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Zitat OIB 2.2:
2 Überdachte Stellplätze und Garagen mit einer Nutzfläche von jeweils nicht mehr als 50 m² 2.1 Überdachte Stellplätze 2.1.1 Sofern überdachte Stellplätze nicht mindestens 2 m von der Grundstücks- bzw. Bauplatzgrenze entfernt sind, muss eine der jeweiligen Grundstücks- bzw. Bauplatzgrenze zugekehrte Wand über die gesamte Länge und bis zur Dacheindeckung in REI 30 bzw. EI 30 errichtet werden. Dies ist nicht erforderlich, wenn aufgrund der baulichen Umgebung eine Brandübertragung auf Nachbargebäude nicht zu erwarten ist. 2.1.2 Sofern überdachte Stellplätze nicht mindestens 2 m von Gebäuden auf demselben Grundstück bzw. Bauplatz entfernt sind, müssen tragende Bauteile, Ausfachungen sowie die Überdachung aus Baustoffen D bestehen. LG Stefan |
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Aus Feuerpolizeilicher Sicht, JA.
Aber welche Aussicht willst von einem Carport haben? Sitzt du da drin? Ich hab auch eine Mauer gemacht, bin heute heil froh darüber, den so bin ich auf 3 Seiten zu und besser vor Wind und Wetter geschützt. |
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Danke euch!
@deejay: im Carport sitz ich eh selten, aber momentan sehen wir halt von der Hauseingangstür "durch" das Carport auf die Straße, zu den Nachbarn usw. |
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