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·gelöst· Fenstergröße / Raum, was sagen die Baurichtlinien?

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  •  hektor
20.3. - 9.4.2018
14 Antworten | 9 Autoren 14
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Hallo,
kennt jemand von Euch die Richtlinienen zur Fenstergröße pro Raum? Ich habe für ein 16qm großes Gästezimmer ein Fenster mit 150 x 100cm vorgesehen. Nun behauptet der Planer, das dies zu gering bemessen wäre und mir daher die Baubehörde ihre Bewilligung verweigern könnte! Wahr oder nicht wahr, dass ist hier die Frage!

DIe Tendenz geht heut ganz klar in Richtung großer Fensterflächen, was bei Ausrichtung in S oder SO auch Sinn macht! In meinem Fall liegt das besagte Zimmer in NW, daher wären größere Fensterflächen wohl eher kontraproduktiv!

FG

  •  flomax
  •   Gold-Award
20.3.2018  (#1)
Kommt aufs Bundesland an.
Aber siehe oib RL RL [Rücklauf] im Normalfall 10-12% der Bodenflächen wenn der Raum nicht tiefer als 4 oder 5m ist. Mfg

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  •  Cleudi
  •   Gold-Award
21.3.2018  (#2)
Normalerweise 1/8 der Grundfläche. 

Und glaub mir: das wird verdammt finster. Wir haben ein Zimmer mit 16 m2 in WNW Ausrichtung. 2 Fenster 1.7 m x1.8 m ... die brauchen  wir auch.

Das bissl mehr Energieverbrauch ist drn verlorenen Wohlfühlfaktor ned wert.

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  •  StefanP
  •   Gold-Award
21.3.2018  (#3)

zitat..
hektor schrieb: Nun behauptet der Planer, das dies zu gering bemessen wäre und mir daher die Baubehörde ihre Bewilligung verweigern könnte!


1. Was ist das für ein Planer der etwas behauptet ohne es belegen zu können?
2. Ist es die Aufgabe des Planers das Objekt so zu planen dass es den gültigen Gesetzen und Richtlinien entspricht und eine Bewilligung bekommt!

Schafft er das nicht hat er klassisch seinen Job verfehlt. Es gibt bei der Planung von EFH (je nach Bundesland) eine handvoll wichtiger Dinge die man lt. Gesetz & Richtlinien einhalten muss. Und die sollte jeder Planer beherrschen...

In einem Gästezimmer kann man die Fenstergröße mMn auf das Minimum Reduzieren da es sich im Normalfall um keinen Aufenthaltraum handelt sondern eher um ein Schlafzimmer.

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  •  Cleudi
  •   Gold-Award
21.3.2018  (#4)

zitat..
StefanP schrieb: In einem Gästezimmer kann man die Fenstergröße mMn auf das Minimum Reduzieren da es sich im Normalfall um keinen Aufenthaltraum handelt sondern eher um ein Schlafzimmer.


... und man ist dann gewaltig unflexibel. Wer sagt denn dass das Gästezimmer auf ewig ein solches bleibt? Ein Kind mehr, ein platzraubendes neues Hobby... da will niemand in nem finsteren Loch sitzen, oder?

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  •  hektor
21.3.2018  (#5)
Hallo und danke für die Antworten,

@StefanP
ich bin nur derwegen misstrauisch geworden, weil ich bereits schon einmal der Baubehörde
einen Enwurf vorgelegt habe, diese hat jedoch damals mit der exakt gleichen Fenstergröße keinerlei Bedenken gehabt.
.... Man will sich ja nicht als Besserwisser bzw. belehrend geben. Wenns so ist, dann werde ich es aktzeptieren!
Weiters muss jeder Wohnraum, so meint der Planer, eine Mindestgröße von 10qm haben.
Ist das nicht eine Frage der Bezeichnung? -Ich finde das etwas überzogen!
Wie weit reicht dass Mitspracherecht der Behörde bei der Situierung der Räumlichkeiten nun wirklich? - Ich glaube die wenigsten werden sich dafür ernsthaft interessieren, wie es Innen aussieht,- oder?!

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  •  Cleudi
  •   Gold-Award
21.3.2018  (#6)
Ad Mindestgröße (nur als Beispiel): http://www.bauordnung.at/oesterreich/kaernten/kaernten_bauvorschriften_abschnitt_4.php



zitat..
hektor schrieb: Ich glaube die wenigsten werden sich dafür ernsthaft interessieren, wie es Innen aussieht,- oder?!


Du glaubst gar nicht, wofür sich manche Sachverständige/Bauordnungsleute interessieren glauben zu müssen... da kannst blaue Wunder erleben.

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  •  chrismo
21.3.2018  (#7)
Sowohl was Fensterflächen, als auch Raumgrößen angeht war das kurz Thema bei den Gesprächen mit der Baupolizei (kommen auch aus Kärnten). Muss aber dazusagen, dass wir jemand sehr, sehr genauen erwischt haben.


zitat..
hektor schrieb: Ist das nicht eine Frage der Bezeichnung? -Ich finde das etwas überzogen!


