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Finanzierung Bürge benötigt?

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  •  CSacken
12.4. - 19.4.2018
9 Antworten | 6 Autoren 9
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Hallo,

bitte um eure Hilfe, unterschiedliche Banken erzählen mir immer etwas anderes.

Folgendes Szenario:

Ich und mein Bruder haben zu je 50% eine Wohnung in 1040 Wien mit Schätzwert 2013 400.000 € geerbt. Die Wohnung ist wie folgt verschuldet:

1) 120.000 € Kredit für die Firma meines Bruders
2) 80.000 € Sanierungskredit

Nun will mein Bruder seine Hälfte an mich verkaufen und für die 200.000 € seinen Kredit von 120.000 € sowie die Hälfte des Umbaukredites 40.000 € tilgen.

Die Wohnung ist derzeit für 1.000 € netto vermietet auf 10 jahre. somit wäre die Rückzahlungsrate, abgesehen von indexsteigerung, genau 1000 € mit heutigem Stand.

Brauche ich nun wirklich für diese Finanzierung mit der Sicherheit von 50% der Wohnung auch noch einen Bürgen und einen Haushaltsplan und und und???

Danke euch

  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
12.4.2018  (#1)
Es geht um die Ratenleistbarkeit - diese muss aus deinem Einkommen darstellbar sein.
Es gibt ja keine Garantie, dass die Wohnung immer vermietet ist.

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  •  Ramhard
  •   Silber-Award
13.4.2018  (#2)
Aber genausowenig gibt es eine Garantie, dass das Einkommen immer verfügbar ist....

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  •  Jelly
  •   Gold-Award
13.4.2018  (#3)
und 1000,- euro netto miete sind nicht 1000,- euro auf deinem konto, da wird einkommensteuer fällig, und die kann, wie wir alle wissen, bis zo 50% betragen



du hast dann aber EINE ganze wohnung, die 400k wert ist! die bank sagt UNS ist die wohnung nur 350k wert, also hast du das als sicherheit

welche kreditsumme brauchst du denn? die gesamten 200k?

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  •  rk515
  •   Gold-Award
13.4.2018  (#4)
kurz um... haushaltsplan mit garantie.
bürge hängt von deiner leistbarkeit ab.
wenn es sich haushaltsplantechnisch ned ausgeht wist einen brachen.

die bank wird die wohnung im ertragswertverfahren schätzen.

erzähl mal mehr zu deiner wirtschaftlichen situation.

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  •  mirabell
  •   Bronze-Award
16.4.2018  (#5)

zitat..
Ramhard schrieb: Aber genausowenig gibt es eine Garantie, dass das Einkommen immer verfügbar ist....


Aber im Normalfall wird der Wegfall des Arbeitseinkommens zumindest teilweise wieder aufgefangen (Arbeitslosengeld und Co).
Wenn der Mieter auszieht und ein Mietnormade ein, zuerst monatelang keine Miete zahlt und dann eine verwüstete Wohnung hinterlässt, hast du bei der Wohnung im blödesten Fall nicht "nix" sondern ein Minus.

Ich würde sagen, mach einen Haushaltsplan und zeige die Leistbarkeit auf. Schau dir an, welche Laufzeit dir vielleicht ein kleines Plus bei den Mieteinnahmen bringt (mehr tilgen kannst immer, zumindest in gewissen Rahmen). Wir haben in unserer Kreditfinanzierung auch Mieteinnahmen und die Bank kann nicht den vollen Mietpreis ansetzen. Du musst die Mieteinnahmen versteuern. Es kann sein, dass dein Mieter auszieht und du mehrere Monate Leerstand hast. Reparaturen, Wartungen, Investitionen in den Allgemeinbereichen des Hauses etc können auch ins Geld gehen.

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  •  CSacken
16.4.2018  (#6)
Hello,

also die 1000 Euro gehen direkt in die Kreditsumme ohne Abzug, warum bitte meinen Steuerberater fragen!

und meine private situation schreib ich ungern in ein forum aber haushaltseinkommen übersteigt die kreditrate von 1000 um ein vielfaches (4,5k)- zum glück emoji

aber lustigerweise eine andere bank braucht nun keinen bürgen und keinen haushaltsplan!

sehr strange und danke euch

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  •  Jelly
  •   Gold-Award
19.4.2018  (#7)

zitat..
CSacken schrieb: also die 1000 Euro gehen direkt in die Kreditsumme ohne Abzug


welche 1000 euro?  die nettomiete?   die bleiben dir ja nicht "netto" übrig?!?!  oder meinst du mit netto, dass das schon NACH der einkommensteuer ist? (was ich nicht ganz glauben kann)

eine wohnung im 4. bezirk (die 400k wert ist) um 2000 (oder gar 2400 inkl UST) zu vermieten???  das geht sich irgendwie nicht aus...


also bleiben dir von den 1000 euro NETTO etwa 550 bis 600 euro im monat übrig!!!

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  •  mirabell
  •   Bronze-Award
19.4.2018  (#8)
nicht notwendigerweise - bei den Vorsorgewohnungen ist es ja auch so, dass Miete mit den Kosten gegengerechnet werden und nur das Delta versteuert werden muss (glaub ich)

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  •  Jelly
  •   Gold-Award
19.4.2018  (#9)
bei vorsorgewohnungen ist es normalerweise üblicht, dass man eben eine USt auf die miete drauf schlägt, weil man vorher die USt vom Kaufpreis retour bekommt.

aber das hat nichts mit dem einkommen zu tun, die Nettomiete ist Einkommen, und muss daher genauso versteuert werden!
Dann gäbe es ja nur "vorsorgewohnungen" emoji

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