wollte fragen ob eine Dehnungsfuge bei der gemeinsamen Fassade bei Reihenhäusern, die alle auf einer gemeinsamen Bodenplatte stehen, weggelassen werden kann? Der Baumeister meint ja, ich bin mir nicht so sicher. Immerhin habe ich auch beim Reihenhaus (ist Massivbauweise) Ausdehnungen und Schrumpfungen, wodurch die Fassade früher oder später reißen wird. Falls ihr wisst in welcher ÖNORM dies verpflichtend niedergeschrieben ist, wäre es echt nett, wenn ihr dieses Wissen mit mir teilt. :)
Noch ein Thema: Notüberlauf ist beim Flachdach verpflichtend, zumindest wenn ich mir die einschlägigen ÖNORMEN (B 2105, B 3691 und ÖNORM EN 12056-3) ansehe. Wie seht ihr das? Hat einer von euch ein Flachdach ohne Notüberlauf (und keine interene Entwässerung dafür)?
Hab kein Flachdach aber wenn der Abfluss verstopft ist, füllts dir die ganze Wanne voll. Was ein enormes Gewicht ist. Überlauf ist meines Wissens vorgeschrieben.
.. Sinimini schrieb: Noch ein Thema: Notüberlauf ist beim Flachdach verpflichtend, zumindest wenn ich mir die einschlägigen ÖNORMEN (B 2105, B 3691 und ÖNORM EN 12056-3) ansehe. Wie seht ihr das? Hat einer von euch ein Flachdach ohne Notüberlauf (und keine interene Entwässerung dafür)?
warum sollte man das machen und ein Risiko eingehen?
Bautechnisch gesehen sind Dehnungsfugen unerlässlich, um Spannungen im Bauwerk, die durch Temperaturschwankungen entstehen können, aufzufangen.
Nach den Normen, die du erwähnt hast, ist ein Notüberlauf definitiv vorgeschrieben, und das hat auch seinen guten Grund. Wasseransammlungen auf dem Dach können schwere Schäden verursachen und im schlimmsten Fall sogar zu einem Einsturz führen. Ich kenne niemanden, der das Risiko eingehen würde, ein Flachdach ohne diese Sicherheitsmaßnahme zu bauen.
Ich würde bei Reihenhäusern definitiv die Bauwerksfuge durchziehen. Selbst wenn es auch einer Fundamentplatte steht. Grund: Schallübertragung
Tut man das nicht, dann müsste man die Innenseite der Wohneinheit entkoppeln. Damit haben aber auch die wenigsten Menschen eine Freude, wenn dann plötzlich die Zimmer um 10cm kleiner werden.
.. Sinimini schrieb: Noch ein Thema: Notüberlauf ist beim Flachdach verpflichtend, zumindest wenn ich mir die einschlägigen ÖNORMEN (B 2105, B 3691 und ÖNORM EN 12056-3) ansehe. Wie seht ihr das? Hat einer von euch ein Flachdach ohne Notüberlauf (und keine interene Entwässerung dafür)?
Habe ich, dafür aber drei reguläre Abläufe. Und gemäß ÖNorm B 3691 5.9.1 ist das auch zulässig.
Dies hat gemäß ÖNORM B 2501:2016, Abschnitt 5.10.5.1 zu erfolgen, wonach auch die Dimensionierung eines oder mehrerer regulärer Dachabläufe als Notüberlauf/Notablauf zulässig ist, sofern mehrere Abläufe vorhanden sind.