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Finanzierung bei Jobwechsel in Unternehmen mit Anteilen über 25 %

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  •  vanBuuren
25.11. - 27.11.2019
10 Antworten | 4 Autoren 10
10
Hi!

Ich habe eine Frage an die Finanzexperten was den Jobwechsel betrifft.
Aktuell bin ich zu 100 % in einem Angestelltenverhältnis welches ich demnächst beenden werde.
Wir gründen ein Unternehmen (GmbH), wo ich 30 % Anteile haben werde. Ich persönlich werde bei dieser Firma zu 100 % als normaler Mitarbeiter angestellt sein, keine GF etc. Es ist noch anzumerken, dass ich kein finanzielles Risiko was die Einlagen in das Unternehmen betreffen. Die Finanzierung erfolgt über den Hauptanteilseigner in Form eines Gesellschafter-Kredits.

Aktuell befinden wir uns in der Bauphase unseres Einfamilienhauses, einen Kredit haben wir bereits laufen. 

1)
Soll der Bank gegenüber mitgeteilt werden, dass ich den Job wechseln werde und ich Anteile an dem Unternehmen habe oder ist es eher kontraproduktiv die Anteile anzumerken? Das Gehalt wird das gleiche wie bisher bleiben.

2) 
Hat es Auswirkungen auf die WBF vom Land OÖ? 

3)
Eine weitere Frage, die aber grundsätzlich eher wenig Wichtigkeit hat:
Wie stehen die Chancen, dass ich nach Abrufen des gesamten Kreditbetrags unseren aktuellen Kredit umschulden kann?

  •  LiConsult
  •   Gold-Award
25.11.2019  (#1)
Hi van Buuren,

zitat..
vanBuuren schrieb: Soll der Bank gegenüber mitgeteilt werden, dass ich den Job wechseln werde und ich Anteile an dem Unternehmen habe oder ist es eher kontraproduktiv die Anteile anzumerken? Das Gehalt wird das gleiche wie bisher bleiben.

Nachdem sich in Zeitnähe die Grundlage für deine Einkommenszusammensetzung ändern wird, werden "offene Karten" auch im Sinne einer vertrauensvollen Beziehung zu deinem künftigen Finanzierungspartner wichtig sein. Wenn du 30% jener Firma innehast, die dir das Gehalt auszahlt, dann würde ich das nicht verschweigen.
Wenn die Firma so rasch nach Gründung auch gleich so gut läuft, dass du dein altes Gehalt unverändert fortschreiben kannst, dann umso besser.
Auf die Landesförderung hätte es meiner Ansicht keine Auswirkung (der Baukörper, die Energiekennzahl, Lag, etc. bleibt ja gleich - Einkommen auch).

Betreffend Umschuldung: Die Chancen bestimmen sich nach der Darstellung der Kreditwürdigkeit (Verschuldungsquote) und Kreditfähigkeit (Rückzahlungsfähigkeit) - insofern kein anderer Sachverhalt als bei Neukreditaufnahme.


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  •  maack
  •   Gold-Award
27.11.2019  (#2)
oder man dreht das Spiel mal um, wie oft kommt denn die Bank auf dich zu wenn sich an deren Situation was ändert ?

ich pers. würde schlafende Hunde nicht wecken

und immer dran denken.

bei banken wo man schulden hat sollte man keine Guthaben auf anderen konten haben :)

1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
27.11.2019  (#3)

zitat..
maack schrieb: oder man dreht das Spiel mal um, wie oft kommt denn die Bank auf dich zu wenn sich an deren Situation was ändert ?

Na ja - hier geht es um die Kreditbeantragung und nicht um einen Positionswechsel bei einem laufenden Kreditvertrag.

Bei der Wahrheit bleiben zahlt sich immer aus.


