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..Ich nehme an du fragst wegen der Berechnung der Kosten für die Aussenfassade bzw Vollwärmeschutz?
Norm gibts dazu sicher keine,normal wird durchgerechnet,ist aber eine Verhandlungssache,kommt darauf an wie ausgebucht die Firma ist und wie geschickt du verhandelst. Die Flächen werden durchgerechnet weil Arbeitsaufwand ja größer ist als eine gerade Fläche. |
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@leonsberger wenn du die Flächenberechnung für die Abrechnung brauchst ist das in den Werkvertragsnormen geregelt. zb. für Mauer und Versetzarbeiten in der ÖN B B2206.
Darin sind die Aufmaß und Abrechnungsrichtlinine geregelt. zb. abzuziehen sind bei wänden mit mehr als 10cm dicke: -Öffnungen von mehr als 0,5m2 lotrechter Einzelfläche in ihrem vollen Ausmaß -Nischen,Aussparungen,Schlitze von mehr als 12cm Tiefe und von mehr als 0,5m2 lotrechter Fläche ...... ähnliche Richtlinien gibt es auch für Verputzarbeiten, usw... Öffnungen grösser 3m² müssen sicher abgezogen werden. |
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Danke - das hilft schon mal weiter |
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Ergänzung - Für Verputze gilt ON B 2210, für WDVS WDVS [Wärmedämmverbundsystem] ON B 2259.
Es werden Flächen von 0,5 - 4,0m² durchgerechnet, soferm mind. eine Leibungsfläche verputzt wird und die Leibungen nicht als eigene Position vorgesehen sind. |