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Fenster an falscher Position eingebaut

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  •  ptestaverde
9.1. - 11.1.2019
12 Antworten | 9 Autoren 12
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Hallo,

wir haben folgendes Problem:

Wir haben einen Wohn- Essraum mit 3 Fenstern. Das mittlere der 3 Fenster wurde dabei genau so geplant, dass der Esstisch genau in der Mitte des Fensters ist. Nachdem jetzt Küche und Coach geliefert wurde, haben wir aber festgestellt dass die Position des mittleren Fensters 40 cm vom Plan abweicht. Wird nun der Tisch in die Mitte des Fensters gestellt, bleibt nur mehr wenig Platz zur Küche. Stellt man den Tisch genau in die Mitte zwischen Coach und Küche passt der Deckenauslass für die Hängeleuchte über den Tisch, und die Symmetrie mit dem Fenster nicht. Das mag jetzt zwar kleinlich wirken, stört mich aber doch ziemlich, da wir uns über die Positionierung der Fenster viel Gedanken gemacht haben.

Meine Frage wäre nun: Welche Rechtlichen Möglichkeiten habe ich hier gegenüber der Baufirma? Könnte ich das Umsetzen des Fensters einfordern? (die Wände sind fertig verputzt und ausgemalen, Boden ist bereits verlegt,...) Bzw. wenn ich stattdessen eine finanzielle Entschädigung anstreben würde: Gibt es hier eine Faustregel, wie man bei solchen optischen Mängeln die Höhe der Entschädigung berechnen kann?

 

Vielen Dank im Voraus für alle Antworten.

  •  rabaum
  •   Gold-Award
9.1.2019  (#1)
Da muss man schon unterscheiden, zu welchem Zeitpunkt man auf den Mangel draufkommt und was man davor schon schlüssig abgenommen hat. Habt ihr die Baufirma und die Folgegewerke selbst koordiniert oder habt ihr einen GU?

Worst case seid ihr eingezogen und kommt drauf, dass das Fenster wo anders ist. Das ist für die Baufirma ja völlig unangemessen, das noch zu richten.

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  •  ptestaverde
9.1.2019  (#2)

zitat..
rabaum schrieb: Da muss man schon unterscheiden, zu welchem Zeitpunkt man auf den Mangel draufkommt und was man davor schon schlüssig abgenommen hat. Habt ihr die Baufirma und die Folgegewerke selbst koordiniert oder habt ihr einen GU?

Worst case seid ihr eingezogen und kommt drauf, dass das Fenster wo anders ist. Das ist für die Baufirma ja völlig unangemessen, das noch zu richten.


 Danke für deine Antwort.
Wir haben die Baufirma und die Folgegewerke selbst koordiniert. 
Eine direkte Abnahme hat nicht stattgefunden. 

Grundsätzlich leuchtet mir die Argumentation schon ein, dass jetzt die Baufirma nicht die folgenden Kosten durch neuen Innenputz, E-Installation usw. tragen will. Andererseits kann doch aber auch nicht vom Auftraggeber erwartet werden, dass sämtliche Maße kontrolliert werden...


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  •  rabaum
  •   Gold-Award
9.1.2019  (#3)

zitat..
ptestaverde schrieb: Andererseits kann doch aber auch nicht vom Auftraggeber erwartet werden, dass sämtliche Maße kontrolliert werden...


Vom Auftraggeber kann das schon verlangt werden, außer du hast eine örtliche Bauaufsicht oder einen GU, an den du das delegierst. Und wenn du die Abnahme nicht explizit ausmachst, sondern halt mit den Folgegewerken beginnst, wäre das für mich eine schlüssige Abnahme, zumindest für offensichtliche Mängel wie deinen falschen Fenstermaßen. Bei verdeckten Mängeln, die erst später auftauchen, schaut das natürlich anders aus.

Beim Hausbau ist man trotz Laienstatus bei vielen Punkten im selben Boot wie der Baumeister. Stichwort Solidarhaftung bei Unfällen auf der Baustelle usw. (BauKG, Baukoordinator)
Die Normen sind dazu noch relativ konsumentenfeindlich formuliert.

Ich würde den Punkt mal ganz locker beim Baumeister ansprechen und schauen, wie er reagiert. Groß einfordern wird in diesem Fall nicht drinnen sein fürchte ich.

