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Fenster/Türen einstellen - Gewährleistung?

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  •  Tweety79
9.5. - 10.5.2023
6 Antworten | 3 Autoren 6
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Hallo, 

wir sind letzten Sommer in ein neues Doppelhaus von einem Bauträger gezogen. Soweit hatten wir Glück und es gab keine groben Mängel. 
Leider ist es aber so, dass ein Fenster und auch die Eingangstüre total verzogen sind, dh. sie sollten richtig eingestellt werden. Bei der Eingangstür zieht es regelrecht rein. Wir (und auch einige Nachbarn) haben das an den Bauträger gemeldet, weil es unserer Meinung nach, nach  6 Monaten ein Mangel ist. Die Baufirma lehnt aber jegliche Arbeiten ab, weil sie es als Wartung sehen. Wir sollten selbst dafür aufkommen. Wie sieht es da rein rechtlich aus? Es betrifft immerhin sicher 10 Häuser.

Danke im Voraus für euren Input
 

  •  Melmar
9.5.2023  (#1)
Ich würde das nach 6 Monaten auch als Mangel sehen. Rechtlich kann ich nichts dazu sagen. Da gibts sicher Experten.
Die 1. Wartung der Fenster und Türen 1 Jahr nach dem Einbau sollte nichts kosten und mit der Fensterfirma vereinbart worden sein. Auch aus Garantiegründen. War bei mir so und ist meiner Meinung nach Standard bei den Fensterfirmen. Aber wie immer gibts da Ausnahmen, anscheinend.

lG

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  •  Squawvally
  •   Gold-Award
9.5.2023  (#2)
Um Funktionseinschränkungen als Mangel werten zu können, bedarf es schon mehr Angabe als nur die Kenntniss, dass der Einzug im Sommer 2022 war und die Tür total verzogen ist, sodass diese richtig eingestellt werden muss.

  • Wie waren die Elemente zum Zeitpunkt der Übernahme?
  • Gab es hier schon Beanstandungen?
  • Wurde die Übergabe mängelfrei dokumentiert?
  • Wurde die Wartung der Elemente bei der Übergabe erklärt?
  • Was ist unter "Verzug" zu verstehen?

Grundsätzlich wird bei der Übergabe der Elemente auf die Funktion und Wartung durch den Fachmann hingewiesen. Üblicherweise wird dies auch dokumentiert.

Im Lauf der Nutzung läuft sich der Beschlag ein und bedaft ggF. einer Nachjustierung. Diese Arbeiten fallen nicht in die Gewährleistung, sondern in den Bereich "Regelmäßige Instandsetzungsarbeiten bzw. Instandhaltungsarbeiten", welche vom Eigentümer durchzuführen sind. Sollte dieser dies nicht können, kann er/sie einen Fachmann mit der Wartung beauftragen. Dies ist im Regelfall für den Nutzer kostenpflichtig.

Was anderes wäre es, wenn es sich Funktionseinschränkungen, bedingt durch ein mangelhaftes Produkt oder mangelhafte Arbeiten, handelt.
Dann muss der Fachmann nachbessern.

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  •  Melmar
10.5.2023  (#3)

zitat..
Squawvally schrieb: Im Lauf der Nutzung läuft sich der Beschlag ein und bedaft ggF. einer Nachjustierung.

+1
aber nicht nach 6 Monaten. Wäre ich in dieser Situation, gäbe es für mich nur eine Option:
Kostenlose Nachjustierung und fertig! Alles andere ist inakzeptabel!!!!!


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  •  Squawvally
  •   Gold-Award
10.5.2023  (#4)

zitat..
Melmar schrieb: aber nicht nach 6 Monaten

Genau in diesem Zeitraum.


zitat..
Melmar schrieb: Kostenlose Nachjustierung und fertig! Alles andere ist inakzeptabel!!!!!

Kannst es eh probieren. Wenn der Händler drauf einsteigt ist es gut für dich. 


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  •  Tweety79
10.5.2023  (#5)
Bei der Übergabe gab es bereits "Mängel" - es waren einige Dichtungen an der Unterseite der Fenster kaputt, die dann zwar getauscht wurden, aber ohne die Fenster einzustellen. Somit wurde eigentlich nur das Symptom behandelt, aber nicht die Ursache. Aber vielleicht sind wir selbst schuld, weil wir das auch nicht verlangt haben. Bei der Übergabe sind natürlich viele Dinge, auf die man achten muss und die Fenster gingen eigentlich leicht zum öffnen und schließen. 

Bei der Eingangstüre haben wir zwar auch bemängelt, dass der Türgriff sich schwer drücken ließ (als ob es ein Widerstand wäre), aber du wurde uns 3x gesagt, dass das bei der Sicherheitstüre normal wäre. Dass sie verzogen ist, merkt man natürlich erst so richtig, wenn es kalt wird. Da wurde das Problem ja auch schon gemeldet (schriftlich), aber immer wieder abgwürgt. 

Die Baufirma versucht eigentlich so viel es geht abzuwürgen. Ist leider sehr mühsam. Wir haben ja auch ein zweites Haus am Land, das erst vor kurzem saniert wurde (Fenster und Dach) - da kenne ich das eben ganz anders. Es war selbstverständlich, dass nochmal wer kommt, wenn es Probleme gibt. Innerhalb der so kurzen Zeit gehört das zum guten Service (meiner Meinung nach)

aber danke mal für eure Antworten

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  •  Melmar
10.5.2023  (#6)

zitat..
Tweety79 schrieb: Leider ist es aber so, dass ein Fenster und auch die Eingangstüre total verzogen sind, dh. sie sollten richtig eingestellt werden

Vielleicht bedarf es hier einer genaueren Beschreibung für "nach 6 Monaten total verzogen". Wenns mit einer Nachjustierung behoben werden kann, passt das eh. Ich hab für meine Fenster einen Garantiepass (sollte jeder haben!!!!!). Wie ich schon oben geschieben habe, war bei mir die Nachjustierung nach 1 Jahr kostenlos. Der Termin für diese Justierung wurde bereits bei der Vertragsunterzeichnung für die Fenster fixiert und im Zuge dieses Temins wurde ich in das Justierprocedere eingewiesen.

Es kommt immer darauf an, was vereinbart wurde.

zitat..
Squawvally schrieb: Was anderes wäre es, wenn es sich Funktionseinschränkungen, bedingt durch ein mangelhaftes Produkt oder mangelhafte Arbeiten, handelt.
Dann muss der Fachmann nachbessern.

+1
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