorwiegend sie)
und ich zahl den rest.
würd da nicht so knausrig sein. keine gute voraussetzung für die zukunft.
Beim "Geld hört sich die Freundschaft auf" hat sich oft genug bestätigt.

Heiratet einfach, dann steht sie am ende nicht ohne nix a. emoji

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  •  rk515
  •   Gold-Award
9.11.2015  (#6)
ist ein sehr einseitiger thread find ich.wir könnten dir jetzt was raten, wo sie auf der strecke bleibt.

sie soll dann auch nen thread eröffnen und wie würden ihr das gegenteilige raten.

das leben ist leider nicht immer fair, es ist ein geben und nehmen. manchmal muss man halt ne zeit mehr geben, aber das kommt im grunde in irgend einer form irgendwie zurück.
gerade was solche zahlungen angeht, gehts nicht immer "fair" zu

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  •  heislplaner
  •   Silber-Award
9.11.2015  (#7)
Ihr habt haus gebaut und euch das nicht vorher ausgeredet?
Bin hier auch eher "naiv" und hab alles zur hälfte meiner liebsten übertragen. Hier gehts um die liebe meines lebens und die frau meiner 2 kinder - da gibts keine genau aufgeschlüsselte aufteilung. Sie bezahlt halt das tägliche leben, ich komm für alle fixkosten (autos, wohnung, sparen im kreditmodus, ...) auf. Im falle einer trennung (va wenn kinder da sind und frau in karenz war) zählt deine vereinbarung sowieso nix.
Also findet einen fairen kompromiss ohne körndelzählen. Luxusausgaben (designerschuhe usw) gehören halt fair abgestimmt

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  •  atma
  •   Gold-Award
9.11.2015  (#8)
hm... wir haben nur 1 gemeinsames konto - auf das kommen alle einnahmen, von dem wird alles bezahlt. unabhängig davon, wer wieviel verdient. ich hab eine genossenschaftswohnung und bargeld in das grundstück eingebracht, er eine wohnung ins haus. wirklich nachgezählt haben wir aber nie. im falle einer trennung wird geteilt.
ich finde das thema sehr schwierig... wo hört die trennung auf? bringst du dann 80% des mülls raus und sie 20%? werden die qm vom haus aufgeteilt, wer wieviel prozent vom waschbecken zu putzen hat? ich denke, das ist ein thema, wo nur ihr beide einen gemeinsamen weg finden werden bzw auch müsst.

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  •  atma
  •   Gold-Award
9.11.2015  (#9)

zitat..
heislplaner schrieb: Luxusausgaben (designerschuhe usw) gehören halt fair abgestimmt


ich kugel mich grad vor lachen... da haben wir doch die beste regelung... so zahlt mein schatz meine schuhe mit... loooool

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  •  Dean
  •   Bronze-Award
9.11.2015  (#10)
Ich habe auch den Großteil eingebracht (Grund und Großteil EK), trotzdem sind wir beide angeschrieben. Wir sind sogar ganz altmodisch und haben ein gemeinsames Konto. Das was wir brauchen, brauchen wir alle. Das was wir einnehmen, nehmen wir gemeinsam ein. Sicherlich nicht jedermanns Sache, aber bis jetzt funktioniert es und es ist sau praktisch. Falls ein 2. Kind kommt müssen wir ohnehin wieder zusammen oder gar nicht. Und wenn es zur Scheidung kommt, musst da eh was überlegen (Verkauf, Auszahlen, whatever)

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  •  Innuendo
  •   Gold-Award
9.11.2015  (#11)
Sehe dies auch so. Jedoch kam meine Partnerin aber auch nie dem Argument dass ihr nix gehört und nix beitragen will als wir das Thema angesprochen haben.
Meine Freundin+Hund müssen sich nicht beteiligen. Urlaube etc. auch aus meiner Tasche. Sie tuts aber von sich aus und zahlt einen Teil der Betriebskosten oder steuert auch sonst was bei wenn es sich ausgeht. Grössere eingebrachte Anschaffungen werden halt im schlimmsten Fall vergütet da die Rechnungen vorhanden sind. Und dass sie größtenteils den Haushalt schmeisst kann auch gar nicht hoch genug honoriert werden. Leben und Leben lassen. :) Hab aber nichts extra absichern lassen.
Anders siehts natürlich aus wenn man(n)s allein sowieso nicht stemmen kann.