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  •  ChristianIV
  •   Silber-Award
9.1.2019  (#4)

zitat..
ptestaverde schrieb: Grundsätzlich leuchtet mir die Argumentation schon ein, dass jetzt die Baufirma nicht die folgenden Kosten durch neuen Innenputz, E-Installation usw. tragen will. Andererseits kann doch aber auch nicht vom Auftraggeber erwartet werden, dass sämtliche Maße kontrolliert werden...


 hägt jetzt komplett von der vertraglichen Situation ab, wenn ich ein Projekt schlüsselfertig durchziehe kann ich erwarten das ich das bekomme für das ich zahle und KEINE Pflichten habe

genauso hängt es aber auch vom genau Plan bzw Ausführungen aus, es es ein "klassisches" Fenster (Beispiel 100x100) ohne irgendwelche E-Installationen dann wäre es noch vergleichbar einfach richtigzustellen,
es könnte aber ein Bodentiefes Element sein wo man sogar Estrich und Fußbodenheizung rausnehmen müsste um es richtigzustellen.

genauso wie das nächste Thema was nutzem einem schon eine kleine finanzielle Kompensation wenn ich das Jahre bzw Jahrezehntelang ertragen muss wenn man es doch relativ einfach beheben könnte


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  •  austriansales
9.1.2019  (#5)

zitat..
ChristianIV schrieb: es könnte aber ein Bodentiefes Element sein wo man sogar Estrich und Fußbodenheizung rausnehmen müsste um es richtigzustellen.


 das wäre dann mMn unverhältnismäßig...

"Zu den Gewährleistungsbehelfen der zweiten Stufe, also Preisminderung oder Wandlung, kann es nur dann kommen, wenn sowohl Verbesserung als auch Austausch unmöglich oder für den Übergeber mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden sind..."
[https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Gewaehrleistung_Schadenersatz.html]


zitat..
rabaum schrieb: Ich würde den Punkt mal ganz locker beim Baumeister ansprechen und schauen, wie er reagiert. Groß einfordern wird in diesem Fall nicht drinnen sein fürchte ich.


dazu würde ich persönlich auch raten... bin kein Freund von gleich alles einklagen. Gewisse Dinge sind zwar blöd, man kann aber vielleicht früher oder später damit leben. Ein Entgegenkommen der Baufirma würde ich mir dann aber schon erwarten.

Bin aber kein Rechtsexperte und würde mich daher bei einem Anwalt o.Ä. informieren wie die tatsächliche Lage ist, damit man konkret vorbereitet ist sollte es der Baufirma mehr oder weniger egal sein. Thema schlüssig abgenommen... wie oben bereits erwähnt...




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  •  MissT
  •   Gold-Award
9.1.2019  (#6)
Gab es einen Polierplan? Wenn ja, dann müsstet Ihr den ja abgezeichnet haben. Wenn das Fenster da auch schon falsch eingezeichnet war und ihr habt es nicht bemerkt, dann gibt es nichts zu reklamieren. Mir ist das bei einem Kellerfenster passiert, das dadurch in der Außenansicht nicht in einer Flucht ist mit den Fenstern im EG und OG. Gottseidank hat das Kellerfenster wenigstens ein anderes Format als die Fenster darüber.

Eine schlüssige Abnahme aufgrund des Fortsetzens mit den nächsten Gewerken, ist aus meiner laienhaften Sicht nicht gegeben. Dieser Fehler wär ja nur durch ein Nachmessen aller Fenster aufgefallen.

Wenn es Euch wirklich stört, dann könntet ihr es noch mit einem halbwegs verschmerzbaren Aufwand beheben lassen, so lange keine Fassade gemacht wurde. Und wenn ihr einen Glättputz und nicht einen Reibputz habt.

Ich würde mich mal gleich um die Ursachenforschung und das Gespräch mit dem Baumeister  kümmern. Unabhängig davon würde ich aber den Tisch jetzt mal unabhängig vom Fenster so hinstellen, wie ihr das ursprünglich geplant hattet, und mal ein paar Wochen vergehen lassen (wenn das der Zeitplan erlaubt) und schauen, ob die fehlende Symmetrie wirklich so störend ist, wie ihr befürchtet, oder ob euch das mit der Zeit vielleicht gar nicht mehr so auffällt. Für den falsch platzierten Lichtauslass eine optisch ansprechende Lösung zu finden, sollte das geringste Problem sein.

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  •  berhan
  •   Bronze-Award
10.1.2019  (#7)

zitat..
MissT schrieb: Eine schlüssige Abnahme aufgrund des Fortsetzens mit den nächsten Gewerken, ist aus meiner laienhaften Sicht nicht gegeben. Dieser Fehler wär ja nur durch ein Nachmessen aller Fenster aufgefallen.


