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Finanzielle Machbarkeit - Einschätzung

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  •  selfish_82
10.4. - 14.4.2015
17 Antworten 17
17
Hallo an alle Finanzierungsprofis erstmal!
Nachdem unser Projekt nun endlich konkreter wird, geht's wie bei so vielen um die Frage der Finanzierbarkeit. Es liegen momentan nur Eckpunkte vor, mich würde aber prinzipiell interessieren, ob das wirtschaftlich so haltbar ist:
Grund vorhanden. - Nebenkosten Erwerb (Schenkung), Aufschließung, Steuern usw.. grob durchgerechnet mit 12k.
Budget Haus selber all inkl. grob mit 350k

Eigenmittel:
Gespart € 67.000,00
Verkauf einer ET-Wohnung 35m2 - gute Lage, gebraucht, Keller, Balkon und Parkplatz geschätzt € 70.000,00
Gesamt: 137.000,00
Finanzierungsbedarf sohin ca: 225.000,00
Finanzierung Land OÖ:
61.000,00
freifinanziert:
164.000,00

2 Eltern, 1 Kind.
Mutter noch Karenz bis Anfang 2017 - 2tes Kind geplant
Mutter Karenzgeld + geringfügige Tätigkeiten von zu Hause (Projektarbeit):
1.200,00 netto
Vater: 2.000,00 netto

Besicherung:
natürlich nur HBH auf Grundstück. Aber Land OÖ natürlich im Rang vorher.
Ist aber soweit ich weiß ohnehin Standard.

thx

  •  Richard3007
10.4.2015  (#1)
Bei dir wird ganz klar ein Entscheidungskriterium wie die Bank dein Projekt bewertet. Dazu wäre es gut zu wissen, was bei dir der Grund Wert ist.
Ich habe mit ähnlichen Einkommen meine Finanzierung gestartet.
und werde ca. inkl. Landesdarlehen etwa 295k Fremd finanzieren. Machbar und finanziell leistbar wird es momentan sein. Bitte vergiss nicht, das Vater Staat dich um 25% deines Gewinns durch den Verkauf der Wohnung zur Kasse bitten könnte.
Auch kommen mir deine Nebenkosten sehr niedrig vor 12k für Aufschließung? Das wäre verdammt günstig oder meinst du 12k für Anschlussgebühren? Wenn du Anschlussgebühren meinst, wie sieht es mit den Aufschlussgebühren aus? Ist der Grund bereits voll aufgeschlossen?

Aber generell wirst du jemand finden der dir dein Projekt zu akzeptablen Konditionen finanzieren wird. Eigenmittel sind mehr als genug vorhanden. Grund Geschenkt (Wert wäre interessant, das sind auch Eigenmittel).

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  •  rk515
  •   Gold-Award
10.4.2015  (#2)

zitat..
Richard3007 schrieb: Bitte vergiss nicht, das Vater Staat dich um 25% deines Gewinns durch den Verkauf der Wohnung zur Kasse bitten könnte.


das kommt drauf an, wann die Wohnung gekauft wurde.
ausserdem bleiben immer noch 75 % des gewinnes über. #anderesichtwiese

Habt ihr euch mal selbst einen Haushaltsplan von der IST-Situation aufgeschrieben? Einnahme vs. Ausgaben gegenübergestellt? Wieviel bleibt VOR Finanzierung unter Strich über?
Die Rate beim Land wisst ihr nehm ich an für den Betrag ohnehin.
Dann könnt ihr euch selbst ausrechen, was bei der freien Finanzierung über bleibt. Somit kann man sich die Frage der Leistbarkeit ganz gut selbst bantworten.

zitat..
selfish_82 schrieb: natürlich nur HBH auf Grundstück.


auf die Liegenschaft.. das Haus wird ja auch mitbelastet somit. (nur zur Klarstellung, aber denke das war eh so gemeint)

Besicherungstechnisch hab ich keine Zweifel, dass dies funkt.
Eigenmittelausstattung in "bar" und "in Immobilien gebundene EM" ist auch gut.

Macht euch mal nen Haushaltsplan. Ohne, dass wir hier genauere zahlen haben, ist es schwer eine Einschätzung der Leistbarkeit zu machen.

Wichtige Daten sind:
KFZ
Versicherungen
Handy
Lebenshaltungskosten
Ansparungen
Unerhaltszahlungen
Alimente
weitere laufende Kreditzahlungen
...
...

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  •  selfish_82
10.4.2015  (#3)
Danke erstmal für die flotten und kompetenten Antworten!

zitat..
rk515 schrieb: das kommt drauf an, wann die Wohnung gekauft wurde.


Schenkung unter Lebenden 17.09.2002.

zitat..
rk515 schrieb: auf die Liegenschaft.. das Haus wird ja auch mitbelastet somit. (nur zur Klarstellung, aber denke das war eh so gemeint)


Sehr korrekt hier! - Ja natürlich Liegenschaft.