Klar, kannst du einen 7m2 Raum mit Mini-Fenster im Einreichplan als z.B. Hauswirtschaftsraum oder Schrankraum bezeichnen, dann aber später z.B. als Kinderzimmer nutzen. So gesehen ist es eine Frage der Bezeichnung. Aber die Vorgaben sind ja wirklich absolute Mindeststandards, die man eigentlich von sich aus nicht nur einhalten, sondern deutlich übertreffen sollte! Ich bezweifle, dass sich bei einem bisschen größeren Fenster irgendwas merklich beim HWB ändern wird. Du wirst dich aber ewig ärgern, wenn es im Raum zu finster ist.

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  •  StefanP
  •   Gold-Award
21.3.2018  (#8)

zitat..
Cleudi schrieb: ... und man ist dann gewaltig unflexibel. Wer sagt denn dass das Gästezimmer auf ewig ein solches bleibt? Ein Kind mehr, ein platzraubendes neues Hobby... da will niemand in nem finsteren Loch sitzen, oder?


Ich mach das jetzt schon ein paar Jahre und kann dazu nur sagen, dass man gewissen Räume gewisse Nutzungen bzw. Nutzungszonen sowie Nutzungszeiten zuordnet bzw. zuordnen kann.

Und diese Berreiche wird man auch nicht einfach vermischen. Detaillierte Erklärung sprengt aber mMn den Rahmen hier und sind auch Sache der individuellen Planung. Wobei ein guter Planer auch mögliche individuelle zeitliche Änderungen der Räume mitplanen kann und muss.

Denn genau das unterscheidet einen Planer von einem "guten" Planer...
Und das unterscheidet auch einen normalen 0815 Einreichplan von einer echten Planung eines Hauses...


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  •  mycastle
  •   Gold-Award
24.3.2018  (#9)
Ich denke hier ist der Platz für Diskussionen.
Und einem Raum heute nur eine inzig mögliche Nutzung zuzuordnen kann sich als kurzsichtig erweisen. Ein Haus plant man für sein Leben.
Heute willst du so viel Licht aber 50+ benötigst du fast doppelt so viel Lux, dann ist es dir zu finster ...usw Überlege die Fenstergröße, ev ein Teil Fix verglast, und ein Fensterfllügel? Oder ein längeres Fenster, hängt auch von der Gesamtplanung ab, aber da ibst du wenig Infos

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  •  StefanP
  •   Gold-Award
28.3.2018  (#10)

zitat..
mycastle schrieb: Und einem Raum heute nur eine inzig mögliche Nutzung zuzuordnen kann sich als kurzsichtig erweisen


Das hab ich auch nicht geschrieben. Ich habe von Nutzungszonen oder Bereichen sowie Nutzungszeiten gschrieben. Man wird Ruheräume zusammenlegen und die werden im Normalfall immer Ruheräume bleiben. Wohn und Aufenthaltsbereiche sind normal belebter bzw. der Öffentlichkeit (Besuch, ...) zugänglich und werden nicht in Verbindung mit Ruhrräumen sein...
Aber das ist ja eben die Aufgabe des Planers, es im Konsens mit dem Kunden festzulegen und passend zu planen.

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  •  bastjos
28.3.2018  (#11)
In NÖ ist es so:
-Mindestbelichtung von Aufenthaltsräumen 12%
-wenn der Raum tiefer als 5m ist, so muss man pro angefangenen Meter 1% dazurechnen
-bei Vordächern usw. gibt es auch genaue Regelungen-einfach nachlesen

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  •  keda
28.3.2018  (#12)
Mit der Behauptung hat dein Planer auch recht.

Hier die ganaue Definition zur Raumbelichtung:
Gemäß OIB-Richtlinie 3 hat die erforderliche Lichteintrittsfläche (Architekturlichte !) von Aufenthaltsräumen mindestens 12% der Bodenfläche zu betragen. Ab Raumtiefe größer 5m zusätzlich 1% der Bodenfläche pro angefangen Meter zusätzlicher Raumtiefe. 

JA, ein Schlafraum zählt als Aufenthaltsraum (gem. OIB-Richtlinie)

Architekturlichte = Sollmaß zwischen verputzten oder verkleideten bzw. fertigen seitlichen Leibungen sowie zwischen verputzter oder verkleideter bzw. fertiger Sturzuntersicht und Sohlbankanlauf bzw. Oberkante Anschlagprofil. Auf deutsch: die Freie Sichtfläche nach Außen.

In deinem Fall würdest du bei 16 m2 Raumfläche 1,92m2 Lichteintrittsfläche benötigen. Um diese Lichteintrittsfläche zu erreichen müsstest du z.B.: folgende Fenstergrößen wählen 160/140 cm oder 220/100cm 

Mfg

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  •  Vardi17
28.3.2018  (#13)

zitat..
hektor schrieb: In meinem Fall liegt das besagte Zimmer in NW, daher wären größere Fensterflächen wohl eher kontraproduktiv!


Das kann man auch anders sehen. In Richtung N ist es ohnehin schon relativ finster, also kann so ein Raum gut ein größeres Fenster vertragen.

Alternative: Gibt es eine andere Außenwand, an der du das Fenster platzieren kannst?

Wir haben N-Fenster (NNW) so gut es ging vermieden, das heißt aber auch, dass die Räume von vornherein so angelegt wurden, dass wir dort kaum Öffnungen brauchen.

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  •  hektor
9.4.2018  (#14)
Hallo!
Danke nochmals für Antworten! Wir sind nun so verblieben, dass wir bis auf das Badezimmer keine Fenster Richtung N vorgesehen haben und dafür aber wo nötig die Fensterflächen erhöht haben!

MfG

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