Irgendwie schon, vor allem sind 40 cm mit freiem Auge sichtbar. Ich messe eigentlich alles mit dem Laser nach, trotz externer Bauaufsicht. Bis auf meine Stiege liegt der Fehler unter 1 cm.

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  •  ChristianIV
  •   Silber-Award
10.1.2019  (#8)

zitat..
austriansales schrieb: das wäre dann mMn unverhältnismäßig... "Zu den Gewährleistungsbehelfen der zweiten Stufe, also Preisminderung oder Wandlung, kann es nur dann kommen, wenn sowohl Verbesserung als auch Austausch unmöglich oder für den Übergeber mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden sind..."


 ist wie vieles einfach relativ

den Kosten der Richtigstellung
GEGEN
Nutzbarkeit der fehlerhaften Situation bzw die Kosten der Nutzbarmachung und Schadenersatz/Preisminderung wegen falscher Lieferung
gegenüber

um mal das Beispiel zu nehmen, eine mögliche Nutzbarmachung wäre Umplanung Küche+Esstisch das man auf der Küchenseite eine fixe Bank macht die mit er Küche fix verbaut ist,
weiß jetzt nicht was schon geliefert bestellt ist und was neu gemacht werden müsste aber eine Möglichkeit in der Theorie,
den Deckauslass könnte man mit einem Stukaturelement mit einer 80-90cm Breite über dem Esstisch "kokrrigieren" und so ohne das es jemals wer merkt einfach verschieben und man hat sogar noch einen Blickfang an der Decke der beabsichtigt aussieht und immerschon so geplant

zurück zum ersten Satz, alles relativ, wie es ist ist nicht bestellt und nicht angenehm, wer die Verantwortung trägt bzw die Kosten und wie man rauskommt, alles relativ


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  •  apollo00
11.1.2019  (#9)
Ich hatte eine ähnliche Geschichte, aber bin noch in der Rohbauphase durch selbstnachmessen draufgekommen.
Wir haben zwar einen GU aber unser Bauleiter hat sich kaum etwas um die Baustelle gekümmert, da ein Fenster nach der Fertigstellung des OG sichtbar versetzt war, habe ich alle nachgemessen, und bin auf 2 falsch gemauerte Fenster draufgekommen, dies dann mehr oder weniger reibungslos behoben wurde.

Ich kann nur immer sagen, vertrauen ist gut, wissen ist besser, natürlich kann man jetzt als Laie (zu denen ich mich auch zähle was Bautechnik angeht) nicht alles wissen, aber mit einem normalen Maßstab kann man schon sehr leicht alles mögliche nachkontrolieren, habe ich persönlich auch bei den Positionen der Stromauslässe etc. gemacht.
Außerdem merkt so die Firma auch, dass du durchaus selber kontrollierst, und passen so vielleicht auch etwas mehr auf ;) (rede ich mir zumindest ein hehe)!


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  •  MiMo2402
11.1.2019  (#10)
Es würd mich wirklich interessieren was Dein Baumeister dazu sagt bzw. was er Dir anbietet (und zu welchem Preis)!
Durch die Vergabe der nächsten Gewerke und den Baufortschritt hast du ihm ja eigentlich die Möglichkeit der Fehlerbehebung genommen...

Es ist absolut nicht bös gemeint, aber bevor hier von Entschädigung gesprochen wird ist eigentlich ein fester Griff an die eigene Nase erforderlich ... auch Vertrauen sollte Grenzen haben!


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  •  rabaum
  •   Gold-Award
11.1.2019  (#11)

zitat..
apollo00 schrieb: aber mit einem normalen Maßstab kann man schon sehr leicht alles mögliche nachkontrolieren


Oder mit einem Distanzlaser (Bosch blau ab 50 EUR erhältlich) der sowieso bei keinem Häuslbauer fehlen sollte. Hab natürlich alle Öffnungen und Innenwände vermessen aber auch die Diagonalen von Räumen um zu sehen, ob der 90° Winkel passt.


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  •  chrismo
  •   Gold-Award
11.1.2019  (#12)
Fair wäre es, wenn der Baumeister soviel vom Preis nachlässt, wie es ihn gekostet hätte, die Fensteröffnung während der Rohbauphase zu versetzen. Für alles danach kann er ja nix. 

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