Werden mal einen Haushaltsplan machen und dann wieder reinstellen. thx soweit mal

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  •  rk515
  •   Gold-Award
10.4.2015  (#4)
gern!

die Spekulationsfrist bei Immos begrägt 10 Jahre. Da dies 1) ne Schenkung war und 2) schon länger als diese Sekulationsfrist zurückliegt, fällt hier keine Steuer an.
Bin jedoch kein Steuerexperte, als das ist nur meine Intention dazu. Bitte in dem Punkt mit Steuerberater Rücksprache halten

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  •  Schwedenbombe
  •   Gold-Award
10.4.2015  (#5)
sofern es hauptwohnsitz (mind. 5 Jahre) war entfällt eine besteuerung
spekulationsfrist wurde abgeschafft... aber da gab es mal einen stichtag der glaub ich sogar in 2002 lag.

aber wie gesagt sofern hauptwohnsitz ist dies ohnehin nicht relevant

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  •  rk515
  •   Gold-Award
10.4.2015  (#6)
Es gibt die Immobilienertragssteuer. Differenz zw. Ankaufskosten und Verkaufserrag bzügl. etwaiger Sanierungs Renovierungs bi ba bo kosten.

und die wurde 2012 eingeführt.

hmm..
War der Meinung, dass dies mit den 10 Jahren scho a no relevant is.



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  •  heislplaner
  •   Silber-Award
11.4.2015  (#7)
Spekulationsfrist bei objekten mit hauptwohnsitz - 2 jahre!

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  •  selfish_82
13.4.2015  (#8)
Gegenfrage - Wenns denn so ist, dass 25% vom Erlös an den Hr. Schelling zu überweisen wären, stellt sich doch eine andere Frage:
Immobilie behalten - Gesamtfinanzierung auf 295.000 anheben - Auf Förderung verzichten (da Wohnung eben nicht aufgegeben) - Mieteinnahmen (€ 350 p.M. erzielbar) für Tilgung verwenden - Wohnung zusätzlich zur Besicherung.
Wohl risikoreichere Variante, bei der aber die Möglichkeit besteht, wenns nicht funkt. mit Mietern, zu verkaufen und Sondertilgung vorzunehmen. Frage ist halt, ob ein derartiger hoher freifinanzierter Betrag zu stemmen ist. € 800-900 p.m. zzgl. dann € 350 Miete, also max. 1250 p.m. wären vorstellbar. Interessant wohl auch die risikoreiche Möglichkeit, auf steigende Zinsen mit Verkauf und Sondertilgung zu reagieren. Verspätet wohl gemerkt, da Wohnung ins MRG fällt und immer nur alle 3 Jahre bei Ablauf der Mietvertragsfrist vom Vermieter gekündigt werden kann, sofern man denn das Gericht nicht bemühen will.
Wäre diese Variante banktechnisch überhaupt vorstellbar?

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  •  Richard3007
13.4.2015  (#9)

zitat..
selfish_82 schrieb: Immobilie behalten - Gesamtfinanzierung auf 295.000 anheben - Auf Förderung verzichten (da Wohnung eben nicht aufgegeben) - Mieteinnahmen (€ 350 p.M. erzielbar) für Tilgung verwenden - Wohnung zusätzlich zur Besicherung.


Funktioniert leider nur in der Theorie.

1. Ist die Wohnung noch über ein Landesdarlehen finanziert? Wenn ja, wird man dir das fällig stellen. Die kontrollieren doch fieser Weise die Grundbücher....
2. Mehr Kredit = mehr finanzielle Belastung = eventuell schlechteres Scoring = schlechter Kondition.
3. 25% der Mieteinnahmen gehen an Hrn. Schelling emoji.
4. Du machst dann einen Simultan GB Eintrag, wenn ich mich nicht Ihre höhere Kosten.
5. Vermietete Wohnung verkaufen ist schwer.

Ich hatte genau die selben Überlegungen wie du.
Ich habe meine Wohnung nun um 162.000 Euro verkauft, Gewinn ca. 62.000 Euro. Somit halte ich mir mal 15.000 auf der Seite. Ich habe diese immerhin 10 Jahre bewohnt, aber leider war es eine Mietkaufwohnung. Und alle die ich bisher fragte, gaben mir eine andere Antwort zwecks Ertragssteuer und das FA will ich nicht fragen. Die sagen sowieso das ich zahlen muss.
In meinem Fall, hätte ich die Hausfinanzierung nicht mit der Wohnung bekommen.
Der Riskmanager der Bank sagte eindeutig, Wohnung weg, sie finanzieren mir zwar das Haus, aber falls das Land meine Förderung fällig stellt, finanzieren mir nicht mehr diese 62.000 Euro. Somit würde ich dann blöd da stehen,, einen Notverkauf machen müssen, und da lässt sich halt nicht so ein schönes Plus erzielen.
Aber bei mir war eben das Problem, das ein Landesdarlehen auf der Wohnung lastet.


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  •  Schwedenbombe
  •   Gold-Award
13.4.2015  (#10)
die mieteinnahmen wurden allerdings dann noch übler besteuert... mit deinem einkommenssteuersatz.