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  •  vanBuuren
27.11.2019  (#4)

zitat..
LiConsult schrieb: Na ja - hier geht es um die Kreditbeantragung und nicht um einen Positionswechsel bei einem laufenden Kreditvertrag.

 doch, der Kredit läuft bereits seit einigen Monaten, wobei wir noch nicht alles abgerufen haben.


zitat..
maack schrieb: bei banken wo man schulden hat sollte man keine Guthaben auf anderen konten haben :)

was meinst du damit konkret?




1
  •  maack
  •   Gold-Award
27.11.2019  (#5)

zitat..
LiConsult schrieb:


__________________
Im Beitrag zitiert von maack: oder man dreht das Spiel mal um, wie oft kommt denn die Bank auf dich zu wenn sich an deren Situation was ändert ?
Na ja - hier geht es um die Kreditbeantragung und nicht um einen Positionswechsel bei einem laufenden Kreditvertrag.

Bei der Wahrheit bleiben zahlt sich immer aus.

der kredit läuft schon,

beim beantagen wäre es was anderes aber während der laufzeit ist das egal

1
  •  maack
  •   Gold-Award
27.11.2019  (#6)

zitat..
vanBuuren schrieb:


__________________
Im Beitrag zitiert von LiConsult: Na ja - hier geht es um die Kreditbeantragung und nicht um einen Positionswechsel bei einem laufenden Kreditvertrag.
doch, der Kredit läuft bereits seit einigen Monaten, wobei wir noch nicht alles abgerufen haben.




__________________
Im Beitrag zitiert von maack: bei banken wo man schulden hat sollte man keine Guthaben auf anderen konten haben :)
was meinst du damit konkret?

 ich würde nie eine geldanlage bei der bank unterhalten wo ich den kredit am laufen habe


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  •  ChristianIV
  •   Gold-Award
27.11.2019  (#7)

zitat..
vanBuuren schrieb: doch, der Kredit läuft bereits seit einigen Monaten, wobei wir noch nicht alles abgerufen haben.

 wenn der Vertrag unterschrieben ist dann ist es egal ob du den Job wechselst, einfach machen und melden und fertig


zitat..
vanBuuren schrieb: was meinst du damit konkret?

eine dumme Formulierung das wenn du deine Schulden nicht zahlst und das Geld aber bei einer anderen Bank liegt die Bank plötzlich nett wäre
.
die Wahrheit ist in Kreditverträgen steht genau drinen was es heißt Zahlungen nicht nach Frist zu leisten und welche Strafzinsen dann fällig werden, ob das Geld jetzt doch vorhanden wäre und auf welchem Konto es liegt ist da komplett egal, die Bank ist durch das Pfandrecht perfekt abgesichert, im Gegenteil  Kontoüberziehungen oder verspätete Raten damit verdienen die Banken so richtig Geld weil die Verzugszinsen entspechend hoch sind




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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
27.11.2019  (#8)

zitat..
vanBuuren schrieb: doch, der Kredit läuft bereits seit einigen Monaten, wobei wir noch nicht alles abgerufen haben.

dann muss ich maack (bedingt) Recht geben. Allerdings steht in vielen Kreditvertragsklauseln, dass der Kreditnehmer bei wesentlichen Änderungen seiner Vermögens- oder Einkommensverhältnisse den Kreditgeber verständigen muss. Letztlich handelt es sich hier aber um einen Verbraucherkredit, der im Falle der ordnungsgemäßen Bedienung unantastbar ist.


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  •  vanBuuren
27.11.2019  (#9)

zitat..
LiConsult schrieb: Letztlich handelt es sich hier aber um einen Verbraucherkredit, der im Falle der ordnungsgemäßen Bedienung unantastbar ist.

 d.h. solange die monatliche Rate bezahlt werden kann bekomme ich kein Problem (warum auch immer)?


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
27.11.2019  (#10)

zitat..
vanBuuren schrieb: d.h. solange die monatliche Rate bezahlt werden kann bekomme ich kein Problem (warum auch immer)?


exakt

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