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·gelöst· Fehlende Unternehmerbestätigung

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  •  oldhouse
4.5. - 5.5.2023
6 Antworten | 3 Autoren 6
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Es geht um ein vor 1,5 Jahren gebautes Nebengebäude ohne Wohnraumnutzung. (Carport, Geräteschuppen)

Das Projekt wurde eingereicht und Baupolizeilich genehmigt.

Nun wäre die Bauvollendungsmeldung inkl. Unternehmerbestätigungen abzugeben.

Alle Gewerke vorhanden außer von der Fundamentplatte.
Der Bauarbeiter (aus dem Bekanntenkreis) hat die Platte (Oberkante 20cm tiefer als im Plan) gemacht.
(Lage und Grenzabstände passen)
Material habe ich selbst bereitgestellt. Die Firma drückt sich, bezahlt wurde schon in Bar. (Leider war ich zu gutgläubig) Rechnungen und Bescheinigungen wurden versprochen. Nun möchte die Firma mit nichts etwas zu tun haben und ich habe nichts in der Hand.

Was ratet ihr mir?

  •  gdfde
  •   Gold-Award
4.5.2023  (#1)

zitat..
oldhouse schrieb: Was ratet ihr mir?

100 od. 150 € investieren und eine andere Baufirma bitten, euch das zu bestätigen.

Meine Vermutung: Diese Firma hat sich das einfach schwarz eingestreift, drum kanns/will sie dir jetzt auch keine Bestätigung ausstellen.


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
4.5.2023  (#2)
@gdfde
Achtung, Kärnten is da wesentlich anders geregelt als NÖ!

Die Frage ist zunächst mal: wer war "Bauleiter" und wer waren die "Unternehmen"?
Der Bauleiter musste spätestens mit der Baubeginnsmeldung der Baubehörde bekannt gegeben werden. Der Bauleiter musste seiner Bestellung als Bauleiter ausdrücklich (schriftlich) zustimmen.

Der Bauleiter musste dann eine Liste der eingesetzten Unternehmen und sich darum kümmern, dass diese bei Abschluss der Arbeiten eine Bestätigung über ihre Arbeiten ausstellen.
Das sind laut Gesetz "Verpflichtungen" dieser Personen (und nicht des Bauwerbers), die bei Missachtung/Verletzung einen Tatbestand darstellen, der eine Verwaltungsstrafe für Bauleiter/Unternehmen nach sich zieht.

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  •  oldhouse
4.5.2023  (#3)

zitat..
gdfde schrieb: 100 od. 150 € investieren und eine andere Baufirma bitten, euch das zu bestätigen.

Also wenn ich da jemanden finden würde wär das das einfachste, leider habe ich keine Kontakte im Baugewerbe. Fotos vom Bau (Bewehrung) und Materialrechnungen hätte ich ja.

zitat..
Karl10 schrieb: 
Der Bauleiter musste dann eine Liste der eingesetzten Unternehmen und sich darum kümmern, dass diese bei Abschluss der Arbeiten eine Bestätigung über ihre Arbeiten ausstellen.
Das sind laut Gesetz "Verpflichtungen" dieser Personen (und nicht des Bauwerbers)

Stimmt, einen Bauleiter gibt es. Dieser musste auch die Baubeginnmeldung unterfertigen. Aber das mit der Liste der Firmen wusste ich nicht. Wo ist das nachzulesen?




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  •  Karl10
  •   Gold-Award
4.5.2023  (#4)
Kärntner Bauordnung....das Einzige was hier zählt!
Öffne den gesamten Text der Kärntner Bauordnung und mach darin eine Suche nach den Begriffen "Bauleiter" sowie "Unternehmen" und du wirst alles finden, was du jetzt an Info in deiner Situation brauchst.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
4.5.2023  (#5)
Alles schön der Reihe nach....du willst das Pferd offensichtlich von hinten aufzäumen, ohne alles Vorhergehende durchdacht zu haben. Das ist jedenfalls nicht mein Zugang zu den Dingen.