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  •  elanor
9.11.2015  (#12)
Da sind wir wohl die absolute Ausnahme, wir haben nämlich nur EIN Konto. Da kommen alle Einnahmen drauf und alle Ausgaben weg. So einfach ist das.
Die Erbsenzählerei hatten wir die ersten Jahre unserer Beziehung, als ich noch in D gearbeitet habe und dort mein Konto hatte, aber in Ö gewohnt habe. Da gabs aber noch DM und ATS, da war das a bisserl schwieriger mit Überweisungen usw. Als ich dann in die Familienpause ging, wurde mein Konto in D gekündigt und seither läuft alles über ein Konto. Für uns gab es da von Anfang an überhaupt keine Diskussion.
Wir haben unsere Eigentumswohnung miteinander gekauft und bauen jetzt miteinander ein Haus. Falls unsere Ehe scheitern sollte, denke ich - zumindest von meiner Seite -, daß wir erwachsen genug wären, das Thema Haus ohne Streitereien sinnvoll zu lösen.
Wie macht ihr das dann eigtl so in Sachen Mitspracherecht beim Haus? Darf die Freundin sich da irgendwie einbringen? Ich meine jetzt in Gestaltung, Einrichtung oder dergleichen?
Wenn mein Partner so einen Thread eröffnen würde, würde ich mir eine weitere gemeinsame Zukunft sehr stark überlegen....meine ehrliche Meinung dazu. Aber gsd sind die Leute ja verschieden emoji

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  •  heislplaner
  •   Silber-Award
9.11.2015  (#13)
Na ja bezüglich luxusausgaben: hab im freundeskreis ein pärchen, da kauft sich er dauernd neue goretexbekleidung, fährt motorrad und und und. Sie konnte den kinderwagen nicht ordentlich in ihren alten fabia hieven, weil so alt und sperrig und schwer. Er fährt vw bus und sie bekommt keinen neuen kinderwagen und seinen bus gibt er auch nicht aus der hand. Bei uns ist es halt so, dass ich (seit die kinder da sind) mit dem "ihrem" polo fahr, und sie fährt "meinen" touran. Es wird halt gemeinsam so entschieden, wie es für alle beteiligten am einfachsten und besten ist. Beim geld könnte man sagen - alles in einen topf und extra ausgaben gemeinsam bei einem glaserl wein abstimmen

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  •  heislplaner
  •   Silber-Award
9.11.2015  (#14)
Übrigens: hatte vor ca 10 jahren mit meinen mountainbikekumpels eine ähnliche diskussion. Da gings auch darum wie man das am besten regelt. Bis auf zwei habens alle so unkompliziert wie wir gehandhabt. 3 mal dürft ihr raten wer von der partie scheidung mit rosenkrieg hinter sich hat

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  •  Richard3007
9.11.2015  (#15)
@ Elanor
Nein so ungewöhnlich seid Ihr da nicht. Wir haben zwar 2 Konten, aber eines ist nur für Fixkosten, und das 2. fürs tägliche Leben. Bei 2tem haben wir beide eine Karte und bestreiten das tägliche Leben damit. Auf dieses Konto kommt eigentlich nur Karenz und FBH FBH [Fußbodenheizung], sowie Ihre Nebeneinkünfte.
Auf das Fixkonto mein Gehalt, und alle monatluchen Kosten von dort weg. Trotz fixer SoTilgung, haben wir dort dann noch 400€ mehr pro Monat + 13/14 + Sonderprämien.
Auch der finanzielle Polster befindet sich dort.

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  •  fuzman
9.11.2015  (#16)
Fall wie bei euch mit 2 jährigem kind und nachwuchs ist im anmarsch (:. In der wohnung hab ich meiner lg 750 euro im monat überwiesenbund somit fast alles bezahlt. Weihnachtsgeld und urlaubsgeld hat sie auch bekommen von mir (((((:. Im haus ist die situation so das ich alle laufenden kosten trage und ihr die karenz dann mit 200 euro im monat ein wenig aufbessere. Das haus habe ich für meine familie gebaut, falls es zu mer trennung kommen sollte wird derjenige im haus bleiben bei dem die kinder dann sind.meine lg hat mehr geld, ich mehr arbeit ins haus gesteckt. wir könnten heute aber gar nimma sagen wer was wo bezahlt hat. Bei uns gab es von anfang an nie so ein deins und meins. Unser neues auto hat sie bezahlt und es läuft auf uns beide(:. Wenn sie meint ihr eigenes geld auf die seite schaffen zu müssen würd ich dir das selbe raten.....wo sie und der staat es aber net finden können. Ihr gehört ja sowieso die hälfte vom haus wenn sie ne zeit gemeldet ist. Da kannst sie net rausschmeissen, schon gar net mit kind sonst zahlst unterhalt auch noch.
.

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
9.11.2015  (#17)

zitat..
Richard3007 schrieb: Ich finde das Körndlzählen als Wahnsinn. Ich habe auch meine selbst finanzierte Wohnung zur Gänze als Eigenmittel in die Finanzierung geschmissen, und meine Frau trotzdem zu 50% ins Grundbuch gelassen.

