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Hilfe! - Na hat hier wirklich keiner eine Information für mich? Schon klar, geh zu einem Baumeister aus NÖ und dort wirst die Informationen bekommen - tja aber dachte das könnt ich mir sparen - Forumteilnehmer haben ja auch viel Erfahrung und geben doch gerne diese an Unwissende (wie mich :)) weiter.. also bitte wäre super. Danke |
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NÖ Bautechnikverordnung - Solche Dinge stehen in der NÖ Bautechnikverordnung von 1997:
http://ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=l&v=lrni&db=LRNI&q={$QUERY}&sl=1500&t=doc4.tmpl&s=(8200/07):GZAHL |
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@chris - Danke!! lg |
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FBOK - Nö-Bauo. besagt nur: Wohnraüme müssen über den angrenzenden Niveau liegen. Es gibt jedoch bei den einzelnen Gemeinden in den Bebauungsvorschriften Angaben dazu, diese sind zwar oft nicht ganz rechtlich richtige Einschränkungen aber haben immer einen gewissen vernünftigen Hintergrund.
Mehr Infos können sie gerne telefonisch haben: 0699/ 15 25 35 45 |