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  •  Richard3007
13.4.2015  (#11)
Tjo und da ein Diskussionsbeitrag dazu:
http://www.energiesparhaus.at/forum/29364_2

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  •  bateman_sl
  •   Bronze-Award
13.4.2015  (#12)
Ich denke auch, dass der Verkauf der Wohnung steuerfrei sein sollte. Habe meine Wohnung letztes Jahr verkauft, wo es das neue Immobiliensteuergesetz schon gab (ähnliche Größenordnung wie Richard mit ähnlichem Gewinn). Der Verkauf ist schon längst abgewickelt, wurde auch vom FA (der mit der Vertragserstellung beauftragte Anwalt muss einen Fragebogen an das FA übermitteln) auch abgesegnet. Ergebnis ist, dass ich keine Steuer zahlen musste.
Zur Miete: Haben wir uns auch überlegt, sind aber zur gleichen Conclusio wie Richard gekommen, wobei die Steuer auf die Mieteinnahmen nicht 25% sind, sondern sich an deinem Grenzsteuersatz bemessen (bei deinem Einkommen wahrscheinlich irgendwo bei 35%). Außerdem gibt es Aufwendungen für die Wohnung, die du nicht an den Mieter abwälzen kannst. Sprich du müsstest von den 220 EUR nach Steuern noch einen Teil ansparen. Außerdem was machst du bei Leerstand, da zahlst du den Kredit weiter, hast aber gar keine Einnahmen. Habe mir mal von einem der sich auskennt sagen lassen, dass sich das Vermieten erst auszahlt, wenn man 10 Wohnungen hat.

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  •  Richard3007
13.4.2015  (#13)

zitat..
bateman_sl schrieb: Außerdem was machst du bei Leerstand


Und das ist einer der wichtigsten Punkte. Mein Cousin hat sich Mitte 2014 eine Anlegerwohnung in Linz gekauft. Es haben etwa 150 Interessierte angerufen.
Entweder keine Arbeit (Ausfallsrisiko Miete), oder einfach Menschen denen man das "Müll sammeln" ansieht ungepflegt etc...
Unter den 150 Interessenten waren gerade mal 4-5 Bewerber dabei, bei denen Sie ein guten Gefühl hatten. Najo 4 Bewerber haben sich kurzfristig anders entschieden, oder was "besseres" gefunden. Ein weiterer hatte bereits für die Wohnung unterschrieben und es wurde bereits der Vertrag aufgesetzt. Aber dann doch noch ein Rückzieher.
Nach langem suchen, hat er nach 6 Monaten Leerstand endlich die Wohnung vermieten können. Und das mitten in Linz etwa 500m weit weg vom Linzer Hauptplatz.

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  •  selfish_82
13.4.2015  (#14)
Nun ja: Wohnung ist schon abbezahlt, würde daher flach fallen. Steuerproblematik natürlich auch beim Vermieten, klar. Ist auch ein Einkommenssteuerart - Vermietung und Verpachtung eben, daher richtigerweise mehr als 25%. Was ev. unter den Tisch fiel: Wohnung ist schon vermietet, daher die Überlegungen. Sie fällt unter das MRG, somit immer befristete Mietverträge auf 3 Jahre. Problematik mit Mietern und Leerstand ist mir ohnehin schon leidlich bekannt. Ich wollte nur wissen, wie das so gesehen wird und eigentlich bestätigten eure Ausführungen was ich mir eh schon gedacht habe.
Danke also soweit mal was das betrifft. Über die Immo-ertragssteuer muss ich mich noch schlau machen. Ergebnisse wird ich mitteilen, aber danke auch für den Hinweis.


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  •  rk515
  •   Gold-Award
14.4.2015  (#15)

zitat..
selfish_82 schrieb: Wäre diese Variante banktechnisch überhaupt vorstellbar?


JA

zitat..
Richard3007 schrieb: Funktioniert leider nur in der Theorie.


falsch. auch in der praxis.. das land wird ein BuV Verbot drinnen haben. aber mit dernen Zustimmung, sofern noch platz ist, kann die Wohnung belasten.

zitat..
Richard3007 schrieb: mehr finanzielle Belastung = eventuell schlechteres Scoring


wieder falsch... mehr finanzielle belastung, ja, aber mehr vermögen und dadurch isses mit den kondis wieder ghupft wie ghatscht...

zitat..
Richard3007 schrieb: Du machst dann einen Simultan GB Eintrag, wenn ich mich nicht Ihre höhere Kosten.


wieder falsch.. die grundbucheintragungsgebühr zahlst nur 1 mal, egal wie viele liegenschaften du belastest

ne normale hypothek aus der finanzierung wird wohl ned platz haben auf der liegenschaft der wohnung. da das land auch schon drinnen steht.
man könnte da nur den teil sicherstellen, den man für den verkauf zwischenfinanziert.

müsste man sich im detail ansehen.

aber gehen würde es

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  •  Richard3007
14.4.2015  (#16)
wie gesagt in meinem speziellen Fall war verkaufen besser, eben auch da die Wohnung nicht Lastenfrei war und ist.
Somit bleiben nach Verkauf 80k als zusätzliche Eigenmittel übrig und 15k für den Finanzminister in Reserve. Wenn er die nicht will, dann bekommt diese 15k die Auffahrt und der Garten emoji.

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