Sowohl die rechtlichen als auch die „persönlichen“ Umstände sind bei einer Ehe bzw. einer LAP gänzlich unterschiedlich – bitte keinesfalls in einen Topf werfen!

zitat..
Richard3007 schrieb: Das Kind darf nicht obdachlos sein, das heißt in Falle einer Trennung kannst du die Kindesmutter nicht auf die Straße setzen, da dort in der Regel auch das Kind ist. Es sei denn, du kündigst deinen Job, und bist von nun an für das Kind zu 100% da.

richtig – aber für die Eingangsfrage irrelevant.

zitat..
Richard3007 schrieb: Durch Ihre Aufopferung für Eure Familie, kann Sie bei Gericht einige Dinge verlangen, an die du jetzt gar nicht denkst. Das wären zB.: nachträglich Alimente, Rückwirkend auf mehrere Jahre, da das Kind unehelich geboren wurde, hat Sie vermutlich auch die alleinige Obsorge. Der nächste Punkt, Sie hält als Hausfrau das Haus in Stand. Somit fallen nachträglich auch auf Jahre rückwirkend ein Kostenersatz dafür an. Sind auch mal schnell 250,-/Monat. Und wenn Ihr glaubt das Familien und Sozialgericht entscheidet zu Ungunsten der Kindesmutter, vergesst es! In 99% der Fälle ist der Mann, der finanziell gelackmeierte.

Stammtischweisheiten haben meist einen wahren Kern – im Falle der Juristik ist das jedoch immer zu wenig da es hier immer auf Details ankommt welche den Sachverhalt gleich gänzlich umkehren können. Zur Info:
Hat der Vater keine Obsorge so kann das Kind max. 3 Jahre rückwirkend ab Antragsstellung Unterhalt fordern. Allerdings wird dabei abgezogen was der Vater in dieser Zeit tatsächlich leistet: Zur Verfügungstellen der Wohnmöglichkeit (kann schon mal mit 200,- gewertet werden), Betreuung des Kindes, Bezahlen von Gewand, Windeln, Lebensmittel, Medikamente, Gitterbett, Urlaube, etc.).
Hat der Vater auch die Obsorge und lebt er mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt dann wird meist davon ausgegangen dass er das Kind auch betreute und dann ist er alleine durch seine Betreuung bereits seiner Unterhaltspflicht zur Hälfte nachgekommen – den Rest werden wohl seine Ausgaben (siehe zuvor) abdecken. Bei Obsorge des Vaters kann das Kind jedoch unbegrenzt lange rückwirkend Unterhalt einfordern.
Die Sache mit der Haushaltsführung durch die Frau ist im Prinzip richtig – aber auch hier wird allerhand gegengerechnet: Urlaube, Auto, Essen, etc. das der Mann der Frau bezahlte, sowie eine fiktive Miete dafür dass die Frau hier wohnen durfte (auch anteilige Stromkosten, Müllentsorgung, Kanal, ORF, Internet, etc.).
„Gelackmeiert“ wird meist niemand – auch wenn es nach einem Gerichtsentscheid fast immer einem der beiden Streitparteien so vorkommt (meist dem Unterlegenen…).

zitat..
Richard3007 schrieb: Mein Rat ist, lass Ihr Luft um sich vom eigenen Geld etwas leisten zu können. Und sichere dich im Gegenzug ab, dass Sie keine Rückwirkenden Forderungen an Dich stellen kann.
Auf der anderen Seite muss deine Freundin auch soweit sein, dass Sie auf Annehmlichkeiten verzichtet, wenn es mal knapp in der Haushaltskasse wird

Einen Rahmenvertrag bei einer LAP ist immer eine gute Idee. Die Hemmschwelle für eine Trennung ist bei einer LAPs ja doch erheblich niedriger als bei einer Ehe.

Ich sehe bei den derzeitigen Einkommensverhältnissen keine Notwendigkeit der Frau etwas zum Wohnen dazuzuzahlen v.a. im Hinblick darauf dass sie dir das Haus in Schuss hält. Und wenn sie dann 700,- verdient dann würde ich einen „symbolischen“ Hunderter vorschlagen (vorrausgesetzt jeder zahlt sich seine persönlichen Sachen wie Gewand, Hobbies, etc. selbst).


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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
9.11.2015  (#18)

zitat..
fuzman schrieb: Ihr gehört ja sowieso die hälfte vom haus wenn sie ne zeit gemeldet ist.

Das ist auch so ein Stammtischmärchen...

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  •  hunter80
  •   Bronze-Award
9.11.2015  (#19)
also wir haben ein einziges gemeinsmanes Konto!, alles andere ist doch kompletter umbug.
es wird wohl kaum jemand gleich viel verdienen bzw. gleich viel mitbringen in so ein projekt. wie soll das auch gehen, und bei nachwuchs schon gar mehr.

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  •  fuzman
9.11.2015  (#20)
sir rws - Bist du sicher??????? Wie ist das mit dingen die man während einer partnerschaft gemeinsam aufbaut????? Wir leben nimma in den 60ern.

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  •  muehlviertler
9.11.2015  (#21)
Wenn man zusammen hausbaut ist klar das die Frau niemals 50% der kosten über nehmen kann wenn Kinder da sind oder geplant sind. Ich halte auch von so erbsenzählerei nix, besonders wenn es um die Mutter meiner Kinder geht.

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