Schaun wir mal ins Gesetz, was da so alles steht bzw. vorgegeben ist, insbesondere, wer, was zu tun hat:

  • §30 Abs. 2:
"Der Bauleiter ist der Behörde gegenüber für die Einhaltung der Vorschriften des § 29 Abs. 1 und dafür verantwortlich, daß sämtliche Bestätigungen nach § 39 Abs. 2 vorgelegt werden......" 
Also: wer ist der Bauleiter (hast noch nicht beantwortet)? Und: Hier sagt das Gesetz, dass nicht DU dich um das kümmern musst, sondern der "Bauleiter"!
Der Hinweis auf § 29 Abs. 1 heißt, dass es in der Verantwortung des BAULEITERS liegt, dass zur Ausführung des Bauvorhabens nur "befugte Unternehmen" herangezogen werden. Wer war das Unternehmen, das die Bodenplatte hergestellt hat?? Ein solches muss es nach dieser Bestimmung gegeben haben.

  • § 30 Abs. 2: 
"......Er (der Bauleiter) hat dafür zu sorgen, daß auf der Baustelle die Namen der ausführenden Unternehmer an wahrnehmbarer Stelle gut sichtbar angebracht werden." Hat der Bauleiter die ausführenden Unternehmer gut sichtbar aufgelistet? War da auch der Unternehmer für die Herstellung der Bodenplatte angeführt? Und wenn nein, warum nicht?

  • §39 Abs. 2:
"Gleichzeitig mit der Meldung der Vollendung des Vorhabens (Abs. 1) sind VOM BAULEITER Bestätigungen aller mit der Ausführung des Vorhabens betrauten Unternehmer (§ 29 Abs. 1) vorzulegen....."
D.h.: DU meldest der Baubehörde, dass der Bau fertiggestellt ist und "der BAULEITER" hat sich um die Bestätigungen der am Bau beteiligten Unternehmen zu kümmern (und nicht du!!).

  • § 39 abs. 3:
"Besteht das Unternehmen, welches die Bauleitung übernommen hat, nicht mehr, hat der Inhaber der Baubewilligung die Bestätigung nach Abs. 2 von einem Sachverständigen einzuholen und vorzulegen."
D.h.: Dann - und nur dann - wenn es den Bauleiter nicht mehr gibt (seine Firma/sein Unternhemen "nicht mehr besteht"), muss "der Inhaber der Baubewilligung" (also DU) anstelle der Bestätigungen der Unternehmen (die vom Bauleiter einzuholen gewesen wären) entsprechende Bestätigungen "von einem Sachverständigen" einholen und vorlegen. Dabei ist natürlich die jeweilige fachliche Qualifikation des Sachverständigen zu beachten.
Daher hier die Frage: Gibt es den Bauleiter noch?? "Besteht" seine Firma/Unternehmen noch?? Nur wenn es den Bauleiter (als Firma/Unternehmer) nicht mehr gibt, nur dann musst DU dich um die fehlenden Bestätigungen kümmern!!

  • § 50 Abs. 1, lit. b, Zif. 3: 
  "......als Bauleiter die Bestimmungen des § 30 Abs. 2 oder des § 39 Abs. 2 übertritt;"  - das ist aus den Strafbestimmungen. D.h. wenn der Bauleiter eine der oben angeführten Regeln nicht einhält, ist das eine Verwaltungsübertretung, die zu bestrafen ist (Geldstrafe).

Nochmal daher die Frage: Hat dein Bauleiter jede dieser vorstehend angeführten Regeln und Aufgaben erfüllt??

