Habe vor einigen Jahren einen Teil meines Nachbahrgrundstückes erworben. Es wurde neu vermessen und die neue Grenze ist im Katasterplan ersichtlich.
Am erworbenen Grundstück ist nur ein Garten angelegt.
Möchte jetzt einen Schuppen (am alten Grundstück) in eine Werkstatt umbauen. Es befinden sich Fenster, die ich schon nach dem Erwerb des Grundstückes eingebaut habe, in der Außenmauer, die direkt an der Grundstücksgrenze liegt. Mir wurde jetzt gesagt das das nicht erlaut ist. Würde das verstehen wenn das angrenzende Grundstück nicht mir gehört. Jetzt hab ich am Vermessungsamt angerufen und wollte die beiden Grundstücke zusammengegen lassen. Aber das geht nicht weil das Nachbargründstück ein Grenzkataster und das alte Grundstück keines ist.
Mir bliebe angeblich nur eines, das ich das alte Grundstück neu vermessen lasse (ca. 1800 €) und dann könnte ich es zusammenlegen.
Wie sieht das rechtlich aus ?
Können Sie mir mein vorhaben bei der Bauverhandlung nicht bewilligen wenn ich Fenster zu meinem eignen Grundstück habe ?
Grundstücke befinden sich in NÖ und im Bauland Agrar.
Eine Grenze ist eine Grenze, ganz gleich wem die Grundstücke gehören. Bei gleichem Besitzer gelten trotzdem alle Regeln, die bei verschiedenen Besitzern gelten. Ich fürchte dir wird nichts anderes übrig bleiben, als sie zusammen zu legen. Wie das funktioniert weiß jemand anderer sicher besser.
Schlussendlich, auch wenn du vermessen musst kann dir das zusammenlegen sogar Geld sparen (Stichwort: Aufschliessungskosten vs. Ergänzungsabgaben) wenn das Grundstück auf dem du den Schuppen bauen willst noch kein Bauplatz ist.
Die Werkstatt wird auf dem alten Grundstück errichtet.
Auf dem Nachbargrundstück ist wie ich es gekauft habe ein sehr altes Haus gestanden (noch mit Lemziegeln), diese habe ich abgerissen.
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OK, in dem Fall hilft dir das nicht. Übrigens ist das neue Grundstück dann schon ein Bauplatz und wennst es jetzt zusammenlegst und irgendmal wieder teilst musst die Aufschließungskosten leider wieder zahlen.
"....Mir bliebe angeblich nur eines, das ich das alte Grundstück neu vermessen lasse (ca. 1800 €) und dann könnte ich es zusammenlegen...." Eine Möglichkeit wär natürlich, die Fenster wieder brandbeständig zu verschließen....
Genau genommen müsste dir die Gemeinde das sogar mit baupolizeilichem Auftrag vorschreiben, da du die Fenster offensichtlich ohne die erforderliche Baubewilligung ausgebrochen hast und eine nachträgliche Bewilligung nicht in Frage kommt. Wie schon gesagt wurde: Grenze ist Grenze. Wer Eigentümer ist, darauf kommts nicht an.
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