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"Fehlanschluss" Kamin - Bestandsschutz?

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  •  Gast Kamina
16.11. - 28.11.2008
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In einem vor knapp 40 Jahren erbauten Ferienhaus in Vorarlberg (alle Genehmigungen lagen vor) befinden sich in den zwei übereinanderliegenden Wohnküchen je ein Holzbrandöfen, die an _einem_ Kamin angeschlossen sind (Soll: zwei Öfen = zwei Kamine).
Nun will die Gemeinde die weitere Nutzung untersagen. Ein zweiter Kamin müsse her. Ergebnis: voraussichtlich Kosten von mehreren Tausend Euro.
Es stellt sich die Frage, ob man hier nicht einen Bestandsschutz geltend machen kann. Ähnlich wie bei einem Oldtimer-Auto welches ja auch herumfahren darf, obwohl es angefangen bei der Lenksäule bis hin zu den Emissionen keine heutigen (Sicherheits-)Normen erfüllt.
Wie verfahren? Gutachten durch Brandschutz-Sachverständigen? Rechtsbeistand durch einen in Bausachen erfahrenen Anwalt? Oder gar den Bescheid einfach ignorieren?
Habe lange im Forum gesucht, und nichts passendes gefunden. Für einen Rat wäre ich daher sehr dankbar.

  •  beratung-bau.at
17.11.2008  (#1)
Kamin - Feuerstellen aus unterschiedlichen Geschoßen in einen Fang einzumünden war auch vor 40 Jahren unzulässig (zumindest im Osten Österreichs). Ich kenne zwar die damaligen Vorarlberger Vorschriften nicht, vermute aber Gleiches. Ich gebe zu bedenken, dass diese Vorschriften dem Brandschutz und somit Ihrer Sicherheit dienen. Deswegen rate ich auch, eine Herstellung nach Stand der Technik anzustreben. Den Bescheid zu ignorieren ist keine gute Idee, denn die Behörde wird diesen, wenn auch vielleicht nach langer Zeit, vollstrecken. Eine Chance auf erfolgreiche Bekämpfung sehe ich nur dann gegeben, wenn die Ausführung nach damaligen Vorschriften( Bauordnung) zulässig und bewilligt war.

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  •  cc9966
17.11.2008  (#2)
wennst....das wirklich so machen willst, dann brauchst die feuerversicherungs-prämie für dein haus auch nicht mehr einzahlen. weil die versicherung wird wenns drauf ankommt nie was zahlen, du lieferst ihnen die perfekteste "selber-schuld"-ausrede.

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  •  FacilityManager
28.11.2008  (#3)
Relativ einfach das Ganze - Ein sogenannter "Sammler" ist in ganz Österreich bewilligungspflichtig und kann man mit einer entsprechenden Kaminquerschnittsberechnung nachweisen, das durch den Anschluß zweier Feuerstätten mit der gleichen Brennstoffart keine Gefahr für Leib und Leben der Nutzer durch Austritt der Rauchgase an einen Fang entsteht. Da das Ganze gleich viel kostet wie ein neuer Kamin (z.b. doppelwandiger Edelstahlkamin an der Außenfassade) würde ich mir einen Edelstahlkamin leisten. Grad im Osten wurden bis in die 80iger-Jahre massenweise Sammler eingebaut und werden auch mit entsprechenden Systemen noch zahlreich eingebaut. Was das Ganze mit der Feuerschutzversicherung zu tun hat ist mir schleierhaft, denn wie gesagt geht es um den Austritt der Rauchgase.

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