Und jetzt zum "Unternehmer":

  • § 29 Abs. 4:
"Die Unternehmer sind der Behörde gegenüber für die bewilligungsgemäße und dem Stand der Technik entsprechende Ausführung des Vorhabens sowie für die Einhaltung der Kärntner Bauvorschriften und aller Vorschriften über die Bauausführung verantwortlich."
Also: der Unternehmer, der deine Bodenplatte ausgeführt hat, ist nicht nur dir gegenüber, sondern auch der Baubehörde gegenüber dafür verantwortlich, dass diese ohne Mängel ist.
  • § 29 Abs. 6:
Die Unternehmer sind verpflichtet, Bestätigungen gemäß §  39 Abs. 2 auszustellen. Bedeutet also: Er ist gesetzlich dazu verpflichtet!!
  • § 29 abs. 7:
Besteht das ausführende Unternehmen nicht mehr, hat der Bauleiter die Bestätigung nach Abs. 6 von einem Sachverständigen einzuholen.
Das heißt jetzt: Nicht DU musst dich um die fehlende Unternehmerbestätigung kümmern, sondern der BAULEITER.
Und nochmal zusammengefasst: Gibt es den Bauleiter nicht mehr, dann muss sich der Inhaber der Baubewilligung (also DU) um die Bestätigungen kümmern (Beauftragung eines Sachverständigen). Gibt es aber den Bauleiter noch, aber das (bauausführende) Unternehmen nicht mehr, dann muss sich der Bauleiter darum kümmern!
Und wichtig: es heißt "besteht" nicht mehr! D.h. Konkurs, sonst irgendwie verschwundern, verstorben usw. Damit ist nicht gemeint "nicht wollen"!

  • § 50 Abs. 1, lit. b, Zif. 2.:
"....als Unternehmer die Bestimmungen des § 29 Abs. 4 ........ übertritt oder unrichtige Bestätigungen nach § 29 Abs. 6 ausstellt;"  Auch hier also gibt es Strafbestimmungen, wenn der Unternehmer sich nicht an die Regeln hält.


Was mir sonst noch unklar ist:

zitat..
oldhouse schrieb: Der Bauarbeiter (aus dem Bekanntenkreis) hat die Platte .....gemacht..... die Firma drückt sich, bezahlt wurde schon in Bar.

Was heißt das jetzt? Wer hat die Bodenplatte jetzt ausgeführt? Ein "Bekannter" im Pfusch? Aber warum hast du dann die Firma bezahlt? Also hat doch die Firma die Bodenplatte gebaut? Oder hast du den Bauarbeiter aus dem Bekanntenkreis direkt bezahlt?? Was hatte dann aber die Firma mit dem Ganzen zu tun?
Soll man sich da auskennen??

Um jetzt auf deine letzte Frage zurückzukommen:

zitat..
oldhouse schrieb: dass es möglich wäre dass der Zimmermann die Platte bescheinigt weil sie nur ein geringfügiger Bestandteil "seines" Gebäude ist. Geht das?

Hat sich durch meine obigen Ausführungen von selbst beantwortet. Den Bauleiter gibt es offensichtlich noch und somit ist dieser gesetzlich verpflichtet, sich um die Bestätigungen der Unternehmer zu kümmern (und nicht DU). Falls die Bodenplatte von einem Unternehmer ausgeführt wurde, ist dieser gesetzlich dazu verpflichtet, dies auch zu bestätigen. Falls die Bodenplatte aber in Schwarzarbeit entstanden ist, hätte das der Bauleiter nicht zulassen dürfen. Hat er weggeschaut oder es "übersehen", dann hat er sich strafbar gemacht. Aber auch in diesem Fall muss er (der Bauleiter) sich darum kümmern, dass die Bodenplatte jetzt ein Sachverständiger bestätigt. Ob der Zimmermann für die Ausführung einer Bodenplatte ein geeigneter, befugter Sachverständiger ist, kann ich nicht sagen. Kommt im Einzelfall auf seine gewerberechtlichen Befugnisse an. Außerdem muss er den Status eines Sachverständigen haben bzw. für diese Tätigkeit als solcher beauftragt werden.

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  •  oldhouse
5.5.2023  (#6)
So, geht ja! 😀 Dank der Infos hier bin ich heute um 08:00 im Büro des Bauleiters gestanden und habe ihn auf seine Pflichten hingewiesen. 😡 Dieser hat dann wohl einen Stress bekommen sich bei mir für die Verzögerung aufgrund seiner vielen Baustellen entschuldigt. Danach sind wir gleich zur Firma gefahren und wir haben prompt alles erhalten. Bin ich froh! 😃
Danke Karl10 ! 


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